IATA DGR Besondere Pflichten
#32839
07.07.2022 10:21
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Andreas_K
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Methusalem
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Hallo an die Experten,
ich benötige mal ein wenig Schützenhilfe bei der Interpretation von IATA DGR 1.3.2 (d). Geplant war, Mitarbeiter gem. PK 1 schulen zu lassen, um als Versender tätig werden zu können. Hier zeigt sich leider bei den betreffenden Kollegen Widerstand.
„müssen alle zuständigen Personen, welche bei der Vorbereitung beteiligt sind, eine Schulung erhalten, welche sie befähigt…“
Was genau ist nun mit Vorbereitung gemeint? Geht es darum, dass nur geschultes Personal die Versendererklärung unterschreiben darf? Oder zählt das Erstellen der Versendererklärung bereits als Vorbereitung? Wie sieht es aus mit der Übermittlung von Informationen zu der Sendung an den Kunden? Muss ich hier schon geschultes Personal einsetzen? Darf ich die Erstellung der Versendererklärung und die Übermittlung von Informationen durch ungeschultes Personal durchführen lassen, und eine geschulte (beauftragte) Person unterschreibt zum Schluss nur noch die Versendererklärung?
Beste Grüße
Andreas
Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
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Re: IATA DGR Besondere Pflichten
[Re: Andreas_K]
#32843
07.07.2022 10:58
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M.A.T.
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...
Geht es darum, dass nur geschultes Personal die Versendererklärung unterschreiben darf? Oder zählt das Erstellen der Versendererklärung bereits als Vorbereitung?
Wie sieht es aus mit der Übermittlung von Informationen zu der Sendung an den Kunden? Muss ich hier schon geschultes Personal einsetzen?
Darf ich die Erstellung der Versendererklärung und die Übermittlung von Informationen durch ungeschultes Personal durchführen lassen, und eine geschulte (beauftragte) Person unterschreibt zum Schluss nur noch die Versendererklärung? Beste Grüße Andreas Soweit mir die Luft vertraut ist kann ich sagen: Natürlich darf nur geschultes Personal unterschreiben und erstellen - beides geht nur mit dem entsprechenden Fachwissen. Ich sehe nicht, wie man beides voneinander trennen kann. Ungeschultes Personal ist per Definition nicht qualifiziert, die entsprechenden Angaben zu machen - darum ja die Schulung! Das ganze ist keine Formalie, sondern es hängen Menschenleben - und Sachwerte - daran. Ich bin sicher, unsere Luft-Fachleute haben dazu noch ihre eigenen Aussagen. M.A.T.
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Re: IATA DGR Besondere Pflichten
[Re: M.A.T.]
#32845
07.07.2022 11:17
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Claudi
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Wer soll denn kontrollieren, wer die Schreibarbeit macht zur Erstellung der DGD? Es wäre natürlich sinnvoll, wenn das jemand geschultes macht (woher die Person irgendwelches Wissen hat, ist zweitrangig), ggf. gibt es dazu sogar ne Software, programmiert von irgendjemandem. Oder es ist denkbar, dass es immer gleichartige Sendungen gibt, bei denen jemand nach Vorlage DGDs produziert. Es zählt die Unterschrift, das muss eine PK1-Person sein und diese ist verantwortlich für das komplette Dokument, auch wenn jemand anderes Fehler reingeschrieben hat. Die Unterschrift ist natürlich keine Formalie sondern die rechtverbindliche Erklärung, dass die Sendung und die DGD rundum 100% iO sind. Ich denke, ein Blick in eine englische Original IATA-DGR könnte helfen (habe selbst keine). Vorbereitung heißt aber vermutlich im Original "preparation" und das heißt eben nicht nur vorbereiten in Sinne von Vorarbeiten sondern das kann auch einfach die Erstellung sein und wer da nun das Papier in den Drucker legt, die Daten eintippt etc. ist sicher nicht extra geregelt. Übermittlung von Informationen zu der Sendung an den Kunden Auch hier gibt es am Ende "nur" die DGD, was da drin steht, muss 100% stimmen. Wer seid ihr denn und was sind eure Kunden? Die IATA DGR regeln die GG-Infos vom Versender über Spediteur an die Airline, was z. B. ein Lieferant seinem Käufer/ Kunden übermittelt, ist den IATA DGR "egal". Das, was am Ende ins Flugzeug kommt, muss 100% korrekt sein.
