Unterweisung nach ADR 1.3
#28599
20.03.2020 16:45
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ChristianHB
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Hallo Zusammen,
ich habe im Forum ein bisschen Recherche betrieben, bisher aber keine befriedigende Antwort gefunden. Soweit klar ist: Alle beteiligten am Gefahrguttransport müssen nach ADR Kapitel 1.3 unterwiesen werden. Von verschiedenen Quellen habe ich erfahren, dass die übliche Unterweisungsdauer zum Kapitel 1.3 des ADR mindestens 4 Stunden betragen muss, und nur als Vortrag durch eine kundige Person zulässig durchgeführt wird.
Folgende Überlegungen von mir, da der genaue Ablauf dieser Unterweisung in den Vorschriften per se nicht definiert ist:
Ist hier auch eine Online-Schulung mit anschließender Wissensabfrage ausreichend, sofern der Inhalt gegeben ist? Im Anschluss könnte man auch eine Besprechung organisieren um Unklarheiten zu klären, oder um ein abschließendes Wort zu fällen? Alternativ telefonischen Kontakt für Rückfragen anbieten?
Ich freue mich auf einige Erfahrungsberichte. Vielen Dank im Voraus und bleibt gesund!
Grüße, ChristianHB
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Re: Unterweisung nach ADR 1.3
[Re: ChristianHB]
#28600
20.03.2020 16:55
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Gerald
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Hallo Christian, Alle beteiligten am Gefahrguttransport müssen nach ADR Kapitel 1.3 unterwiesen werden. Im ADR steht im Abschnitt "...Die bei den Beteiligten gemäß Kapitel 1.4 beschäftigten Personen, deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter umfasst, müssen in den Anforderungen, die die Beförderung gefährlicher Güter an ihren Arbeits- und Verantwortungsbereich stellt, unterwiesen sein...." Hier wird erst einmal ein Bezug zum Kapitel 1.4 hergestellt. dass die übliche Unterweisungsdauer zum Kapitel 1.3 des ADR mindestens 4 Stunden betragen muss Sehe ich nicht so! Denn es gibt einen Unterschied zwischen einer Erstschulung und einer Wiederholungsschulung beim Zeitansatz. Ich persönlich führe Unterweisung nach ADR Kapitel 1.3 mit einen Zeitansatz von 8 UE (45' min) durch. Und im Vorfeld kläre ich ab, welche Aufgaben/Funktion haben die Teilnehmer und welche Gefahrgüter (Klassen) werden mit welchem Beförderungsmittel befördert bzw. gehändelt. ist hier auch eine Online-Schulung mit anschließender Wissensabfrage ausreichend Das musst Du schon selbst entscheiden. Ich persönlich halte davon nichts, da der Teilnehmer keine Fragen stellen kann und der online Unterrichtende nicht mitbekommt, wenn ein Teilnehmer was nicht verstanden hat. Im Anschluss könnte man auch eine Besprechung organisieren um Unklarheiten zu klären Da glaube ich noch weniger, denn wenn die Person eine Onlineschulung besucht hat, dann geht der Verantwortliche davon aus, das die Unterweisung erledigt ist. Und wird den Personenkreis nicht noch mal zusammenziehen. Es gibt zwar von Verlagen Präsentation und Schulungshefte, aber die Unterweisung sollte man schon auf die Teilnehmer zu schneiden. Vor allen mit praktischen Beispielen arbeiten. Und hier haben die Verlage, aber auch die Onlineanbieter (es gibt schon welche) im Bezug der praktischen Beispiele auf Grund des Copyright Nachteile. Eine andere Möglichkeit ist ein Onlineseminar, wo der Teilnehmer auch Fragen stellen kann. Denn die Teilnehmer und der Durchführende sitzen zwar nicht in einem Raum sind aber trotzdem verbunden. Das Kapitel 1.4 nennt die Sicherheitspflichten der Beteiligten Doch über die Pflichten kommst Du an den Inhalt der Unterweisung!!
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 20.03.2020 17:16. Bearbeitungsgrund: Ich wollte kein neuen Beitrag schreiben, deswegen habe ich den ersten Beitrag ergänzt!
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Unterweisung nach ADR 1.3
[Re: Gerald]
#28601
20.03.2020 17:01
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ChristianHB
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Im ADR steht im Abschnitt "...Die bei den Beteiligten gemäß Kapitel 1.4 beschäftigten Personen, deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter umfasst, müssen in den Anforderungen, die die Beförderung gefährlicher Güter an ihren Arbeits- und Verantwortungsbereich stellt, unterwiesen sein...."
