Beförderungspapier nach Beförderungsunterbrechung
#31979
21.01.2022 13:01
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Uwe
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Guten Tag zusammen,
vielleicht kann mir jemand zum Thema Gefahrgutpapiere weiterhelfen. Wenn die Beförderung auf Grund eines Verstoßes oder eines gefährlichen Ereignisses unterbrochen werden muss (kein RID- konformer Zustand), und die Beförderung anschließend zu einer Werkstatt oder Entladestation erfolgt, was muss dann in den Beförderungspapieren enthalten sein? Klar, Voraussetzung ist die Genehmigung der Behörde.. Wird der Beförderer in diesen Fall zum Absender? Herzlichen Dank!
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Re: Beförderungspapier nach Beförderungsunterbrechung
[Re: Uwe]
#31984
25.01.2022 12:41
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Willi_Pape
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Hallo, dazu müsste man erst einmal wissen um welchen Verstoß es hierbei geht. Wenn aber der Transport zur Entladestelle weiter geführt werden kann, dann gilt das vorhandene Beförderungspapier.
Mit freundlichem Gruß Willi Pape
Mit freundlichem Gruß Willi Pape
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Re: Beförderungspapier nach Beförderungsunterbrechung
[Re: Uwe]
#31985
25.01.2022 14:38
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DJSMP
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Wie Willi Pape schon geschrieben hat: Da braucht es etwas mehr Input zum Sachverhalt. Was genau ist denn vorgefallen? Was wurde ggf. angeordnet? Welche Umschließung (Kesselwagen, Stückgut,...) ist betroffen? Wo steht das Gefahrgut jetzt? Welchen Eintrag im Beförderungspapier meinst du genau?
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Re: Beförderungspapier nach Beförderungsunterbrechung
[Re: DJSMP]
#31990
27.01.2022 10:27
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Uwe
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Wir hatten diesen Fall diskutiert. Angenommen, an einem Kesselwagen auf der Fahrt von A nach B wird ein nicht RID- konformer Zustand festgestellt. Der Schaden liegt am Fahrzeug, also nicht am Tank selbst. Eine Reparatur ist in einer Werkstatt in C möglich, wo der Wagen mit einer betrieblichen Sonderbehandlung gebracht werden kann. Da der Wagen nach erfolgter Reparatur wieder zurück muss, um dann wieder in einen Zug zu seinem ursprünglichen Bestimmungsort zu gelangen, müsste m.E. das Beförderungspapier ergänzt werden. Wird der Beförderer nun zum Absender und Empfänger?
Vielen Dank
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Re: Beförderungspapier nach Beförderungsunterbrechung
[Re: Uwe]
#31991
27.01.2022 15:19
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Phi_l
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Hallo Uwe,
meiner Ansicht nach ist kein neues oder geändertes Beförderungspapier erforderlich, da die eigentliche Beförderung ja von A nach B geht. Den Umweg über C würde ich eher wie einen zeitweiligen Aufenthalt im Sinne des §2 (2) GGBefG ansehen. Das gefährliche Gut ist nicht für die Werkstatt bestimmt, es wird dort auch nicht entladen, der Beförderer bleibt die ganze Zeit über der selbe, also sehe ich auch keine dringende Notwendigkeit das Beförderungspapier anzupassen. Schließlich sind auf einem Beförderungspapier weder alle Stationen der Reise anzugeben, noch muss beim Transport der direkteste Weg gewählt werden. Auf welchem Weg das Gut von A nach B gelangt spielt also ersteinmal keine Rolle (Abgesehen von etwaigen Verlagerungs- und Fahrtwegbestimmungen natürlich).
Würde man allerdings das Beförderungspapier anpassen, und die Werkstatt zum Empfänger machen, dann würde diese anschließend aus meiner Sicht auf einem neuen Beförderungspapier als neuer Absender oder Auftraggeber des Absenders auftreten müssen.
Ich glaube nicht, dass sich eine Werkstatt ohne Not auf so etwas einlassen würde, und sehe, wie schon geschrieben auch keine Notwendigkeit dafür...
(Lasse mich natürlich gerne eines Besseren belehren)
LG Philipp
Zuletzt bearbeitet von Phi_l; 27.01.2022 15:23.
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Re: Beförderungspapier nach Beförderungsunterbrechung
[Re: Phi_l]
#31992
27.01.2022 15:50
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M.A.T.
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Hallo, Phi_I Ihre Argumentation kann ich gut nachvollziehen, vielen Dank. Würde, falls in der Werkstatt der Tank selbst entleert und nach der Reparatur befüllt werden müßte, die Beförderung dann enden oder nur unterbrochen sein? Ich neige zu "unterbrochen", weil ja der Inhalt erst beim Eintreffen beim Empfänger die Beförderung beendet. Gruß M.A.T.
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Re: Beförderungspapier nach Beförderungsunterbrechung
[Re: Uwe]
#32028
31.01.2022 15:59
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DJSMP
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Wir hatten diesen Fall diskutiert. Angenommen, an einem Kesselwagen auf der Fahrt von A nach B wird ein nicht RID- konformer Zustand festgestellt. Der Schaden liegt am Fahrzeug, also nicht am Tank selbst. Eine Reparatur ist in einer Werkstatt in C möglich, wo der Wagen mit einer betrieblichen Sonderbehandlung gebracht werden kann. Da der Wagen nach erfolgter Reparatur wieder zurück muss, um dann wieder in einen Zug zu seinem ursprünglichen Bestimmungsort zu gelangen, müsste m.E. das Beförderungspapier ergänzt werden. Wird der Beförderer nun zum Absender und Empfänger?
Vielen Dank Wir sprechen also über einen hypothetischen Fall, der noch nicht eingetreten ist. Ich hatte das bisher einmal, als die Polizei bei einem vermeintlichen Produktaustritt von 6 Tropfen pro Minute verrückt spielte und die Feuerwehr gleich mit 120 Leuten eine Notfallübung daraus machte. Ansonsten kann ich mir nur schwer vorstellen, dass man unterwegs auf etwas kontrolliert, was nichts direkt mit einem Produktaustritt zu tun hat. Ich sehe das auch so. Mit dem "Umweg" kommt es nach meiner Meinung zu einer Beförderungsunterbrechung (Zwischenaufenthalt), nicht zu einer neuen Beförderung. Papiere sollten demnach gleich bleiben.
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Re: Beförderungspapier nach Beförderungsunterbrechung
[Re: DJSMP]
#32041
04.02.2022 12:52
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Uwe
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Vielen Dank an alle für die Antworten., und ein schönes Wochenende.
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Re: Beförderungspapier nach Beförderungsunterbrechung
[Re: Uwe]
#32047
08.02.2022 11:04
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Dusan Blach
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Hallo,
aus meiner Sicht ist hier entscheidend ob sich der Beförderungsvertrag ändert, denn Absender ist doch wer selbst oder für einen Dritten gefährliche Güter versendet. Wenn hierfür ein Beförderungsvertrag geschlossen wird ist auch Absender wer gemäß diesem Vertrag der Absender ist. Die Überführung des Wagens in die Werkstatt ändert hier nicht den bestehenden Beförderungsvertrag und damit wechselt auch der Absender nach meiner Auffassung nicht.
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Re: Beförderungspapier nach Beförderungsunterbrechung
[Re: Dusan Blach]
#32202
14.03.2022 21:31
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Uwe
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Guten Abend,
so sehe ich es auch. Vielen Dank!
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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