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ADR See aber nicht Straße #33307 26.08.2022 15:27
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Foxhunter Offline OP
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Hallo zusammen,
leider finde ich nicht die richtige Antwort für mich.
Wir müssen einen Container mit der UN 2071 AMMONIUMNITRATHALTIGE-DUNGEMITTEL von Deutschland in die Niederlande Transportieren.
Da Placards vor Ort geklebt werden für den Seeverkehr, klappen wir natürlich auch die Tafeln. Jetzt kommt aber das Aber.... eigentlich ist es ja kein ADR auf der Straße trozdem müssen ja die Tafeln auf weil der Container gekenzeichnet wird.
Was Schreibe ich auf den CMR drauf?

Habe nur den Lehrgang für Straße und nicht See.

Gruß
Wolfgang

Sorry für Doppelpost

Re: ADR See aber nicht Straße [Re: Foxhunter] #33308 26.08.2022 15:31
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M.A.T. Online
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Hallo, Foxhunter,
vielleicht wäre Ihr Posting besser in Multimodal... aufgehoben? Dann könnten Sie es an den anderen beiden Stellen wieder löschen?
Zu Ihrer Frage könnten Sie im ADR 1.1.4 und 5.3.2.1.1 etwas finden.
Gruß
M.A.T.

Re: ADR See aber nicht Straße [Re: M.A.T.] #33309 26.08.2022 16:07
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Foxhunter Offline OP
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Hallo,
Vielen Dank, hat mir ein Stück weiter geholfen, es fällt ja unter die Sondevorschrift SV193 Gemäß ADR 3.3.1
ich bin mir gerade nur nicht mit der Formulierung sicher.
Nach IMDG ein Gefahrstoff nach Straße Nein.
Kunde möchte unbedingt am Abgangsort schon alles bekleben, für uns wäre es ein einfaches es erst im Hafen zu bekleben und alles wäre einfacher

Re: ADR See aber nicht Straße [Re: Foxhunter] #33310 26.08.2022 16:10
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Hallo, vielleicht finden Sie in 1.1.4.2.3 die Antwort betreffend Dokumentation. Und nicht "Gefahrstoff" sondern "Gefahrgut".
Gruß
M.A.T.

Re: ADR See aber nicht Straße [Re: Foxhunter] #33311 26.08.2022 16:13
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Jacob Madsen Offline
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Hallo Foxhunter,

Du musst bitte die beiden Bereiche Straße und See gedanklich voneinander trennen. Nur weil der Eine etwas vorschreibt gilt es nicht zwingend für den Anderen.
UN 2071 unterliegt gem. SV 193 nicht den Vorschriften des ADR - also allen Vorschriften des ADR; einschließlich Kennzeichnung mit orangefarbenen Tafeln !
Im Seeverkehr gibt es diese Erleichterung nicht, daher ist der Container mit vier Großzettel / Placards zu plakatieren.

Im Zulauf auf der Straße fährt nun ein plakatierter Container, ohne das die Tafeln geöffnet sein müssen. Das gibt es auch bei anderen UN-Nrn.


schöne Grüße aus dem Norden

Jacob Madsen

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Re: ADR See aber nicht Straße [Re: Foxhunter] #33312 26.08.2022 16:15
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Jacob Madsen Offline
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Der Kunde hat Recht, da er ein Container-Packzertifikat erstellen muss. Darin wird u.a. die ordnungsgemäße Plakatierung des Containers bescheinigt.


schöne Grüße aus dem Norden

Jacob Madsen

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Re: ADR See aber nicht Straße [Re: Jacob Madsen] #33313 29.08.2022 07:53
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moerser Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Jacob Madsen

Im Zulauf auf der Straße fährt nun ein plakatierter Container, ohne das die Tafeln geöffnet sein müssen. Das gibt es auch bei anderen UN-Nrn.


Damit hat man dann aber auch fett "kontrollier mich" auf dem Fahrzeug stehen. wink

Re: ADR See aber nicht Straße [Re: moerser] #33314 29.08.2022 08:30
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Claudi Offline
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Ursprünglich geschrieben von: moerser
Ursprünglich geschrieben von: Jacob Madsen

Im Zulauf auf der Straße fährt nun ein plakatierter Container, ohne das die Tafeln geöffnet sein müssen. Das gibt es auch bei anderen UN-Nrn.


