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Gefahrzettel #32219 17.03.2022 16:39
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Christin1975 Offline OP
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Hallo,

wir möchten gern unsere Etiketten, die alles bzgl. Gefahrstoff und Gefahrgut enthalten, selbst erstellen.
Man findet im Internet unterschiedliche Gefahrzettel, z.B. bei Klasse 3 ist die Flamme unten offen, mal geschlossen.
Im ADR heißt es, dass geringfügige Abweichungen, welche die offensichtliche Bedeutung des Gefahrzettels nicht beeinträchtigen, zugelassen sind. Gilt das auch für die Form der Flamme?
Auf der u.a. Seite kann man sich Gefahrzettel herunterladen. Nur sind diese in einer schlechten Qualität. Wo kann man sich noch die Gefahrzettel herunterladen?
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/Gefahrgut/gefahrgut-kennzeichnungen.html

Vielen Dank für Eure Hilfe.


Viele Grüße

Christin
Re: Gefahrzettel [Re: Christin1975] #32220 17.03.2022 16:47
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Gerald Offline
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Hallo Christin,
die Gefahrzettelmuster sind im ADR im Absatz 5.2.2.2.2 abgebildet und im Absatz 5.2.2.1 steht: "Die Gefahrzettel müssen den nachstehenden Vorschriften und hinsichtlich der Farbe, der Symbole und der allgemeinen Form den Gefahrzettelmustern in Absatz 5.2.2.2.2 ent­sprechen." klar steht da auch: [i]"Entsprechende Muster, die für andere Verkehrsträger vorgeschrieben sind, mit geringfügigen Abweichungen, welche die offensichtliche Bedeutung des Gefahrzettels nicht beeinträchtigen, sind ebenfalls zugelassen."[i]

Das mit den geringfügigen Abweichungen beszieht sich mehr auf die kleinen Unterschiede für die anderen Verkehrsträger!

Ich würde also vorsichtig sein mit der Selbstherstellung, und ob sich das Betriebswirtschaftlich rechnet würde ich bezeifeln. Und es gab schon Gerichtsverfahren nur weil der Gefahrzettel bzw. das Kennzeichen nicht die richtige Größe hatte.

Nicht umsonst ist seit dem ADR 2015 in Absatz 5.2.2.2.1.1 eine Zeichnung mit den Maßen der Gefahrzettel und seit dem ADR 2019 die Gefahrzettemuster unter Absatz 5.2.2.2.2 in Tabellenform!!!

Nachtrag:
Antwort auf
Man findet im Internet unterschiedliche Gefahrzettel, z.B. bei Klasse 3 ist die Flamme unten offen, mal geschlossen.


Nur das Problem im Bezug von Internet ist nun mal, das die Anbieter nicht unbedingt das gültige ADR einhalten müssen. Aber gemäß GGVSEB Pflichten der Verantwortlichen z.b. hat nach §21 Verlader Abschnitt 2 Ziffer 3; §22 Verpacker Abschnitt 1 Ziffer 5 b) dies schon einzuhalten und könnte dann nach §37 im Zusammenhang mit der RSEB Ablage 7 zur Verantwortung gezogen werden.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 17.03.2022 17:48. Bearbeitungsgrund: Nachtrag:

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Gefahrzettel [Re: Gerald] #32221 17.03.2022 16:56
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M.A.T. Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Gerald
Ich würde also vorsichtig sein mit der Selbstherstellung, und ob sich das Betriebswirtschaftlich rechnet würde ich bezeifeln. Und es gab schon Gerichtsverfahren nur weil der Gefahrzettel bzw. das Kennzeichen nicht die richtige Größe hatte.

Volle Zustimmung zu dem, was Gerald zu den Abweichungen sagt.
Und ausschließlich auf die Muster in der von Gerald genannten Quelle zugreifen, daraus eine Graphik in hoher Auflösung anlegen lassen und diese nutzen. Dabei auch auf die Ränder und Nicht-Ränder (= Strichellinie) achten!
Gruß
M.A.T.

Re: Gefahrzettel [Re: M.A.T.] #32222 17.03.2022 17:06
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Michael Offline
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Für ich wäre 5.2.2.2.1.7 ein Auschlußkriterium....

Re: Gefahrzettel [Re: Christin1975] #32224 18.03.2022 09:55
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Phi_l Offline
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Hallo Christin,

ich persönlich sehe die Sache etwas entspannter als meine Vorredner.

Die offiziellen Gefahrzettelmuster können von der Seite der UNECE heruntergeladen werden: https://unece.org/transportdangerous-goods/ghs-pictograms

Selbstverständlich müssen alle Anforderungen aus Kapitel 5.2 umgesetzt werden, eben auch die Witterungsbeständigkeit, aber das ist kein unlösbares Problem. Und die im ADR angegebenen Maße sind Mindestabmessungen, wer hier noch den ein oder anderen Millimieter extra gibt ist in der Hinsicht auch auf der sicheren Seite.

