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Markierungen (Etiketten) auf Gefahrgutgebinden #3197 13.09.2005 16:03
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Hallo,



müssen auf den Etiketten von Gebinden, die zum Versand bestimmt sind, außer der UN-Nummer, Bezeichnung etc., auch der ABSENDER UND EMPFÄNGER angegeben werden?

Oder reicht dieser Eintrag im Beförderungspapier aus? Wir handhaben das so,

aber muss das auch so sein?



MfG.

R. Rinne


Re: Markierungen (Etiketten) auf Gefahrgutgebinden #3198 14.09.2005 07:44
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MFischer Offline
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Hallo,

gem. 5.2.1.7.1 ADR müssen Absender und Empfänger auf Versandstücken, die gefährliche Güter der Klasse 7 beinhalten angegeben werden. Bei den anderen Klassen ist diese Angabe auf dem Versandstück nicht gefordert.
Im Beförderungspapier müssen diese Angaben gem. 5.4.1.1.1 g) und h) immer aufgeführt sein.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Fischer

Re: Markierungen (Etiketten) auf Gefahrgutgebinden [Re: MFischer] #3199 14.09.2005 12:58
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Vielen Dank erst eimal,
ich habe selber einen Hiweis gefunden. In der Gefahrstoffverordnung (TRGS 200) ist ein Verweis auf die Richtlinie 67/548/EWG (Artikel 22-24)eingetragen.
Im Artikel 23, Absatz 2 steht:
=> Auf jeder Verpackung müssen folgende Angaben deutlich lesbar und dauerhaft angebracht sein:
b) Name und vollständige Anschrift einschließlich der Telefonnummer des für das
Inverkehrbringen Verantwortlichen, der innerhalb der Gemeinschaft niedergelassen ist, gleichgültig, ob es sich um den Hersteller, den Einführer oder den Vertriebsunternehmer handelt.
(Von der Angabe des Empfängers kann ich nichts finden)

Gruß
R. Rinne

Re: Markierungen (Etiketten) auf Gefahrgutgebinden #3200 14.09.2005 13:29
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Gandalf Offline
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Hallo,

mit
Antwort auf
gleichgültig, ob es sich um den Hersteller, den Einführer oder den Vertriebsunternehmer handelt.

ist aber meines Wissens nur der gemeint, der diesen Stoff erstmalig in Verkehr bringt. Dies muss aber nicht automatisch der Absender sein, wenn der Stoff schon in Verkehr gebracht wurde.

Gruß Gandalf

Re: Markierungen (Etiketten) auf Gefahrgutgebinden [Re: Gandalf] #3201 14.09.2005 14:56
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Kontenak Offline
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Hallo,

hier treffen wieder zwei Rechtgebiete zusammen, das Gefahrstoffrecht und das Gefahrgutrecht.

Laut Gefahrstoffrecht wird auf dem Gefahrstoffetikett die Einstufung mit R + S-Sätzen sowie die Anschrift des Inverkehrbringers verlangt.

Das Gefahrstoffetikett interessiert aber nicht beim Gefahrguttransport, oftmals führt dieses, zumindest bei uns, bei der Gefahrgutabwicklung zu Verwirrungen.

Ein Beispiel wäre hier z.B. eine Zusammengesetzte Verpackung. Drinnen befinden sich die Gefahrstoffverpackungen mit der Gefahrstoffkennzeichnung. Diese werden z.B. in einen anderen Karton zusammengepackt und dieser ist nun nach Gefahrgutrecht zu kennzeichnen, also ohne Adressangaben, soweit es für die einzelnen Klassen (z.B. Kl.7) keine anderen Regelungen gibt.

Liebe Grüße,

Bernd.

Re: Markierungen (Etiketten) auf Gefahrgutgebinden [Re: Kontenak] #3202 14.09.2005 15:04
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Hallo Hr. Kotenak,
wie soll man das bei einem zugelassenen Einzelgebinde umsetzen?
Es muss also weiterhin ein Etikett verwendet werden, das sowohl dem Gefahrstoffrecht, als auch dem Gefahrgutrecht gerecht wird.

MfG.
R. Rinne

(Recht viel Recht auf einmal)

Re: Markierungen (Etiketten) auf Gefahrgutgebinden #3203 14.09.2005 16:09
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Rupert Offline
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Beiträge: 382
Hallo Hr. Rinne!
Auch ich muss hier wieder hinweisen Gefahrstoffrecht und Gefahrgutrecht nicht miteinander zu vermischen - das geht leider (noch) nicht.
Die Mindestanforderungen sind

bei Strasse/Schiene
Gefahrzettel und UN-Nummer (Besonderheiten Klasse 2 und 7 beachten !)

beim Seetransport
kommt noch dich Versandbezeichnung (Proper-shipping-name) dazu

und beim Lutfttransport
ABSENDER UND EMPFÄNGER + Weiteres

Leider sind noch viele andere Vorschriften zu beachten die aber für den Transport unrelevant sind.
Z.b. verlangt die Biozid-Produkt-Richtlinie bis zu 25 Kennzeichnungselemente,
aber das ist wieder eine andere Geschichte.

LG
Rupert


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