Damit hat man dann aber auch fett "kontrollier mich" auf dem Fahrzeug stehen. wink


Das kann man auch bei Warntafeln sagen, aber ich verstehe, was du meinst. Wenn mehr als 4 t und nur 1 UN-Nummer im Container ist, dann ist auch die UN-Nummer außen am Container lesbar und daran könnte eine gut geschulte Kontrollperson ggf. schon erahnen, dass das Material nicht dem ADR unterliegt.
Entsprechende Hinweise in Begleitpapieren (z. B. CMR) BEFÖRDERUNG NACH ABSATZ 1.1.4.2.1 und "UN ____ unterliegt nicht den Vorschriften des ADR gemäß SV ..." helfen da sicher auch weiter. Aber klar, man wird erstmal rausgewunken.
Ist übrigens auch bei Containern mit "normalem" GG < 1000 Punkten so: Placards aber oft keine Warntafeln, da auf der Straße 1.1.3.6 ADR angewendet wird.

Re: ADR See aber nicht Straße [Re: Claudi] #33315 29.08.2022 12:31
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moerser Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Claudi
Ursprünglich geschrieben von: moerser
Ursprünglich geschrieben von: Jacob Madsen

Im Zulauf auf der Straße fährt nun ein plakatierter Container, ohne das die Tafeln geöffnet sein müssen. Das gibt es auch bei anderen UN-Nrn.


Damit hat man dann aber auch fett "kontrollier mich" auf dem Fahrzeug stehen. wink


Das kann man auch bei Warntafeln sagen, aber ich verstehe, was du meinst. Wenn mehr als 4 t und nur 1 UN-Nummer im Container ist, dann ist auch die UN-Nummer außen am Container lesbar und daran könnte eine gut geschulte Kontrollperson ggf. schon erahnen, dass das Material nicht dem ADR unterliegt.
Entsprechende Hinweise in Begleitpapieren (z. B. CMR) BEFÖRDERUNG NACH ABSATZ 1.1.4.2.1 und "UN ____ unterliegt nicht den Vorschriften des ADR gemäß SV ..." helfen da sicher auch weiter. Aber klar, man wird erstmal rausgewunken.
Ist übrigens auch bei Containern mit "normalem" GG < 1000 Punkten so: Placards aber oft keine Warntafeln, da auf der Straße 1.1.3.6 ADR angewendet wird.



Ich habe früher regelmäßig Gefahrgut temperaturgeführt nach England transportiert.

Da wollten die Verlader auch immer ab Ladestelle bereits den Auflieger mit den Gefahrzettel vollkleben.

Als ob ein Kühlauflieger mit offenen Tafeln nicht schon auffällig genug war.

Manchmal waren es auf der Straße sogar unter 1000 Punkte und dann pappten die Gefahrzettel 3 + 6 + 8 + 9 + Fischbaum auf dem Auflieger. crazy

Ich habe die dann regelmäßig noch auf dem Kundenparkplatz entfernt. eek

Und an der Fähre bekam ich die Gefahrzettel eh nochmal ausgehändigt.

Re: ADR See aber nicht Straße [Re: moerser] #33316 29.08.2022 13:05
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DJSMP Offline
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Wenn mir diese Praxis zu Ohren käme, dann würde ich aber fett intervenieren! Im Packzertifikat wird dafür unterschrieben, dass die Placards dran sind. Und entweder gibt es bei den von mir betreuten Kunden ein Packzertifikat UND Placards an der CTU oder KEINES von beiden! Dann soll gern der Fuhrunternehmer den Verantwortlichen für das Beladen einer CTU nach §18 GGVSee spielen, wenn das so gewünscht ist. Aber der ursprüngliche Verlader kann doch im Packzertifikat nicht für einen Punkt unterschreiben, der dann durch das Entfernen der Placards wieder zurück genommen wird.

Wir hatten diesen Fall schon mit einer Fährbeförderung nach Schweden. Dort wurde seitens des Spediteurs mündlich kommuniziert, dass der Sattelzug nicht direkt auf die Fähre geht, sondern vor der Seereise nochmal umgeladen wird. Am Ende des Tages stand der ursprüngliche Sattel in Rostock im Hafengelände, und zwar ohne Placards und ohne Packzertifikat. Kostete seinerzeit nen schlaffen Tausender.

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