Ob es sich nach allem dann noch Betriebswirtschaftlich lohnt, müsst ihr natürlich für euch selbst herausfinden.

VG Phil

Zuletzt bearbeitet von Phi_l; 18.03.2022 09:55.
Re: Gefahrzettel [Re: Phi_l] #32225 18.03.2022 10:28
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Claudi Offline
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Natürlich kann man die selbst drucken, solange die Anforderungen alle erfüllt sind - selbstverständlich müssen Layout, Abmessungen, Rand, Linienstärken stimmen. Dazu hat man die Vorgaben aus den Regelwerken und die Vorlagen bei UNECE - daraus lässt man sich ein Layout gestalten, das wird gründlich geprüft und los geht's.
Komischerweise fehlt bei https://unece.org/transportdangerous-goods/ghs-pictograms schon immer Gefahrzettel 9 (und seit es ihn gibt auch 9A), was schade ist.

Wir reden hier ja vermutlich nicht vom Tintenstrahldrucker auf Kopierpapier sondern von industriellen Etikettendruckern, die witterungsbeständig drucken können. Das ist auch völlig üblich - man hat ein komplettes Etikett mit Produktangaben, Gefahrstoff, Gefahrgut, etc., welches automatisiert in einer (Abfüll-)Anlage auf Behälter aufgebracht wird.
Sowas ist sicher auch betriebswirtschaftlich sinnvoller als Etiketten als Aufkleber zu kaufen und jemanden dafür zu bezahlen, die per Hand zu kleben.

Re: Gefahrzettel [Re: Claudi] #32226 18.03.2022 10:50
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Phi_l Offline
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Hallo Claudi,

das der 9er nicht auf der Seite der UNECE ist hatte ich schon wieder vergessen.
Der Vollständigkeit halber: Die "Familie 7" fehlt dort auch.

Mit den beiden Quellen BMDV und UNECE sollten hinsichtlich der Kennzeichnung aber eigentlich alle Wünsche erfüllt werden können smile

VG Phil

Zuletzt bearbeitet von Phi_l; 18.03.2022 10:56.
Re: Gefahrzettel [Re: Gerald] #32231 25.03.2022 09:37
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Bergmannsheil Offline
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Methusalem
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Guten Morgen,

ich hänge mich mal an.
Ursprünglich geschrieben von: Gerald
... , die Gefahrzettelmuster sind im ADR im Absatz 5.2.2.2.2 abgebildet und im Absatz 5.2.2.1 steht: [i]"Die Gefahrzettel müssen den nachstehenden Vorschriften und hinsichtlich der Farbe, der Symbole und der allgemeinen Form den Gefahrzettelmustern in Absatz 5.2.2.2.2 ent­sprechen."

In 5.2.2.2.1.1.2 ist beschrieben, dass die Gefahrzettel die Form eines auf die Spitze gestellten Quadrats (Raute) haben müssen. Gerne bringen die Verpacker aber die Gefahrzettel schon mal als Quadrat, sprich auf eine Seite gestellt und damit eigentlich gekippt, an. In der RSEB steht dazu nichts.
Hat jemand Erfahrung, ob diese verkehrte Anbringung auch bereits mit einem Bußgeld geahndet wurde?


Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.
Re: Gefahrzettel [Re: Bergmannsheil] #32232 25.03.2022 10:45
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M.A.T. Offline
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Grüß Sie, Bergmannsheil
dazu hatten wir im Forum schon mal die eine oder andere Diskussion und ich erinnere mich an Kunden, die von Problemen bei Grenzkontrollen berichtet haben, wenn die Zettel auf Kanistern so in einem größeren Etikett angebracht waren.
Gruß
M.A.T.

Re: Gefahrzettel [Re: M.A.T.] #32233 25.03.2022 12:07
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Bergmannsheil Offline
Methusalem
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Methusalem
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Hallo M.A.T.,

schon mal danke für die Erfahrung mit dem Kunden.
In dem verlinkten Thread ging es um die Größe bzw. Verkleinerung eines Gefahrzettels. Im Beitrag von DJSMP darin vertrat er nur seine Meinung (die ich teile), dass eine Drehung eines Gefahrzettels nicht möglich sei.
Mir ging es bei meiner Nachfrage aber um bereits erlebte Nachverfolgungen seitens der überwachenden Behörden bei gedrehten Gefahrzetteln.
Weiß wer was oder hat weitere Quellen auch bei innerstaatlichen Kontrollen?


Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.
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