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Beförderungspapier #32994 26.07.2022 15:58
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Quarterback Offline OP
Spezi
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Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage von einem Kunden erhalten.

Kann auf dem Lieferschein/Frachtpapier ein anderer Absender stehen als auf dem Beförderungspapier?

Ich würde sagen ja, da das Beförderungspapier ein Dokument aus der "Gefahrgutwelt" ist und der Lieferschein/Frachtschein eben nicht. (Kurzfassung)

Oder sehe ich das Falsch?

Besten Dank für Eure Unterstützung!


Fachkraft für Arbeitssicherheit (Fortgeschrittener)
Brandschutzbeauftragter (Fortgeschrittener)
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Re: Beförderungspapier [Re: Quarterback] #32995 26.07.2022 16:02
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M.A.T. Online
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Hallo, zumindest für Straße/Schiene sehe ich das genauso. Die gefahrgutrechtliche Verantwortlichkeit bestimmt sich aus dem GG-Papier.
Der Lieferscheinempfänger kann ja der Besteller sein, der auch bezahlt, während der Gefahrgutaddressat ein Dritter ist.
Gruß
M.A.T.

Re: Beförderungspapier [Re: M.A.T.] #32996 27.07.2022 15:12
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Claudi Offline
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Antwort auf
Die gefahrgutrechtliche Verantwortlichkeit bestimmt sich aus dem GG-Papier.


Sehe ich anders. Sie bestimmt sich aus den vertraglichen Beziehungen, gerade bzgl. der Abgrenzung Absender und Auftraggeber des Absenders (AdA). Den AdA kennt das ADR nicht, wir in Deutschland mit der GGVSEB schon aufgrund der Sichtweise, dass der Beförderungsvertrag als Frachtvertrag zu sehen ist und nicht als Speditionsvertrag.

Der Absender nach GGVSEB ist ganz häufig eine Spedition. Deren Adresse steht vielleicht auch irgendwo auf einem Dokument, welches als Beförderungspapier dient, aber viel häufiger steht doch die Ladestelle (oder ggf. der AdA) drin.

Bei Anhörungsbögen bekommt zwar der, der als Absender in den Papieren steht, erstmal Post, wenn es um Absenderpflichten geht, aber mit Verweis auf die rechtliche/ vertragliche Konstellation wird das meiner Erfahrung nach eingestellt.


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