Guten Tag,
ein wegweisendes Urteil hat das BVerfG zum Vorrang von Bundesrecht vor Länderrecht erlassen.
Danach war das politisch motivierte Verbot des Umschlags von Kernbrennstoffen im Hafen Bremen (§ 2 Absatz 3 des Bremischen Hafenbetriebsgesetzes) mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig.
Wie aus den - umfangreichen - Ausführungen zur Genese der bremischen Vorschrift hervorgeht hätten die treibenden Parteien sich der Rechtwidrigkeit des Verbote durchaus im Klaren sein können. Daraus könnte man den Schluß ziehen, sie hätten sich bewußt grundgesetzwidrig verhalten. Das wäre ja interessant.
Hoffentlich führt das zu mehr Rechtseinheitlichkeit und Verfassungstreue in D.
Gruß
M.A.T.