UN 1078 ist ein Gas der Klasse 2.2. In der Gefahrgutliste gibt es einen Eintrag ohne UN-Nummer, der "Kältemaschinen, mit weniger als 12 kg nicht entzündbarem, nicht giftigem verflüssigtem Gas..." heißt und "kein Gefahrgut" enthalten ist. Wenn du also die 12 kg einhältst, dann ist das damit eigentlich schon geklärt. Du musst nicht ablassen und es ist trotzdem kein Gefahrgut.
Ich würde mich bei der Verpackung dennoch an einigen Vorgaben der Verpackungsanweisung 211 orientieren, obwohl diese natürlich nicht gilt. Aber der Gasbehälter muss natürlich ausreichend sicher sein und dicht sein.
In Abgrenzung zum Gefahrgutthema ist zusätzlich bei UN 2857 Kältemaschinen mit nicht entzündbaren, nicht giftigen Gasen oder ... die Sondervorschrift A26 enthalten. Dort findet sich neben der Erklärung, was unter Kältemaschinen zu verstehen ist, auch nochmal der Hinweis, dass "Kältemaschinen und Kältemaschinenbestandteile unterliegen nicht diesen Vorschriften, wenn sie weniger als 12 kg eines Gases der Unterklasse 2.2..." enthalten.
Im AWB muss ein Hinweis auf Not Restricted und am besten auch noch die A26 enthalten sein. Dann sollten alle Bescheid wissen.