Freistellung 1.1.3.6
#32663
09.06.2022 05:40
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Steff
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Guten Tag
Vielleicht kannst mir da wer auf die Sprünge helfen?
Ich muss einen Speicher Versenden der unter Pneumatischen Druck steht (kein Stoßdämpfer keine Druckfeder) der auf einer Maschine Aufgebaut ist! lt. 1.1.3.6. höchstzulässige Gesamtmasse je Beförderungseinheit bei Beförderungskategorie 3 sind 1000kg Gesamtmasse der Gegenstände ohne Verpackung! ist dann nur der Speicher Gemeint oder die gesamte Maschine?
Lieben Gruß
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Re: Freistellung 1.1.3.6
[Re: Steff]
#32668
09.06.2022 10:02
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gefahrgutbaer
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Moin,
je nachdem wie, bzw. womit, dieser Speicher befüllt, ausgelegt und wie er in der Maschine verbaut ist könntest Du Dir die UN 3538 mal ansehen.
Gruß Markus
Zuletzt bearbeitet von gefahrgutbaer; 09.06.2022 10:03.
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Re: Freistellung 1.1.3.6
[Re: Steff]
#32669
09.06.2022 10:12
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Claudi
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Hallo,
du bist in der falschen UN-Nummer unterwegs. Eingebaut/angebaut ist das keine UN3164 sondern UN3363. Hier bitte die SV301 beachten, ggf. kann eine Umklassifizierung in UN3538 notwendig werden.
Wenn die Beförderung noch bis Ende 2022 stattfindet, kommt dir eine Übergangsfrist entgegen, nämlich 1.6.1.46 ADR, nach der Maschinen und Geräte mit Gefahrgut noch bis 31.12.2022 unter der (inzwischen getrichenen) 1.1.3.1 b) freigestellt werden können.
1.1.3.1 b) lautete
Die Vorschriften des ADR gelten nicht für: b) Beförderungen von in dieser Anlage nicht näher bezeichneten Maschinen oder Geräten, die in ihrem inneren Aufbau oder in ihren Funktionselementen gefährliche Güter enthalten, vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern
Fazit: dieses Jahr noch 1.1.3.1 b) nutzen und aus dem Gefahrgutrecht freistellen.
Ab 2023: prüfen, ob UN3363 nutzbar ist (Menge Gas im Druckspeicher relevant): wenn UN3363, dann auch Freistellung, keine Punkteberechnung wenn aufgrund der Gasmenge UN3538 nötig: Anforderungen erfüllen, ist aber Befkat. 4, d.h. immer 0 Punkte oder den Speicher abbauen und separat versenden, dann UN3164 und hier zählt zur Punkteberechnung das Gewicht des Gegenstandes.
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Re: Freistellung 1.1.3.6
[Re: Claudi]
#32675
09.06.2022 15:38
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Hallo
Herzlichen dank! Da war ich auf dem Holzweg Für heuer ist das Problem gelöst, aber nächstes Jahr habe ich erneut eins UN3363 ist ausgeschlossen weil ich bis zu 50 Liter habe und UN3538 kann ich nicht nutzen weil ich keine Verpackung habe sondern nur einen Verschlag oder liege ich da auch wieder falsch?
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Re: Freistellung 1.1.3.6
[Re: Steff]
#32676
09.06.2022 16:35
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Claudi
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Naja für die UN3538 gilt die P006 und die lässt auch nicht-bauartgeprüfte Verpackungen zu: (2) Darüber hinaus sind für robuste Gegenstände folgende Verpackungen zugelassen:
Widerstandsfähige Außenverpackungen, die aus einem geeigneten Werkstoff hergestellt sind und hinsichtlich ihres Fassungsraums und ihrer beabsichtigten Verwendung eine geeignete Festigkeit und Auslegung aufweisen. Die Verpackungen müssen den Vorschriften der Unterabschnitte 4.1.1.1, 4.1.1.2 und 4.1.1.8 sowie des Abschnitts 4.1.3 entsprechen, um ein Schutzniveau zu erzielen, das zumindest dem des Kapitels 6.1 entspricht. Gegenstände dürfen unverpackt oder auf Paletten befördert werden, sofern die gefährlichen Güter durch den Gegenstand, in dem sie enthalten sind, gleichwertig geschützt werden. <-- wenn diese Bedingungen (und bitte auch den Rest der P006 beachten) eingehalten sind, hat man es verpackungstechnisch etwas leichter. Oder halt diesen Speicher ausbauen und am Zielort wieder anbauen. Es gibt nur die Möglichkeiten des ADR/ des Gefahrgutrechts oder - theoretisch - eine Ausnahmegenehmigung, wenn man es mit Einhaltung der bestehenden Vorschriften gar nicht hinbekommt. Aber hier gibt es Möglichkeiten und die Behörden sind eher zurückhaltender mit Ausnahmen. Ohne ADR-Einhaltung kein Versand.
Zuletzt bearbeitet von Claudi; 09.06.2022 16:36.
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Re: Freistellung 1.1.3.6
[Re: Claudi]
#32678
10.06.2022 11:56
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Steff
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Guten Tag
Nochmals vielen liebe Dank jetzt bin ich auf der Richtigen Spur
Schönes Wochenende
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Re: Freistellung 1.1.3.6
[Re: Steff]
#32679
10.06.2022 12:25
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M.A.T.
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Hallo, Steff, falls Sie bis Jahresende die Übergangsfrist nutzen wollen empfiehlt sich, in der Dokumentation auf die Verlängerungs-Randnummer hinzuweisen. Und nicht vergessen, daß das Freiwerden verhindert sein muß. Gruß M.A.T.
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Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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