Jerricans Verfallsdatum
#31879
13.12.2021 15:56
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Fuxsism
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Hallo Zusammen,
wir haben hier eine Sendung die eigentlich per Luftfracht verschickt werden sollte. Beim Check deser Sendung ist mir aufgefallen, dass die verwendeten Jerrycans jeweils weit über das zulässige 5-jährige Verfallsdatum gewesen sind, weswegen wir die Sendung für den weiteren Transport gestoppt haben. Nun steht die Sendung bei uns und es wird geprüft was damit geschehen soll. Nun aber zu meiner eigentlichen Frage. Müssen wir die Jerricans für die Zeit in der sie noch hier stehen in unserem Bergungsfass lagern? Und müssen diese für den Rücktransport auch in dem Bergungsfass transportiert werden? Oder können sie ganz normal genauso wie sie hier angeliefert wurden zurück schicken? Wir hatte noch nie so einen Fall, deshalb würde ich mich über etwas Hilfe bei der Abwicklung sehr freuen...
LG
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Re: Jerricans Verfallsdatum
[Re: Fuxsism]
#31880
13.12.2021 16:02
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Michael
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Hallo,
für den Rücktransport kann ich das Bergungsfass nur bejahen, da die Verpackung auch für den Straßentransport nicht zugelassen ist.
Bei der Lagerung hängt es davon ab, ob diese entsprechend der TRGS mit oder ohne die Gefahrgutverpackung als sichernde Eigenschaft vollzogen werden kann.
Gruß Michael
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Re: Jerricans Verfallsdatum
[Re: Michael]
#31888
14.12.2021 10:17
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Fuxsism
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Ich dachte mir schon, dass das Bergungsfass für den Rücktransport zwingend erforderlich sein wird.
Kann mir Jemand aus Erfahrung sagen wie man so etwas handelt? Also schickt man das Bergungsfass mit und bekommt es dann gereinigt zurück? Oder organisiert man die Reinigung selbst? Oder organisiert man sogar einfach ein neues? Wie gesagt ist unser erster Fall wo etwas vorkommt.
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Re: Jerricans Verfallsdatum
[Re: Fuxsism]
#31889
14.12.2021 10:23
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Michael
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Hallo,
Du musst den Inhalt der Kanister nicht in das Fass kippen. Die Kanister können auch im Fass versendet werden und ich gehe nicht davon aus, dass diese kaputt gehen.
Falls doch das Gefahrgut austritt, würde ich nur einen gereinigtes Fass oder ein neues akzeptieren.
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Re: Jerricans Verfallsdatum
[Re: Michael]
#31890
14.12.2021 10:38
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nein... der Inhalt wurde natürlich nicht in das Fass umgefüllt. Lediglich die Kanister wurden in das fass gestellt. Dann wäre es auch möglich dass die abholende Firma ein eigenes Fass mitbringt und der Stoff darin zurück gesendet wird? Dann könnte unser Fass hier vor Ort bleiben und wäre dann direkt wieder einsatzbereit...
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Re: Jerricans Verfallsdatum
[Re: Fuxsism]
#31898
15.12.2021 10:53
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Marco66
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Generell muss ein abgelaufener Jerrycan nicht in einem Bergungsfass gelagert werden. Das Lagern unterliegt nicht den Transportvorschriften und deshalb gilt hier auch keine 5-Jahres-Frist. Ich gehe mal davon aus, dass neben den Transport- auch die CLP-Etiketten angebracht sind. Diese sind für das Lagern nötig.
Ein Bergungsfass wird erst benötigt, wenn der Weitertransport beginnt. Das Bergungsfass kann auch von der abholenden Firma mitgebracht werden.
Mit freundlichen Grüßen Marco66
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Re: Jerricans Verfallsdatum
[Re: Marco66]
#31899
15.12.2021 11:31
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Michael
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Generell muss ein abgelaufener Jerrycan nicht in einem Bergungsfass gelagert werden. Das Lagern unterliegt nicht den Transportvorschriften und deshalb gilt hier auch keine 5-Jahres-Frist. Ich gehe mal davon aus, dass neben den Transport- auch die CLP-Etiketten angebracht sind. Diese sind für das Lagern nötig.
... sofern die ordnungsgemäße Lagerung nicht durch die Gefahrgutverpackung begründet ist...
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Re: Jerricans Verfallsdatum
[Re: Michael]
#31910
16.12.2021 11:32
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Marco66
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... sofern die ordnungsgemäße Lagerung nicht durch die Gefahrgutverpackung begründet ist... Die Verpackung bleibt, auch nach Ablauf der 5 Jahre, für das Produkt geeignet. Es sei denn, es ergeben sich Materialermüdungen, was aber sehr wenig wahrscheinlich ist. Es gibt im Umgangsrecht keine Anforderung, die denen der Transportvorschriften entspricht. Die Verpackung muss stabil und chemisch wiederstandsfähig gegen den Gefahrstoff sein, was bei einem Jarrycan auch nach 5 Jahren gegeben ist. Eine ordnungsgemäße Lagerung durch Anwendung der Transportvorschriften gibt es nicht. Bitte vergleicht nicht die Anforderungen nach CLP und REACH mit denen nach den Transportvorschriften.
Zuletzt bearbeitet von Marco66; 16.12.2021 11:33.
Mit freundlichen Grüßen Marco66
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Re: Jerricans Verfallsdatum
[Re: Marco66]
#31911
16.12.2021 12:12
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Michael
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§31 AwSV Besondere Anforderungen an Fass- und Gebindelager (1) Bei Fass- und Gebindelagern müssen die wassergefährdenden Stoffe in dicht verschlossenen Behältern oder Verpackungen gelagert werden, die 1. gefahrgutrechtlich zugelassen sind oder 2. gegen die Flüssigkeiten beständig und gegen Beschädigungen, im Freien auch gegen Witterungseinflüsse, geschützt sind.
1. geht dann nicht meht...
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Re: Jerricans Verfallsdatum
[Re: Michael]
#31913
16.12.2021 12:25
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M.A.T.
Held der Gefahrgutwelt
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... 2. gegen die Flüssigkeiten beständig und gegen Beschädigungen, im Freien auch gegen Witterungseinflüsse, geschützt sind. ...
Hallo, in diesem Sinne hatte ich Marco66 auch verstanden. Gruß M.A.T.
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