Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Stellung als Gefahrgutbeauftragter #32509 17.05.2022 22:01
Registriert: Dec 2021
Beiträge: 30
Q
Quarterback Offline OP
Spezi
OP Offline
Spezi
Q
Registriert: Dec 2021
Beiträge: 30
Servus und Hallo zusammen!

Über die Suchfunktion bin ich nicht schlau geworden, falls ich etwas übersehen haben sollte, lasst bitte Gnade walten ;-)

Nun zu meiner Frage.
Ich arbeite über für einen Dienstleister als SiFa, BAB und Gefahrgutbeauftragter. Über diese Firma sind zwei meiner Kollegen und ich in einer größeren Spedition genau in diesen drei Funktionen an den unterschiedlichsten Standorten tätigt.
Nun verabschiedet sich einer aufgrund eines besseren Angebotes und der andere fällt krankheitsbedingt längerfristig aus.
Ich darf alle Standorte übernehmen (freu mich drauf --> competition ;-) ) und habe gestern bei der Übernahme eines Standortes bemerkt das dort auch gemäß IATA PK1 und PK2 Waren verpackt und versendet werden.
Ich selbst habe GG Straße+Schiene und die Kollegen nur Straße.
Sehe ich das richtig, dass ich die Gefahrgutschulung PK1 und PK2 zur Überwachung und Unterweisung der Mitarbeiter vor Ort benötige?
Mein übergebende (also den Standort ;-) ) Kollege meinte, "ja ne ich habe meine Nummer am Flughafen hinterlegt und mein Vorgänger meinte das passt schon so".
Ich sehe das ein wenig anders und habe den fehlenden Ausbildungsstand meinerseits dokumentiert und an meine Führung weitergemeldet.
Die streubt sich jetzt mich auf diese Schulung zu schicken, weil hat ja die letzten 3 Jahre auch keinen interessiert...

Habt ihr eine Idee wie ich weiter Vorgehen soll?muss? Oder habe ich mich da in meiner Annahme geirrt?

Beste Grüße und vielen Dank im Voraus!


Fachkraft für Arbeitssicherheit (Fortgeschrittener)
Brandschutzbeauftragter (Fortgeschrittener)
Gefahrgutbeauftragter (Neuling)
Re: Stellung als Gefahrgutbeauftragter [Re: Quarterback] #32510 17.05.2022 22:08
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,857
M.A.T. Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,857
Hallo,
keine Frage: zunächst müssen die Kollegen, welche die Verpackung und Versand erledigen, nach den Luft-Vorschriften geschult sein, und zwar zwingend. Zur Abklärung, wie das sich alles ableitet, empfehle ich zunächst Kauf der IATA-DGR bzw. ICAO-TI und Besuch der Seiten des LBA zu GG.
Daß Sie ebenfalls geschult sein sollten ergibt sich aus der Unmöglichkeit Ihrer Überwachungs- und Beratungstätigkeit, solange die Schulung fehlt. Eine Schulung für Sie wäre nicht gleichbedeutend mit der Zulassung, selbst schulen zu dürfen. Die Gb-Ausbildung ist dazu irrelevant. Bis die Schulungen absolviert sind sollten Sie die Fachdienste einer entsprechen zertifizierten Firma in Anspruch nehmen. Alles andere wird - schon wegen der Checker - teuer. Falls was passiert - gar nicht erst dran denken.
Die Luft-Spezialisten hier können Ihnen viel detailliertere Auskünfte geben.
Viel Erfolg
M.A.T.

Re: Stellung als Gefahrgutbeauftragter [Re: M.A.T.] #32511 17.05.2022 22:15
Registriert: Dec 2021
Beiträge: 30
Q
Quarterback Offline OP
Spezi
OP Offline
Spezi
Q
Registriert: Dec 2021
Beiträge: 30
Guten Abend!

Besten Dank für Ihre schnelle Antwort!
Lag ich mit meiner Annahme gar nicht so falsch...

Wäre es möglich, dass mir einer der IATA-Experten den einen oder die mehreren Textpassagen herauskopieren, bzw. einen Screenshot davon machen könnten, damit ich mit diesen "Druck" bei meinen Verantwortlichen machen kann?
Aktuell werde ich jede weitere Tätigkeit vor Ort verweigern, mit dem Hinweis auf meine nicht vorhandene Fachkenntnis.

Danke im Voraus!


Fachkraft für Arbeitssicherheit (Fortgeschrittener)
Brandschutzbeauftragter (Fortgeschrittener)
Gefahrgutbeauftragter (Neuling)
Re: Stellung als Gefahrgutbeauftragter [Re: Quarterback] #32512 17.05.2022 22:20
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,857
M.A.T. Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,857
Hallo, siehe unter den verlinkten Seiten die entsprechenden LBA-Bekanntmachungen. Mit einer ausgeschnittenen Textpassage ist es hier nicht getan, denke ich. Das Einlesen ist empfehlenswert, weil es an die gänzlich andere Konstruktion in der Luft gewöhnt. Die Kette über GGBefG - GGVSEB - GbV - ADR ... funktioniert hier nicht.
Gruß
M.A.T.

Re: Stellung als Gefahrgutbeauftragter [Re: M.A.T.] #32513 17.05.2022 22:23
Registriert: Dec 2021
Beiträge: 30
Q
Quarterback Offline OP
Spezi
OP Offline
Spezi
Q
Registriert: Dec 2021
Beiträge: 30
Alles klar habe ich verstanden. In der Luft ist alles ein bisschen besonders ;-)

Danke für den Hinweis!


Fachkraft für Arbeitssicherheit (Fortgeschrittener)
Brandschutzbeauftragter (Fortgeschrittener)
Gefahrgutbeauftragter (Neuling)
Re: Stellung als Gefahrgutbeauftragter [Re: Quarterback] #32518 18.05.2022 09:01
Registriert: Jun 2009
Beiträge: 328
M
Michael Offline
Großmeister
Offline
Großmeister
M
Registriert: Jun 2009
Beiträge: 328
Dein Ansinnen wird schwer umzusetzen sein, wenn deine Leitung die Kosten nicht tragen möchte.

Eine rechtliche Begründung fällt mir direkt nicht ein.

Versuche es vielleicht mit der Vernunft. Du bist GB, damit Du die Geschäftsleitung im Falle von Schwachstellen im Umgang mit Gefahrgut informieren bzw. diese evtl. auch selber beseitigen kannst. Einer innerhalb der GL ist der Verantwortliche im Sinne des Gesetzgeber, den sollst Du den Popo retten.

Hierfür benötigst du Fachkenntnis, halt auch im Bereich der Luftfracht. Grade in der Luftfracht kann eine falsche Verpackung in Verbindung mit einem Unfall und ein paar US-Bürgern ein Unternehmen aufgrund der amerikanischen Haftungsregelungen in den Ruin treiben. Dagegen sind dann die Kosten für einen IATA-Lehrgang vergleichsweise klein. Vielleicht könnt Ihr euch auf einen PK6 (damit der komplette Überblick da ist) einigen...


Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
ADR 2027
von Gerald - 29.04.2025 19:37
Klassifizierungscode auf dem Beförderungspapier
von M.A.T. - 29.04.2025 17:24
Einstufung
ansteckungsgefährlicher Stoffe

von M.A.T. - 29.04.2025 08:36
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3