im Anhang ein Bild einer Sendung mit UN3077. Bei dieser Sendung muss ja die technische Benennung angeben werden. Muss jetzt die gesamte Klammer angegeben werden?
Hi, nach 3.1.2.8 müssen bei Gemischen gefährlicher Güter nicht mehr als zwei Komponenten angegeben werden die für die Gefahren des Gemisches maßgebend sind. Aber - wenn der Hersteller die technische Benennung derart angibt würde ich daran nichts ändern. Für einen innerdeutschen Transport würde ich die Benennung sogar übersetzen Außerdem - sooo lang ist die Benennung nu´ auch nicht.
In den Papieren: na natürlich. Auf der Ware: nach ADR nicht. Das Material ist aber vermutlich auch für den Seeverkehr gekennzeichnet, da muss der "proper shipping name" mit drauf (und ja, alles, auch das in der Klammer).
Übrigens sieht mir das ziemlich nach WGK 2 aus, mit den entsprechenden Anforderungen zu Fahrweg und Informationspflicht. Gruß M.A.T.
Auf welcher Grundlage? Ja, ich kenne das Verkehrszeichen 269. Wäre das auf Grundlage des § 410 HGB?
In der Praxis findet da zu 99% keine Information statt, das geben auch viele Systeme gar nicht her. Beispiel: Paketdienste mit LQ. Spediteure mit elektronischer Anbindung, wo Datensätze eingetragen/ übertragen werden um irgendwann auf den Papieren des Fahrers zu erscheinen und der Fahrer den Zettel vom Auftraggeber des Absenders gar nicht bekommt.
Mir ist aber auch aus dem eigenen Umfeld kein Fall bekannt, wo Ladung diesbezüglich bei einem Verkehrszeichen 269 kontrolliert und der Verstoß geandet wurde. Ja natürlich, falls etwas passiert, sieht es anders aus.
Mag auch daran liegen, dass dieses Verkehrszeichen nicht so häufig vorkommt - zumindest nicht auf Hauptverkehrsstraßen,
Auch wen M.A.T. dies anders zu sehen scheint, ist dieses Verkehrszeichen für mich nicht umsetzbar.
§410 HGB würde ich in Verbindung mit der GGVSEB nicht auf wassergefährdende Stoffe beziehen und kenne auch nicht einen Kunden der dies tut oder eine DFÜ die dies ermöglicht.
Warum "gefährlich" dann auch erst bei WGK 2 anfangen sollte, verstehe ich auch nicht...
Wie gesagt, die Grenzen, die der Gesetzgeber bei diesem Verkehrszeichen vorsieht, sind meiner Meinung nach für Fahrzeugführer nicht realisierbar.
Die Einstufungen im BAnz legen für die bekannten Namenfragmente eine WGK 2 nahe. Ob ein Verkehrszeichen (es gibt nicht nur das Verbotszeichen, sondern auch # 354 und auch auf Hauptverkehrsstraßen) aus Sicht eines Rechtsunterworfenen umsetzbar ist dürfte im Freisetzungs-Fall für den Richter uninteressant sein, sofern es erkennbar war und die Informationen vorlagen. Die Gefährdungseigenschaft, die das HGB fordert, ist von jeder WGK > 0 erfüllt. Wenn "Systeme" ungeeignet sind entbindet das nicht von der Pflicht, sondern stellt die Systemverantwortlichen in ein ziemlich schlechtes Licht. Wie solche Systeme dann Pflichteintragungen zu Fahrweg, Temperaturen oder aus SV-Vorgaben ermöglichen kann sich jeder selbst ausmalen. Dieses Thema wurde im Forum bereits mehrfach angesprochen. Ich denke immer vom Fahrer her: was er nicht weiß kann er nicht einhalten. Und das Thema ist ja Teil der Fahrerlehrgänge. M.A.T.
"...ist dieses Verkehrszeichen für mich nicht umsetzbar. .." bzw. "Wie gesagt, die Grenzen, die der Gesetzgeber bei diesem Verkehrszeichen vorsieht, sind meiner Meinung nach für Fahrzeugführer nicht realisierbar."
Zu dem Thema im Bezug Verkehrszeichen 269 hatte ich schon mal einen Beitrag unter geschrieben.
Und gesetzliche Bestimmungen sind nun mal dafür da, dass sie eingehalten werden. Und wer das nicht macht, der muss dann wohl oder übel mit den Konsequenzen rechnen. Und bei dem zweiten Verstoß gegen das Verkehrszeichen 269 sind das immerhin 250€, 1 Punkt in Flensburg und ein Monat Fahrverbot!
Du kannst zwar Deine Meinung haben, aber die hilft Dir in diesen Fall nicht weiter. Eigentlich können wir froh sein, dass es seit 01.04.2013 die 20 Liter Regel gib, denn davor hatten wir die 0-Liter Regel. Und da war bestimmt auch so mache Privatperson z.B. mit 2l Terpentin vom Baumarkt auf dem Weg nach Hausen, musste aber eine Strecke durchfahren, für welche das Verkehrszeichen 269 galt. Ob da jeder daran gedacht hat, wage ich zu bezweifeln. Aber vielleicht hat er Glück gehabt und wurde nicht kontrolliert!!