Guten Morgen liebe Gefahrgut Gemeinde,
nach Auswertung diverser Publikationen ist die Anwendung der SV 363 ADR nicht so einfach. Deshalb sicherheitshalber die Frage: Notstromaggregat, Dieselmotor, UN 3528, Kl. 3, Tankvolumen 334 L und Brennstoffinhalt ca. 60 L Diesel, sind vollständig von den Vorschriften ADR befreit. Ist meine Einschätzung korrekt?
Geht dieses Aggregat weiter per See habe ich lediglich eine IMO-Erklärung zu erstellen mit dem Vermerk "Beförderung nach Sondervorschrift 363", eine Bezettelung ist nicht erforderlich.
Danke und Grüße aus Schwanau
Peter