Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Seite 1 von 2 1 2
technische Benennung #32256 01.04.2022 16:24
Registriert: Jan 2022
Beiträge: 26
D
drstraleman Offline OP
Spezi
OP Offline
Spezi
D
Registriert: Jan 2022
Beiträge: 26
Hallo zusammen,

im Anhang ein Bild einer Sendung mit UN3077. Bei dieser Sendung muss ja die technische Benennung angeben werden. Muss jetzt die gesamte Klammer angegeben werden?

Anhänge Image20220401152044.jpg
Re: technische Benennung [Re: drstraleman] #32257 01.04.2022 16:45
Registriert: Apr 2021
Beiträge: 71
F
Fuxsism Offline
Vollmitglied
Offline
Vollmitglied
F
Registriert: Apr 2021
Beiträge: 71
Meiner Meinung nach JA!!

Re: technische Benennung [Re: Fuxsism] #32258 01.04.2022 17:03
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,285
M.A.T. Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,285
Hallo, soweit ich 3.1.2.8.1 verstehe, ja. Es könnte jedoch bei einem innerdeutschen Transport Diskussionen wegen der engl. Sprache geben.
Gruß
M.A.T.

Re: technische Benennung [Re: drstraleman] #32259 01.04.2022 17:06
Registriert: Jan 2016
Beiträge: 309
gefahrgutbaer Offline
Großmeister
Offline
Großmeister
Registriert: Jan 2016
Beiträge: 309
Hi,
nach 3.1.2.8 müssen bei Gemischen gefährlicher Güter nicht mehr als zwei Komponenten angegeben werden die für die Gefahren des Gemisches maßgebend sind. Aber - wenn der Hersteller die technische Benennung derart angibt würde ich daran nichts ändern.
Für einen innerdeutschen Transport würde ich die Benennung sogar übersetzen
Außerdem - sooo lang ist die Benennung nu´ auch nicht.

Re: technische Benennung [Re: gefahrgutbaer] #32260 01.04.2022 20:10
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,620
Claudi Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,620
In den Papieren: na natürlich.
Auf der Ware: nach ADR nicht. Das Material ist aber vermutlich auch für den Seeverkehr gekennzeichnet, da muss der "proper shipping name" mit drauf (und ja, alles, auch das in der Klammer).

Re: technische Benennung [Re: drstraleman] #32262 01.04.2022 22:18
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,285
M.A.T. Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,285
Übrigens sieht mir das ziemlich nach WGK 2 aus, mit den entsprechenden Anforderungen zu Fahrweg und Informationspflicht.
Gruß
M.A.T.

Re: technische Benennung [Re: M.A.T.] #32264 04.04.2022 07:59
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,620
Claudi Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,620
Ursprünglich geschrieben von: M.A.T.
Übrigens sieht mir das ziemlich nach WGK 2 aus, mit den entsprechenden Anforderungen zu Fahrweg und Informationspflicht.
Gruß
M.A.T.


Auf welcher Grundlage? Ja, ich kenne das Verkehrszeichen 269. Wäre das auf Grundlage des § 410 HGB?

In der Praxis findet da zu 99% keine Information statt, das geben auch viele Systeme gar nicht her. Beispiel: Paketdienste mit LQ. Spediteure mit elektronischer Anbindung, wo Datensätze eingetragen/ übertragen werden um irgendwann auf den Papieren des Fahrers zu erscheinen und der Fahrer den Zettel vom Auftraggeber des Absenders gar nicht bekommt.

Mir ist aber auch aus dem eigenen Umfeld kein Fall bekannt, wo Ladung diesbezüglich bei einem Verkehrszeichen 269 kontrolliert und der Verstoß geandet wurde. Ja natürlich, falls etwas passiert, sieht es anders aus.

