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Entsorgung Lithiumbatterien (groß) privat #31999 28.01.2022 09:45
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Claudi Offline OP
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Hallo,

wir sind eure Erfahrungen bzgl. Entsorgungsmöglichkeiten von großen Li-Batterien (>500 g/ >Grenzen der SV 188)?

Ich denke da z. B. an alte/ defekte E-Bike-Akkus: Mitunter kann man die bei Fachhändlern vor Ort abgeben, teilweise scheinen auch Wertstoffhöfe diese anzunehmen - aber nicht überall.

Habt ihr da Erfahrungen, wie man die Dinger loswerden kann? Die Rücksendung zum Händler per Paket dürfte die schlechteste Wahl sein, da aufwendig (Akku potentiell defekt, also SV 376)...

Re: Entsorgung Lithiumbatterien (groß) privat [Re: Claudi] #32012 28.01.2022 14:12
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Willi_Pape Offline
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Hallo Claudi,
ich habe Dir eine Broschüre zur Entsorgung von Lithiumbatterien als pdf Datei beigefügt. Auf Seite 15 ist eine Aussage zu Batterien größer 500 g. Ich hoffe, dass hilft Dir weiter

Anhänge
angehängtes PDF-Dokument

Mit freundlichem Gruß
Willi Pape
Re: Entsorgung Lithiumbatterien (groß) privat [Re: Willi_Pape] #32021 31.01.2022 09:08
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Claudi Offline OP
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Danke, das Prozedere ist mir bekannt (und die Broschüre), aber wie wird das praktisch umgesetzt? Die Privatperson will die Batterie irgendwo loswerden, nehmen Kommunen/ Wertstoffhöfe größere Batterien noch flächendeckend an?

Wenn man nämlich große Batterien hat und sie online erworben hat, kann man sie nicht zurückschicken (zumindest nicht mit den Mitteln, die eine Privatperson ohne Zutun des Lieferanten erfüllen kann), man kann sie nicht zum Händöer vor Ort bringen und einfach abgeben, falls man sie an Wertstoffhöfen nicht los wird, hat mein ein Problem...

Re: Entsorgung Lithiumbatterien (groß) privat [Re: Claudi] #32023 31.01.2022 10:53
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aw_ Offline
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Hi Claudi,
auf dem lokalen Recyclinghof mal anfragen. Normalerweise nehmen die das an..
Viel Erfolg!
gruss..aw

Re: Entsorgung Lithiumbatterien (groß) privat [Re: Claudi] #32024 31.01.2022 12:48
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Gerald Online
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Hallo Claudi,
Antwort auf
Die Privatperson will die Batterie irgendwo loswerden, nehmen Kommunen/ Wertstoffhöfe größere Batterien noch flächendeckend an?


Das glaube ich weniger, da Entsorgung Ländersache bzw. Landkreissache ist!!

Zum Beispiel bei unseren Wertstoffhof in Kitzingen ist da kein Problem. bei der Einfahrt zeigt man seine Gegenstände mit den LiBa/bzw. die LiBa vor und diese werden dann gleich am Eingang in verschiedene Behälter gelegt. Wenn ich eine große LiBa hätte würde ich aber im Vorfeld fragen, denn das könnte mit einer Gebühr verbunden sein.

Antwort auf
Wenn man nämlich große Batterien hat und sie online erworben hat,


Das ist natürlich ein generelles Problem, deswegen würde ich immer vorsichtig sein!! Der Onlinehändler (es gibt vielleicht Ausnahmen) liefern zwar LiBa, und halten dann nicht mal die allgemeinen Geschäftsbestimmungen der KEB ein. weil sie nicht auf die LiBa in der Sendung verweisen. Und die Privatperson hat natürlich das Problem mit der Rücklieferung bzw. Entsorgung. Da natürlich die Geschäfte diese LiBa, welche bei ihnen nicht gekauft wurden, bestimmt nicht zurücknehmen, außer man kommt vielleicht für die Kosten auf.

Du solltest vielleicht mal über Mister Google "Entsorgung von LiBa für Deinen Landkreis" eingeben und dann kommst Du bestimmt zum Ergebnis für Deinen Wohnort.

Weiter Hinweise findest Du unter;

BDE

gewerblicher Bereich.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Entsorgung Lithiumbatterien (groß) privat [Re: Claudi] #32025 31.01.2022 14:09
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ATHI Offline
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Moin, "eigentlich" sollte die Rückgabe der Akkus kein Problem sein. Die Händler von E-Bikes sind für die Rücknahme der Akkus (auch defekter Akkus) mit entsprechenden Fässern ausgestattet. Und auch die Recyclinghöfe sollten diese zurücknehmen. Es gab aber im letzten Jahr einen gewissen Rückstau bei der Abholung, so dass einige Recylinghöfe aus Kapazitätsgründen keine Akkus mehr angenommen haben.
Ich würde auch garnicht vorab Fragen, sondern den Akku auf den Tisch legen (im Handel). Wer Akkus vertreibt muß diese auch zurück nehmen.


