Feuerzeuge SV 658 versus "normales Gefahrgut"
#33321
30.08.2022 11:56
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Claudi
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Hallo zusammen, die SV 658 fordert unter c) jede Außenverpackung ist deutlich und dauerhaft mit der Aufschrift «UN 1057 FEUERZEUGE» bzw. «UN 1057 NACHFÜLLPATRONEN FÜR FEUERZEUGE» gekennzeichnet. Im Handel finden sich meist Feuerzeuge, die in Fernost hergestellt werden (was ja völlig ok ist), die über den Seeweg zu uns gekommen sind und entsprechend als "normales Gefahrgut" in UN4G-Kisten mit Gefahrzettel 2.1 und UN 1057 Lighters/ UN 1057 Lighter Refills markiert/ gekennzeichnet sind, da der IMDG-Code die SV 658 nicht kennt. Nun habe ich diese Feuerzeuge/ Nachfüllpatronen als normales GG im Land. Kann man diese jetzt mittels SV 658 erleichtert/ fast freigestellt befördern oder muss ich sie als "normales" Gefahrgut (d.h. Bef.papier, Punkteberechnung) befördern? SV 658 a) und b) müssten natürlich auch eingehalten werden, die weiteren Bedingungen der SV 658 gelten (mit Verweis auf Teile des Kapitels 3.4) aber: Die Außenverpackungen sind nicht in deutscher Sprache gekennzeichnet sondern in Englisch. Ist das nun ein Verstoß gegen die SV 658 (zumindest in Ländern, wo Englisch nicht Amtssprache ist)? An anderen Stellen (z. B. beim Wort Umverpackung bzw. Angabe der offiziellen Benennung bei Klasse 1) wird immer Amtssprache bzw. Französisch, Deutsch oder Englisch gefordert/ zugelassen, bei der SV 658 gibt es so einen Passus nicht. Streng ausgelegt: muss deutsch sein. Weiter gedacht: in UK/ aus UK wäre es erlaubt, da in deren englischem ADR Lighters/ Lighter Refills steht. Ja, man könnte den Herstellern in China sagen, dass sie bitte auch die deutschen Begriffe drauf drucken, aber was, wenn das nicht der Fall ist.
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Re: Feuerzeuge SV 658 versus "normales Gefahrgut"
[Re: Claudi]
#33322
30.08.2022 15:06
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aw_
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Moin Claudi, wörtlich genommen hast du Recht, aber ob das die Obrigkeit tatsächlich sanktionieren würde ist fraglich. Um auf Nummer sicher zu gehen, könnte man die Kennzeichnung mit dem korrekten Wortlaut überkleben.
gruss..aw
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Re: Feuerzeuge SV 658 versus "normales Gefahrgut"
[Re: aw_]
#33323
30.08.2022 16:18
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Claudi
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Überkleben bei einmaligen Sachen geht, aber im großen Stil (Supermärkte/ Logistiker) ist das eigentlich nicht umsetzbar.
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Re: Feuerzeuge SV 658 versus "normales Gefahrgut"
[Re: Claudi]
#33325
30.08.2022 21:54
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Gerald
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Hallo Claudi, Ja, man könnte den Herstellern in China sagen, dass sie bitte auch die deutschen Begriffe drauf drucken, aber was, wenn das nicht der Fall ist. Nicht unbedingt, denn eigentlich muss die Sondervorschrift 658 nicht genutzt werden, aber man kann.Das Problem ist ja, das Feuerzeuge gern als Werbegeschenke (vieleicht mit dem Logo bzw. mit dem Namen der Firma) beigelegt werden, und ohne die Sondervorschrift 658 würde das nicht funktionieren. Ich kenne doch einige Firmen, welche gerade die Sondervorschrift 658 nutzen, denn die Auflagen sind nun nicht unbedingt in diesem Fall ein Problem. Und bei der Bestellung kann man ja auf die Besonderheiten der Kennzeichnung hinweisen, und wenn die Firma dazu nicht in der Lage ist, dann bestelle ich die Werbegeschenke (Feuerzeuge) bei einer anderen Firma. Zumal bei UN 1057 die Nutzung Kapitel 3.4 nicht möglich ist, genau aus diesem Grund wurde die Sondervorschrift 658 geschaffen!! Mit dem ADR 2013 wurde die Sondervorschrift 658 bei UN 1057 aufgenommen, nachzulesen in diesem Beitrag unter Teil 3! Im Handel finden sich meist Feuerzeuge, Ich kann mir schlecht vorstellen, das bei der Belieferung im Handel, die Sondervorschrift 658 genutzt wir, klar kann es unter Beachtung der Sondervorschrift 658 schon möglich sein. Aber ich denke mal, da wird eher der Unterabschnitt 1.1.3.6 genutzt oder gar keine Freistellung.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Feuerzeuge SV 658 versus "normales Gefahrgut"
[Re: Gerald]
#33328
31.08.2022 07:40
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Claudi
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Mir ist schon klar, dass man die SV 658 nicht nutzen muss... und eben weil es kein klassisches LQ gibt, ist die SV so ein "Fast-LQ", ähnlich wie die SV 653 für kleine CO2-Zylinder. Der Handel hat vermutlich eher Mut zur Lücke... die Nutzung der SV 658 wäre einfacher und gut nutzbar - ich meine damit den Weg ins Endkundengeschäft. Da kommen sicher keine 100 kg Feuerzeuge pro Geschäft zusammen in einem z. B. Schreibwaren-, Drogerie- oder Lebensmittelmarkt. Und auch die 10 kg brutto kann man einhalten. Aber ich denke mal, da wird eher der Unterabschnitt 1.1.3.6 genutzt oder gar keine Freistellung. Theoretisch ja, praktisch... Mut zur Lücke. 1.1.3.6 ADR wäre natürlich die Konsequenz, wenn SV 658 nicht genutzt wird, aber sowas im Einzelhandel umzusetzen ist... sportlich: ja, Beförderungspapier erstellen, Punkteberechnung, Feuerlöscher kontrollieren - sowas macht man da nicht mal eben . Kennzeichnungspflichtige Transporte: ausgeschlossen. Das kriegen die o.g. Branchen nicht hin. Wir reden nicht davon, dass von 1 Zentrale 1 Laden beliefert wird sondern ein komplexes logistisches Netzwerk mit automatisierten Abläufe, dass nie dafür ausgelegt und geplant war, Themen wie Gefahrgut und Gefahrstoff (Lagerung *hust*) abzubilden. Es kann aber bei der SV 658 nicht gewollt sein, dass jemand in UK diese z. B. nutzen kann, wenn Feuerzeuge per Schiff kommen und andere Mitgliedsstaaten nicht.