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Re: IATA DGR Besondere Pflichten
[Re: Andreas_K]
#32850
07.07.2022 14:19
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DJSMP
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Zum Erstellen/Unterschreiben der DGD:
Wieso sollte die Aufgabe "Erstellen der DGD" von der Aufgabe "Unterschreiben der DGD" getrennt sein? Wer kommt denn auf so einen Blödsinn? Wieso sollte ein zweiter Mitarbeiter eine DGD unterschreiben, die ein anderer Mitarbeiter erstellt hat? Jeder unterschreibt seinen Kram. Ganz einfach. Das gilt auch, wenn die DGD durch ein System erzeugt wird. Ich würde dem Arbeitgeber gehörig was husten, wenn ich (am besten noch mit verbundenen Augen) die DGD eines Anderen unterschreiben müsste. Bis ich das haarklein gecheckt habe, vergeht definitiv nicht mehr Zeit als wenn ich die DGD selbst schreibe oder erstelle.
Das klingt mir entweder sehr nach Schulungskosten sparen zu Lasten der Mitarbeiter. Nach dem Motto: Wir haben zwei, die (im Akkord) DGD's unterschreiben und 10 andere erstellen die Dokumente. Oder es klingt nach Flucht vor der Verantwortung. Ich will/muss die Dokumente erstellen aber scheue mich vor möglichen Konsequenzen meiner Unterschrift. Deshalb soll ein anderer unterschreiben. Beides funktioniert nicht!
Zur Übermittlung von Informationen an den Kunden: Holt mich mal bitte ab. Um welche Informationen geht es genau? Wo ist hier ein Bezug zur Sendungsvorbereitung nach IATA-DGR?
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Re: IATA DGR Besondere Pflichten
[Re: DJSMP]
#32862
07.07.2022 15:02
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Andreas_K
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Methusalem
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Da ich die Zitierfunktion leider noch nicht verstanden habe, vielleicht etwas unorthodox:
„Jeder unterschreibt seinen Kram. Ganz einfach.“ Sehe ich eigentlich genauso.
„Das klingt mir entweder sehr nach Schulungskosten sparen zu Lasten der Mitarbeiter.“ Die Geschäftsführung hat die Schulung freigegeben (unter anderem, nachdem ich kurz mal eine Zahl in den Raum gestellt habe, was mögliche Bußgeldhöhen betrifft).
„Ich will/muss die Dokumente erstellen aber scheue mich vor möglichen Konsequenzen meiner Unterschrift.“ Möglich. Angst vor dem Neuen trifft es wohl. Hohe Arbeitsbelastung ist auch ein Thema.
„Um welche Informationen geht es genau?“ Das kann z.B. eine Auftragsbestätigung sein.
„Wo ist hier ein Bezug zur Sendungsvorbereitung nach IATA-DGR?“ Das weiß ich ja eben nicht, da Gefahrgutneuling und gerade erst frisch vom IATA-DGR Lehrgang zurück. Geht mir ja darum, die Auslegung des Begriffes „Vorbereitung“ zu verstehen.
Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
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Re: IATA DGR Besondere Pflichten
[Re: Claudi]
#32864
07.07.2022 15:03
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Andreas_K
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Wir sind ein Großhandel für Laborbedarf, unser Kunden sind größtenteils Laborfachhändler.
Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
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Re: IATA DGR Besondere Pflichten
[Re: Andreas_K]
#32865
07.07.2022 15:12
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M.A.T.
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... „Wo ist hier ein Bezug zur Sendungsvorbereitung nach IATA-DGR?“ Das weiß ich ja eben nicht, da Gefahrgutneuling und gerade erst frisch vom IATA-DGR Lehrgang zurück. Geht mir ja darum, die Auslegung des Begriffes „Vorbereitung“ zu verstehen. Hallo, ganz unabhängig von der desolaten Paragraphengrundlage in diesem unserem Lande beinhaltet "Vorbereitung" für meinen beschränkten Verstand alles, was getan werden muß, um die S. korrekt zu befüllen. Das umfaßt Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und tagesaktuelle (!) Prüfung aller Sonderlocken von Operators und States. Umgekehrt rum argumentiert: all das, was ohne einen Luftversand nicht gemacht werden müßte. Das ist die Sicherheitsphilosophie in der Luft. Gruß M.A.T. Nachtrag: generell finden Sie bei IATA FAQ zu einigen Fragen - wenn auch nicht dazu, was "Vorbereitung" ist. Aus meiner Sicht auch nachvollziehbar. Übrigens bezieht sich "preparation" in 8.1.4.1.1 keineswegs nur auf das Ausfüllen der Shippers sondern auf die Vorbereitung der Sendung! Also auch hier: die ganze Latte von Klassifizierung bis Doku.
Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 07.07.2022 15:27. Bearbeitungsgrund: Nachtrag
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[Re: Andreas_K]
#32866
07.07.2022 15:29
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Hallo, Andreas_K: Da ich die Zitierfunktion leider noch nicht verstanden habe, vielleicht etwas unorthodox: Ganz einfach: beim Reagieren auf einen Beitrag auf "Zitat" klicken. Dann erscheint der entsprechende Beitrag und kann bearbeitet und kommentiert werden. Zum Schluß "abschicken". Gruß M.A.T.
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