Re: Beförderungspapier zweisprachig
[Re: moerser]
#32353
19.04.2022 12:03
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M.A.T.
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Hallo, 1.1.3.6.3 (Punkte) bezieht sich auf die Beförderungseinheit, nicht auf eines ihrer Fahrzeuge oder Brücken. Darum würde ich sagen, ein gemeinsames BP, das dann mit jedem Abladen anzupassen ist. Gruß M.A.T.
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Re: Beförderungspapier zweisprachig
[Re: M.A.T.]
#32358
19.04.2022 13:42
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moerser
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Hallo, 1.1.3.6.3 (Punkte) bezieht sich auf die Beförderungseinheit, nicht auf eines ihrer Fahrzeuge oder Brücken. Darum würde ich sagen, ein gemeinsames BP, das dann mit jedem Abladen anzupassen ist. Gruß M.A.T. Das sich die 1000 Punkte auf die Beförderungseinheit beziehen ist klar, das wird auch sichergestellt. Ein gemeinsames BP wäre ja auch meine Interpretation, da ja bei 1.1.3.6.3 ganz klar eine Gesamtsumme pro Beförderungseinheit gefordert ist. Ich würde halt gerne Wissen, wie das in der Praxis umgesetzt wird. Das Beförderungspapier müsste ja dann bei Teilentladung aktualisiert werden z.B. durch streichen der Entladenen Güter und Neuberechnung. Könnte man Alternativ dem Fahrer auch ein zweites Beförderungspapier mitgeben, evtl. in einem geschlossenen Umschlag, für den Weitertransport nach Teilentladung? Oder dürfte das Beförderungspapier auch aus mehreren Seiten bestehen? Seite 1 für die erste Entladung Seite 2 für die zweite Entladung Seite 3 für die Punkteberechnung ????
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Re: Beförderungspapier zweisprachig
[Re: moerser]
#32362
19.04.2022 14:45
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Gerald
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Hallo, Das Beförderungspapier müsste ja dann bei Teilentladung aktualisiert werden z.B. durch streichen der Entladenen Güter und Neuberechnung. Ja!Könnte man Alternativ dem Fahrer auch ein zweites Beförderungspapier mitgeben, evtl. in einem geschlossenen Umschlag, für den Weitertransport nach Teilentladung? Würde auch gehen, nur muss der Fahrer eben den Austausch vornehmen. Was eigentlich kein Problem sein dürfte. Wenn ich Dich richtig verstehe, dann sind auf dem Maschinenwagen eine Wechselbrücke und auf dem Anhänger eine Wechselbrücke bzw. Gefahrgut. Dann würde ich ein Beförderungspapier für den Maschinenwagen und ein Beförderungspapier für den Anhänger dem Fahrer mitgeben, denn Absatz 5.4.1.1.1. f) ADR würdest Du erfüllen, da ein Summenzug zurzeit noch nicht gefordert ist! Sollte eigentlich mit ADR 2021 kommen, aber kam nicht. In dem Absatz 5.4.1.1.1. f) steht nur: "muss für jede Beförderungskategorie die Gesamtmenge und der berechnete Wert der gefährlichen Güter gemäß den Absetzen 1.1.3.6.3 und 1.1.3.6.4 im Beförderungspapier angegeben werden."
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Beförderungspapier zweisprachig
[Re: Gerald]
#32372
20.04.2022 16:51
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moerser
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Hallo,
Wenn ich Dich richtig verstehe, dann sind auf dem Maschinenwagen eine Wechselbrücke und auf dem Anhänger eine Wechselbrücke bzw. Gefahrgut. Dann würde ich ein Beförderungspapier für den Maschinenwagen und ein Beförderungspapier für den Anhänger dem Fahrer mitgeben, denn Absatz 5.4.1.1.1. f) ADR würdest Du erfüllen, da ein Summenzug zurzeit noch nicht gefordert ist! Sollte eigentlich mit ADR 2021 kommen, aber kam nicht. In dem Absatz 5.4.1.1.1. f) steht nur: "muss für jede Beförderungskategorie die Gesamtmenge und der berechnete Wert der gefährlichen Güter gemäß den Absetzen 1.1.3.6.3 und 1.1.3.6.4 im Beförderungspapier angegeben werden." Die fehlende Forderung zum Summenzug bezieht sich aber doch auf die Gesamtpunktzahl. ??? Wenn ich jetzt auf beiden Wechselbrücken aber die gleichen Güter (Beförderungskategorie) transportiere, so muss ich ja zumindest für jede Beförderungskategorie eine Summe der Menge und des berechneten Wertes (pro Beförderungseinheit, Motorwagen + Anhänger) angeben. Oder verstehe ich das jetzt falsch?
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Re: Beförderungspapier zweisprachig
[Re: moerser]
#32373
20.04.2022 18:49
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Gerald
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Hallo, Die fehlende Forderung zum Summenzug bezieht sich aber doch auf die Gesamtpunktzahl. ??? JaWenn ich jetzt auf beiden Wechselbrücken aber die gleichen Güter (Beförderungskategorie) transportiere, so muss ich ja zumindest für jede Beförderungskategorie eine Summe der Menge und des berechneten Wertes (pro Beförderungseinheit, Motorwagen + Anhänger) angeben. Ja, so ist es. Dein Problem ist aber, das während der Beförderung Teilmengen entnommen werden, und dann würde das Beförderungspapier nicht mehr stimmen! Nur weis ich jetzt nicht, welche Mengen wo entnommen werden. Sollte es so sein, dass die Mengen (z.b. Wechselbrücke auf Anhänger) komblett bei dem Kunden abgegeben werden und nur noch die Wechselbrücke auf dem Anhänger verbleibt, dann geb dem Fahrer noch ein Beförderungspapier für die verbleibende Wechselbrücke mit, und er muss die Beförderungspapiere nur austauschen.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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