Servus zusammen,
möchte mal euer Wissen nutzen.
Eine Baumaschine (z.B. Rüttelplatte), kein Fahrzeug, soll mit einem gefüllten Kraftstofftank zum Kunden transportiert werden. Diesel mit einem Tankinhalt 20ltr. Nachdem es kein Fahrzeug ist, würde ich die UN Nummer 3528, Verbrennungsmotor mit Antrieb durch entzündbare Flüssigkeit nutzen. Eine Freistellung nach der "Handwerkerregel" 1.1.3.1 c, kommt nicht in Betracht, da es sich um einen Speditionsauftrag handelt. Die SV 363 gibt mir eine Freistellung, wenn der Tank leer ist. Wird in der Praxis so allerdings nicht sein. Also was bleibt? In der RSEB 1-1.2 und im § 38 (2) GGVSEB habe ich zwar den Hinweis auf die Übergangsvorschrift 1.6.1.46. Diese läuft allerdings zum 31.12.22 aus.
Variante 1. Tank entleeren und die SV 363 nutzen
Variante 2. UN 3363 mit der SV 301 i.V. SV 672, wobei dann der Inhalt auf die Menge nach Kap.3.4 begrenzt ist.
VG Simon