Hallo,
also ich denke mal das das ein wieder mal so umstrittenes Thema werden könnte. Soweit mir bekannt gelten für die Bundeswehr, sowie Polizeien der Länder, Betriebe die der Bergaufsicht (Bergwerke, Steinbrpüche) insbesondere bei Sprengstofftransporten andere Regelungen, die der Kennzeichnung der Gefahrgüter betrifft. Da es wohl eher unwahrscheinlich ist, dass einer auf ein Schwefelsäure beladenen LKW mit nem Raketenwerfer feuert denke ich mal, dass es hier keine besondere Regelung gibt, die es erlaubt, das Transporte evtl. nicht gekennzeichnet werden, da Sie terrorischte Anschläge anziehen könnten.
Naja hoffe mal was weitergeholfen zu haben.