Hallo zusammen,
mal eine rein hypothetische Idee:
Ich transportiere ein Gefahrgut, welches auch ein Gefahrstoff ist, zu einem Umschlaglager, dieses Umschlaglager muss die Palette innerhalb von 24 Stunden weiterbefördern.
Grund: Mit dem Abladen des Gefahrgutes und dem Verbringen ins Umschlaglager, ist der Transport beendet, nun greift der § 2 Abs. 5 der Gefahrstoffverordnung. Soweit der Normalfall.
Der Transport ist nicht beendet, wenn es ein Umschlag ist, aber ja, auch dann ist man im Lagerrecht - aufschlussreicher als die GefStoffV ist hier die TRGS 510, diese gilt auch für "die Bereitstellung zur Beförderung, wenn die Beförderung nicht innerhalb von 24 Stunden nach der Bereitstellung oder am darauffolgenden Werktag erfolgt; ist dieser Werktag ein Samstag, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags".
Zumindest wird das so gehandhabt, wenn die 24 h "absichtlicht" (geplant) überschritten werden. Wenn das unvorhergesehen passiert (LKW kaputt, Schiff fällt aus etc.), sollte keine Behörde meckern.
Ist der Transport aber wirklich beendet, also am Ziel (Empfänger) angekommen, beginnt die Lagerung nach der Ankunft, d.h. die Ware darf nicht noch 24 h irgendwo rumstehen, sondern gehört zeitnah ins korrekte Lager.
Aber hier gilt wie bei allem: Arbeitsschutz, Wasserrecht (man darf auch bei einem Umschlag Boden und Wasser nicht verunreinigen bei einem Unfall), Versicherung, ... gelten auch.
Jetzt habe ich ein Gefahrgut welches kein Gefahrstoff ist, der Transport ist mit dem Entladen im Umschlaglager beendet.
Dadurch, dass das Gefahrgut jedoch nicht mehr transportiert wird und kein Gefahrstoff ist, dürfte § 2 Abs. 5 der Gefahrstoffverordnung nicht mehr gelten.
Die Lagerung müsste jetzt unbegrenzt möglich sein.
Dein kleiner Denkfehler scheint mir: nur weil etwas kein Gefahrstoff ist, heißt das nicht, dass man Lagern kann, was und wieviel man lustig ist. Es gilt auch hier, wie bei Gefahrstoffen: Arbeitsschutz, Gefährdungsbeurteilung (die natürlich je nach Lagergut anders ausfällt!), Betriebsgenehmigung, Versicherung, Feuerwehr, Wasserrecht, Bimsch-Recht...
Die Antwort lautet also:
Es kommt darauf an...