Hier wird ersteinmal ein Bezug zum Kapitel 1.4 hergestellt.
Hallo Gerald, Danke für die schnelle Rückmeldung. Das Kapitel 1.4 nennt die Sicherheitspflichten der Beteiligten, ja. Das beantwortet leider nicht meine Fragen. Oder?
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Re: Unterweisung nach ADR 1.3
[Re: ChristianHB]
#28603
20.03.2020 20:19
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M.A.T.
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Hallo, ergänzend zu Gerald, dessen Aussagen ich alle unterstreiche: ein starrer Zeitansatz ist problematisch, da die Unterweisung arbeitsplatzbezogen sein muß. Das kann mehr oder weniger umfassen. Online ist nicht verboten, aber meines Wissens aus den genannten Gründen nicht unproblematisch. Manuelles Erfassen - tpyischerweise Bezetteln von Verpackungen - ist sehr hilfreich für den Lernerfolg. Aus kommerziellen Unterlagen muß man sich immer das Passende raussuchen. Beispielsweise braucht der Heizölhändler nichts über Verpackungen oder Kl. 7 zu wissen; der Versandhandel eher nichts über Tanks aber alles über LQ usw. Fragen der TN sind unerläßlich, nur dann können die praktischen Probleme angesprochen werden. Und kein Zeitdruck. In D bestimmen sich die Verantwortlichkeiten zusätzlich zum ADR, RID etc. nach den zutreffenden §§ der GGVSEB bzw GGVSee.
Wer sind diese Quellen denn: IHK, Landsbehörden, Bundesbehörde?
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Re: Unterweisung nach ADR 1.3
[Re: M.A.T.]
#28615
23.03.2020 23:04
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DJSMP
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Ich möchte nicht unerwähnt lassen, dass sich Behörden in einigen Bundesländern auch Dinge in die Vorschriften rein interpretieren, die dann auf einmal Gesetz sein sollen. In einem früheren Beitrag hatte ich schon mal über eine hessische Behörde geschrieben, die z.B. aus den Vorschriften eine Schulungspflicht alle zwei Jahre ableitete, obwohl das im Straßen- und Seeverkehr nirgends so drin steht. Die gleiche Behörde sieht übrigens auch Online-Trainings äußerst kritisch, weil der Dozent unter Umständen nicht alle Teilnehmer sieht und die Teilnehmer auch nicht immer direkt Fragen stellen können. Und wer den Wissenstest/die Lernzielkontrolle am Ende absolviert, sieht auch keiner. Es sei laut Aussage dieser Behörde schon vorgekommen, dass einer für drei die Lernzielkontrolle geschrieben hatte, während die anderen beiden Kaffee kochen waren.
Wir führen die Schulungen nach 1.3 ADR zu 95% als Präsenzschulungen durch. Wir wollen einen gesunden Methodenmix anwenden. Und Online-Trainings sind in vielen Fällen Folien.
Die Grundschulung dauert bei uns 16 UE (2 Tage), wird aber bei entsprechender überschaubarer Beteiligung des Unternehmens auch auf 8 UE (1 Tag) gekürzt.
Die Wiederholungsschulung hängt wirklich stark vom Aufgabenbereich ab und ob mit oder ohne Buch geschult wird. Sie variiert bei uns zwischen 2 UE und 8 UE). Diese bieten wir im Straßen- und Seeverkehr bei einigen Aufgabenbereichen auch als Fernschulung für Mitarbeiter an, die, aus welchen Gründen auch immer, bei der Präsenzschulung gefehlt haben. Das Gefahrgutpersonal unserer Kunden wird übrigens jährlich geschult.
Aber nochmal: Es ist gesetzlich nicht geregelt!
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Re: Unterweisung nach ADR 1.3
[Re: DJSMP]
#28620
24.03.2020 12:24
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Bergmannsheil
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Methusalem
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Mahlzeit,
eine starre Zeitenregelung für Schulungen (mit Mindestzeiten) halte ich für schwierig. Bestes Beispiel: Krankenhäuser, in denen jetzt Covid-19-Erkrankte behandelt werden. Der kontaminierte Abfall wird nach RKI-Empfehlung als AS 18030 entsorgt. Dieser Abfall wird klassifiziert nach 2.2.62.1.11.2 in Verbindung mit 2-12 RSEB 2019 als UN 3291. Die Stationen, wo der Abfall erzeugt wird, müssen nur wissen, welche Behälter sie zur Sammlung benötigen und wie die Behälter verschlossen werden müssen. Die meisten Lieferanten liefern die Behälter bereits mit dem Gefahrzettel 6.2 aus. Die Kennzeichnungspflichten sind also erfüllt. Verladerpflichten erfüllen andere Bereiche des Hauses. Es bleiben also nur die Verpackerpflichten. Um den Stationsmitarbeitern die Lager-Anforderungsnummer für die Behälter mitzuteilen (steht sowieso im Hygieneplan) und die Anleitung zum Behälterverschließen zu verklickern, sind 4 Stunden wirklich zu viel 8-)))
Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.