Mag auch daran liegen, dass dieses Verkehrszeichen nicht so häufig vorkommt - zumindest nicht auf Hauptverkehrsstraßen,

Re: technische Benennung [Re: Claudi] #32265 04.04.2022 08:36
Registriert: Jun 2009
Beiträge: 298
M
Michael Offline
Urgestein
Offline
Urgestein
M
Registriert: Jun 2009
Beiträge: 298
Auch wen M.A.T. dies anders zu sehen scheint, ist dieses Verkehrszeichen für mich nicht umsetzbar.

§410 HGB würde ich in Verbindung mit der GGVSEB nicht auf wassergefährdende Stoffe beziehen und kenne auch nicht einen Kunden der dies tut oder eine DFÜ die dies ermöglicht.

Warum "gefährlich" dann auch erst bei WGK 2 anfangen sollte, verstehe ich auch nicht...

Wie gesagt, die Grenzen, die der Gesetzgeber bei diesem Verkehrszeichen vorsieht, sind meiner Meinung nach für Fahrzeugführer nicht realisierbar.

Re: technische Benennung [Re: Michael] #32266 04.04.2022 09:40
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,285
M.A.T. Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,285
Die Einstufungen im BAnz legen für die bekannten Namenfragmente eine WGK 2 nahe. Ob ein Verkehrszeichen (es gibt nicht nur das Verbotszeichen, sondern auch # 354 und auch auf Hauptverkehrsstraßen) aus Sicht eines Rechtsunterworfenen umsetzbar ist dürfte im Freisetzungs-Fall für den Richter uninteressant sein, sofern es erkennbar war und die Informationen vorlagen. Die Gefährdungseigenschaft, die das HGB fordert, ist von jeder WGK > 0 erfüllt. Wenn "Systeme" ungeeignet sind entbindet das nicht von der Pflicht, sondern stellt die Systemverantwortlichen in ein ziemlich schlechtes Licht. Wie solche Systeme dann Pflichteintragungen zu Fahrweg, Temperaturen oder aus SV-Vorgaben ermöglichen kann sich jeder selbst ausmalen.
Dieses Thema wurde im Forum bereits mehrfach angesprochen.
Ich denke immer vom Fahrer her: was er nicht weiß kann er nicht einhalten. Und das Thema ist ja Teil der Fahrerlehrgänge.
M.A.T.

Re: technische Benennung [Re: Michael] #32269 05.04.2022 16:34
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,822
Gerald Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,822
Hallo Michael,
Antwort auf
"...ist dieses Verkehrszeichen für mich nicht umsetzbar. .." bzw. "Wie gesagt, die Grenzen, die der Gesetzgeber bei diesem Verkehrszeichen vorsieht, sind meiner Meinung nach für Fahrzeugführer nicht realisierbar."


Zu dem Thema im Bezug Verkehrszeichen 269 hatte ich schon mal einen Beitrag unter geschrieben.

Und gesetzliche Bestimmungen sind nun mal dafür da, dass sie eingehalten werden. Und wer das nicht macht, der muss dann wohl oder übel mit den Konsequenzen rechnen. Und bei dem zweiten Verstoß gegen das Verkehrszeichen 269 sind das immerhin 250€, 1 Punkt in Flensburg und ein Monat Fahrverbot!

Du kannst zwar Deine Meinung haben, aber die hilft Dir in diesen Fall nicht weiter. Eigentlich können wir froh sein, dass es seit 01.04.2013 die 20 Liter Regel gib, denn davor hatten wir die 0-Liter Regel. Und da war bestimmt auch so mache Privatperson z.B. mit 2l Terpentin vom Baumarkt auf dem Weg nach Hausen, musste aber eine Strecke durchfahren, für welche das Verkehrszeichen 269 galt. Ob da jeder daran gedacht hat, wage ich zu bezweifeln. Aber vielleicht hat er Glück gehabt und wurde nicht kontrolliert!!


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Seite 1 von 2 1 2

Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Gb nach IMDG-Code
von M.A.T. - 24.04.2024 19:05
Alte Stoffkategorien ADN K0-K3
von Claudi - 24.04.2024 18:37
Formular IMO Erklärung
von DJSMP - 24.04.2024 12:42
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3