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UN1133 DGR/ADR #32234 25.03.2022 12:37
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Natara Offline OP
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Hallo ihr Lieben,

ich bin neu hier und hätte eine Frage bezüglich der UN1133 VG II. Laut der VA 364 darf man 10L in einer Metall Innenverpackung transportieren. Jedoch mach mich die P001 aud dem ADR etwas stutzig.
Dort steht ja lt. der PP1 darf man maximal 5L des Gefahrgutes in einer Innenverpackung aus Metall transportieren. Wenn ich jetzt gemäß der IATA 10L in Innenverpackungen verpacke, ist dies ja nicht mehr ADR zulässig oder?
Habe ich da vielleicht etwas falsch verstanden?
Bitte um Hilfe.
Vielen Dank smile.

Liebe Grüße
Natara

Re: UN1133 DGR/ADR [Re: Natara] #32235 25.03.2022 12:49
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Claudi Online
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Die P001 lässt bis 40 Liter zu.

Die PP1 ist ja "nur" eine Sondervorschrift zur Verpackungsanweisung, die in diesem Fall eine optionale Erleichterung enthält - nämlich unter a) die Benutzung von nicht bauartgeprüften Einzelverpackungen unter den dort genannten Bedingungen.

Wo ich aber auch grad auf dem Schlauch stehe: PP1 b)
b) als Innenverpackungen von zusammengesetzten Verpackungen mit einer höchsten Nettomasse von 40 kg.

Innenverpackungen müssen doch (außer im Luftverkehr) sowieso keine Zulassung haben - was ist denn die Erleichterung/ der Nutzen von PP1 b) ?

Re: UN1133 DGR/ADR [Re: Claudi] #32236 25.03.2022 13:05
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Natara Offline OP
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Hallo Claudi,

Vielen Dank für die Rückmeldung.
Innenverpackungen im Luftverkehr müssen das auch nicht (sofern nicht anders vorgeschrieben).

Ja genau der Punkt PP1 b) macht mich auch so stutzig und ergibt für mich keinen Sinn .

Zuletzt bearbeitet von Natara; 25.03.2022 13:07.
Re: UN1133 DGR/ADR [Re: Natara] #32239 25.03.2022 13:56
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Claudi Online
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Bzgl. der Innenverpackungen im Luftverkehr schau mal in 5.0.2.9 IATA DGR... Innendruck-Stabilität - dort sind Innenverpackungen nicht per se ausgenommen. Sowas haben wir nicht für Innenverpackungen von zusammengesetzten Verpackungen im ADR.

Re: UN1133 DGR/ADR [Re: Claudi] #32240 25.03.2022 14:06
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Natara Offline OP
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Ach entschuldige, das habe ich gerade mit bauartgeprüft verwechselt.

Re: UN1133 DGR/ADR [Re: Claudi] #32300 08.04.2022 14:02
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DJSMP Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Claudi


Wo ich aber auch grad auf dem Schlauch stehe: PP1 b)
b) als Innenverpackungen von zusammengesetzten Verpackungen mit einer höchsten Nettomasse von 40 kg.

Innenverpackungen müssen doch (außer im Luftverkehr) sowieso keine Zulassung haben - was ist denn die Erleichterung/ der Nutzen von PP1 b) ?


Die Farb-und Klebstoff-Lobby hat auch hier erfolgreich gearbeitet. Wenn du im ADR Verpackungen (Innenverpackungen) von jeweils max. 5 L hast, z.B. Farb- oder Klebstoffdosen ausm Baumarkt, dann brauchst du keine bauartgeprüfte Außenverpackung, wenn du
- a) entweder diese Farb- oder Klebstoffdosen in Paletten oder Gitterboxen packst (z.B. 100 ungeprüfte Farb- oder Klebstoffdosen à 5 L in einer Gitterbox) oder
- b) diese Farb- oder Klebstoffdosen in ungeprüfte Außenverpackungen mit max. 40 kg netto packst (z.B. 8 ungeprüfte Farb- oder Klebstoffdosen à 5 L in einer Pappkiste ohne UN-Spezifikationsverpackung)

In beiden Fällen darfst du auf eine bauartgeprüfte Außenverpackung verzichten.

Normalerweise müsste ja eine Außenverpackung mit UN Spezifikationsmarkierung (z.B. UN 4G) verwendet werden, die erfolgreich mit diesen Farb- oder Klebstoffdosen geprüft wurde. Oder es würde eine 4GV mit worst-case Prüfung eingesetzt. Aber über die PP1 ist das nicht erforderlich.

Re: UN1133 DGR/ADR [Re: DJSMP] #32301 08.04.2022 14:08
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DJSMP Offline
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Nun war ja aber die Anfrage für die Luftfracht. Und sind diese schlimmen Dinge à la PP1 nicht möglich.

Im Luftverkehr müsste die Außenverpackung immer eine Spezifikationsmarkierung (z.B. UN 4G) tragen und mit den Metallinnenverpackungen erfolgreich geprüft sein (Nachweis durch Prüfbericht oder Kurzprüfprotokoll). Alternativ könnte man UN 4GV Verpackungen mit worst-case Prüfung einsetzen. Aber ob es da welche gibt, die mit 10 L Glasflaschen geprüft wurden, entzieht sich meiner Kenntnis.


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