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Re: Unterweisung nach ADR 1.3
[Re: Bergmannsheil]
#28621
24.03.2020 13:23
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Kelly1991
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Hi,
könntet ihr mir vielleicht die Online-Anbieter zukommen lassen, die Online Schulungen (egal ob via Video Konferenz oder als Webinar) anbieten? Die spezifische Einschulung nach Produkten erfolgt bei uns im Haus, aber eine Allgemeine 1.3 Schulung wäre wirklich interessant als Online-Schulung durchzuführen.
danke
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Re: Unterweisung nach ADR 1.3
[Re: Kelly1991]
#28626
24.03.2020 21:12
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DJSMP
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Hi,
könntet ihr mir vielleicht die Online-Anbieter zukommen lassen, die Online Schulungen (egal ob via Video Konferenz oder als Webinar) anbieten? Die spezifische Einschulung nach Produkten erfolgt bei uns im Haus, aber eine Allgemeine 1.3 Schulung wäre wirklich interessant als Online-Schulung durchzuführen.
danke Hallo Kelly, warum wilst du denn "doppelt" schulen? Um welchen Personenkreis handelt es sich denn? Und welche Gefahrgüter habt ihr? Ich halte gar nichts davon, irgendwas "allgemeines" zu schulen, was der Mitarbeiter nie wieder braucht. Klar müssen die Schulungen eine Einführung in die Vorschriften enthalten. Aber danach sollte es wirklich aufgabenbezogen um das gehen, was der Teilnehmer auch hat. Was willst du denn da mit einer "allgemeinen 1.3 Schulung"? Viel besser wäre doch, wenn du einen Schulungsanbieter findest, der das bei euch Inhouse anbietet und euren spezifischen Teil (eure Gefahrgüter, eure Verpackungen, eure Arbeitsanweisungen,...) mit in die Schulung einbaut. Man sollte jetzt auch in Zeiten von Corona nicht irgendwas schulen, weil gerade Zeit ist. Ist zumindest meine Meinung.
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Re: Unterweisung nach ADR 1.3
[Re: ChristianHB]
#30227
16.01.2021 12:17
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Gerald
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Hallo Christian, das VCI hat eine Leitlinie Training im Gefahrguttransport veröffentlicht, hier sind folgende Themen - Unterweisungsinhalte - Form und wer kann Unterweisung durchführen - Links zu weiteren Informationen bzw. Materialien - Muster Schulungsnachweis - Matrix zur Aufgabenbezogenen Unterweisung u.ä. enthalten.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Unterweisung nach ADR 1.3
[Re: Gerald]
#32791
29.06.2022 15:23
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moerser
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Ich hänge mich hier mal rann. Momentan versenden wir nur LQ, zukünftig wollen wir auch Gefahrgüter unter Anwendung von 1.1.3.6 versenden können. Deshalb haben wir bei unseren TDL's nachgefragt, inwieweit Sie die Bedingungen für den Transport erfüllen, bzw. umsetzen können. Also: - Feuerlöscher mind. 2kg und geprüft - Unterweisung der Mitarbeiter, Aufgabenbezogene Unterweisung nach ADR 1.3 Einige der kleineren TDL's sehen sich nun außerstande die geforderte Unterweisung zu leisten, wenn ich sehe, das die Platzhirsche hier Unterweisungen mit 16 UE für 5-600 € anbieten vielleicht sogar verständlich. (Ein Unternehmer hat ein Angebot über 15.000,- € bekommen um seine 40 Fahrer zu unterweisen.)  Zur Unterstützung der Unternehmen bin ich gerade dabei eine Liste möglicher Dienstleister zusammenzustellen, die Präsensunterweisungen individuell durchführen können und das möglichst Bundesweit. Wenn jemand daran Interessiert ist bitte ich um eine kurze Mitteilung, gerne auch per PN.
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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