Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Diagnostische Proben im Luftverkehr... #3310 13.10.2005 09:20
Registriert: Oct 2004
Beiträge: 13
Christian Breuer Offline OP
Mitglied
OP Offline
Mitglied
Registriert: Oct 2004
Beiträge: 13
Sehr geehrte Experten,

ich habe folgende Frage:

Bezieht sich der Punkt 5.0.1.6.3 der IATA-DGR auch auf diagnostiche Proben ?

Anders gesagt: Darf man beschädigte Versandstücke mit diagnostischen Proben (UN3373) in Bergungsverpackungen im Luftverkehr transportieren ?

Wenn wir gerade dabei sind, gemäß ADR spricht nichts gegen so einen Transport, oder ?


Christian Breuer
Re: Diagnostische Proben im Luftverkehr... [Re: Christian Breuer] #3311 14.10.2005 08:26
Registriert: Aug 2004
Beiträge: 325
G. Homann Offline
Großmeister
Offline
Großmeister
Registriert: Aug 2004
Beiträge: 325
Hallo Herr Breuer,
aus meiner Sicht dürfen diagnostische Proben, die nach P 650 verpackt sind, nicht in Bergungsverpackungen im Lufttransport (weiter-)transportiert werden.
Begründung:
In 5.0.1.6.3 sind von Klasse 6.2 explizit als Ausnahme nur die Abfälle UN 3291 genannt. Das würde bedeuten, dass UN 3291 in Bergungsverpackungen befördert werden darf, UN 3373 aber nicht. Erscheint mir nicht logisch, da beide Kategorie B- Erreger enthalten (können).
Nun ist in der P 650 nachzulesen, dass die Proben, in Übereinstimmung mit dieser Vorschrift verpackt, keinen anderen Anforderungen der IATA unterliegen. D.h. der Bezug zu 5.0.1.6.3 entfällt komplett!
Andererseits steht in der P650 aber der Hinweis "die Kontrolle auf Beschädigungen oder Leckage muss gem. den Anforderungen von 9.4.1 und 9.4.2 erfolgen".
9.4.2 ist dann aus meiner Sicht ziemlich eindeutig:
- "hantieren mit dem Packstück vermeiden oder auf ein Mindestmaß reduzieren"
- "die zuständige Gesundheitsbehörde oder Veterinärbehörde informieren..."
- "Absender und/oder Empfänger informieren"
Nach meiner Interpretation bleibt das Versandstück dann stehen! Allerdings ist mir bis zum jetzigen Zeitpunkt kein solcher Fall in meinem Zuständigkeitsbereich gemeldet worden, was entweder bedeuten kann, dass alle Versender vorschriftsgemäß verpacken und die verwendeten P 650- Verpackungen (auch Ihre!!) tatsächlich atombombensicher sind oder dass nicht immer so genau hingeschaut wird.Es kommt schon öfter mal vor, dass Proben stehenbleiben, das hatte bis jetzt aber immer andere formale Ursachen (Kennzeichnung, Label,...).
Im ADR sehe ich dagegen keine Probleme.

Gruß aus München
Günther Homann


Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
Einstufung
ansteckungsgefährlicher Stoffe

von M.A.T. - 24.04.2025 16:04
Sendung Gerät mit Funkstrahlung
von M.A.T. - 24.04.2025 13:33
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3