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Re: Fahrzeuchcheck im öffentlichen Verkehrsraum [Re: M.A.T.] #32907 12.07.2022 14:46
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Claudi Offline
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Ursprünglich geschrieben von: M.A.T.



2. "leer, ungereinigt" ist ungleich "0", also ist die Antwort m.E. "ja".

Gruß
M.A.T.


Nein, da leere ungereinigte Verpackungen Beförderungskategorie 4 sind (außer es waren Güter der Bef.kat. 0 drin) und bei der Anwendung von 1.1.3.6 ADR entfällt das Thema Sicherungsplan/ Kapitel 1.10 (außer den in 1.1.3.6.2 ADR genannt Ausnahmen).

Re: Fahrzeuchcheck im öffentlichen Verkehrsraum [Re: Claudi] #32909 12.07.2022 14:55
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M.A.T. Offline
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Stimmt. Die Antwort wäre "nein" als reiner Absender. Ist der Absender jedoch auch Empfänger der gefüllten Flaschen - wovon ich hier ausgehe - besteht die Sicherungsplanpflicht dennoch und ist nicht beliebig aussetzbar. Die 50 kg als höchstzulässige Menge für die 1000 Punkte bleibt natürlich.
M.A.T.

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