Wo ich aber auch grad auf dem Schlauch stehe: PP1 b)
b) als Innenverpackungen von zusammengesetzten Verpackungen mit einer höchsten Nettomasse von 40 kg.
Innenverpackungen müssen doch (außer im Luftverkehr) sowieso keine Zulassung haben - was ist denn die Erleichterung/ der Nutzen von PP1 b) ?
Die Farb-und Klebstoff-Lobby hat auch hier erfolgreich gearbeitet. Wenn du im ADR Verpackungen (Innenverpackungen) von jeweils max. 5 L hast, z.B. Farb- oder Klebstoffdosen ausm Baumarkt, dann brauchst du keine bauartgeprüfte Außenverpackung, wenn du
- a) entweder diese Farb- oder Klebstoffdosen in Paletten oder Gitterboxen packst (z.B. 100 ungeprüfte Farb- oder Klebstoffdosen à 5 L in einer Gitterbox) oder
- b) diese Farb- oder Klebstoffdosen in ungeprüfte Außenverpackungen mit max. 40 kg netto packst (z.B. 8 ungeprüfte Farb- oder Klebstoffdosen à 5 L in einer Pappkiste ohne UN-Spezifikationsverpackung)
In beiden Fällen darfst du auf eine bauartgeprüfte Außenverpackung verzichten.
Normalerweise müsste ja eine Außenverpackung mit UN Spezifikationsmarkierung (z.B. UN 4G) verwendet werden, die erfolgreich mit diesen Farb- oder Klebstoffdosen geprüft wurde. Oder es würde eine 4GV mit worst-case Prüfung eingesetzt. Aber über die PP1 ist das nicht erforderlich.