_________
Gruß
André
Re: Entsorgung Lithiumbatterien (groß) privat [Re: ATHI] #32026 31.01.2022 14:48
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Gerald Online
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Hallo André,
Antwort auf
Wer Akkus vertreibt muß diese auch zurück nehmen.


Da hast Du nicht ganz unrecht und ich sehe das genau so, aber das Problem ist, wenn man LiBa über einen Onlinehändler bezogen hat!!


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Entsorgung Lithiumbatterien (groß) privat [Re: Gerald] #32027 31.01.2022 15:47
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ATHI Offline
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Hallo Gerald,
sofern der Onlinehändler seine Batterien in Deutschland vertreibt, ist dieser auch an ein Rücknahmesystem angeschlossen um die entsprechenden Mengen zurückzunehmen bzw. zurücknehmen zu lassen. Und solange diese Batterie bzw. der Akku von einem dem Rücknahmesystem angeschlossenen Vertreiber oder Hersteller kommt müssen die Rücknahmestellen den auch annehmen. Egal ob man dort einen neuen Akku kauft oder den alten nur abgibt. So richtig Lust hat ja keiner drauf einen aufgeblähten Akku in sein Geschäft zu legen, und vllt vorher noch ein Fass mit Kies zu füllen um den Akku halbwegs sicher zu lagern . grin


_________
Gruß
André
Re: Entsorgung Lithiumbatterien (groß) privat [Re: ATHI] #32029 31.01.2022 16:12
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Hallo André,
besten Dank für die Antwort, damit kommen wir dem Ziel schon näher.

Antwort auf
Und solange diese Batterie bzw. der Akku von einem dem Rücknahmesystem angeschlossenen Vertreiber oder Hersteller kommt müssen die Rücknahmestellen den auch annehmen.


Wenn ich Dich richtig verstehe, dann klappt das nur, wenn der Onlinehändler "an einem dem Rücknahmesystem angeschlossenen" ist. Und wie ist das, wenn er nicht angeschlossen ist???


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Entsorgung Lithiumbatterien (groß) privat [Re: Gerald] #32030 31.01.2022 17:31
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Auszug aus dem Batteriegesetz:

§ 4 Registrierung der Hersteller
(1) Bevor ein Hersteller Batterien im Geltungsbereich dieses Gesetzes in Verkehr bringt, ist er oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 26 Absatz 2 sein Bevollmächtigter verpflichtet, sich bei der zuständigen Behörde mit der Marke und der jeweiligen Batterieart nach § 2 Absatz 4 bis 6 registrieren zu lassen.

§ 5 Rücknahmepflichten der Hersteller
(1) Die Hersteller oder im Fall der Bevollmächtigung nach § 26 Absatz 2 deren Bevollmächtigte sind verpflichtet, die von den Vertreibern nach § 9 Absatz 1 Satz 1 zurückgenommenen Altbatterien sowie die von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern nach § 13 Absatz 1 erfassten und die von den freiwilligen Rücknahmestellen nach § 13a zurückgenommenen Geräte-Altbatterien unentgeltlich zurückzunehmen und nach § 14 zu behandeln und zu verwerten.

§ 9 Pflichten der Vertreiber
(1) Jeder Vertreiber ist verpflichtet, vom Endnutzer Altbatterien an oder in unmittelbarer Nähe des Handelsgeschäfts unentgeltlich zurückzunehmen. Die Rücknahmeverpflichtung nach Satz 1 beschränkt sich auf Altbatterien der Art im Sinne von § 2 Absatz 2 bis 6, die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat, sowie auf die Menge, derer sich Endnutzer üblicherweise entledigen....Im Versandhandel ist Handelsgeschäft im Sinne von Satz 1 das Versandlager.

§ 13 Mitwirkung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
(1) Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind verpflichtet, Geräte-Altbatterien, die gemäß § 10 Absatz 1 Satz 2 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes durch den Endnutzer vom Elektro- oder Elektronikgerät zu trennen sind, unentgeltlich zurückzunehmen.

§ 29 Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
...
4. entgegen § 4 Absatz 1 Satz 1 sich nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig registrieren lässt,
...
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 bis 7, 10, 13, 14 und 14b mit einer Geldbuße bis zu hunderttausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.


Also, zusammenfassend, §4 besagt, dass der Hersteller sich registrieren lassen muß, ansonsten droht ein Bußgeld nach §29. Und §5 zwingt ihn die Batterien von den Sammelstellen zurückzunehmen.
§9 besagt, dass der Vertreiber auch zurücknehmen muß und §13, dass der öffentlich rechtliche Entsorger auch zurücknehmen muß.

Wenn ich jetzt tatsächlich eine Batterie oder einen Akku habe, der von einem Hersteller kommt der nicht registriert ist (woher auch immer man die Info hat) dann sollte (!) man bei seinem örtlichen Sonderabfallentsorger anfragen und die Entsorgung selber regeln, oder aber bei den großen Rücknahmesystemen anrufen und fragen wie das zu handhaben ist (weil es sich ja vermutlich nur um 1-2 Batterie(n) handelt). Aber wer weiß das schon und macht so etwas?... das Ding wird beim Recyclinghof abgegeben und fertig...


_________
Gruß
André
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