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Re: Feuerzeuge SV 658 versus "normales Gefahrgut"
[Re: Claudi]
#33329
31.08.2022 09:27
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moerser
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Die Außenverpackungen sind nicht in deutscher Sprache gekennzeichnet sondern in Englisch.
Ist das nun ein Verstoß gegen die SV 658 (zumindest in Ländern, wo Englisch nicht Amtssprache ist)? An anderen Stellen (z. B. beim Wort Umverpackung bzw. Angabe der offiziellen Benennung bei Klasse 1) wird immer Amtssprache bzw. Französisch, Deutsch oder Englisch gefordert/ zugelassen, bei der SV 658 gibt es so einen Passus nicht. Streng ausgelegt: muss deutsch sein. Weiter gedacht: in UK/ aus UK wäre es erlaubt, da in deren englischem ADR Lighters/ Lighter Refills steht.
Ja, man könnte den Herstellern in China sagen, dass sie bitte auch die deutschen Begriffe drauf drucken, aber was, wenn das nicht der Fall ist.
Ich habe das so verstanden, dass dort die offizielle Bezeichnung aus der Tabelle A des ADR also "UN 1027 Feuerzeuge" drauf gehört. Für Versand aus einem Zentralläger im Ausland habe ich das dann auch so umsetzen lassen, also in Landessprache des Versandlandes. Obwohl, wenn ich jetzt da so drüber nachdenke, müsste dann z.B. in Tschechien nicht "Feuerzeuge" in tschechisch und zusätzlich einer ADR Amtssprache draufstehen?
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Re: Feuerzeuge SV 658 versus "normales Gefahrgut"
[Re: Claudi]
#33332
31.08.2022 13:23
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Gerald
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Hallo Claudi, sieh mal in folgenden Dokumenten Antrag von Deutschland vom 13.12.2010; Antrag der Schweiz vom 27.06.2021 und Antrag von Östereich vom 02.01.2014 nach. In diesen Dokumenten ist alles zum Thema Sondervorschrift 658 enthalten, also was wollte man erreichen und wie sollte es umgesetzt werden. Vor dem ADR 2013 gabe es für UN 1057 FEUERZEUGE oder NACHFÜLLPATRONEN FÜR FEUERZEUGE bis auf die Nutzung des Unterabschnitts 1.1.3.6 überhaupt keine Freistellungsmöglichkeit und bei UN 1057 ist und sollte in der Tabelle Kapitel 3.2 in Spalte 7a der Eintrag "0" bleiben, dazu steht auch was im Beitrag von Deutschland in der Einleitung.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Feuerzeuge SV 658 versus "normales Gefahrgut"
[Re: moerser]
#33333
31.08.2022 13:25
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Gerald
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Hallo moerser, Obwohl, wenn ich jetzt da so drüber nachdenke, müsste dann z.B. in Tschechien nicht "Feuerzeuge" in tschechisch und zusätzlich einer ADR Amtssprache draufstehen? Nein, wie Claudi schon in Ihrem Beitrag geschrieben hat, gibt es im Bezug der Sprache keine Festlegung.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Feuerzeuge SV 658 versus "normales Gefahrgut"
[Re: Gerald]
#33336
31.08.2022 14:52
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Claudi
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Hallo Claudi, sieh mal in folgenden Dokumenten Antrag von Deutschland vom 13.12.2010; Antrag der Schweiz vom 27.06.2021 und Antrag von Östereich vom 02.01.2014 nach. In diesen Dokumenten ist alles zum Thema Sondervorschrift 658 enthalten, also was wollte man erreichen und wie sollte es umgesetzt werden. Vor dem ADR 2013 gabe es für UN 1057 FEUERZEUGE oder NACHFÜLLPATRONEN FÜR FEUERZEUGE bis auf die Nutzung des Unterabschnitts 1.1.3.6 überhaupt keine Freistellungsmöglichkeit und bei UN 1057 ist und sollte in der Tabelle Kapitel 3.2 in Spalte 7a der Eintrag "0" bleiben, dazu steht auch was im Beitrag von Deutschland in der Einleitung. Das ist ja alles sehr interessant, aber geht an der Diskussion vorbei. Es gibt es Erleichterung, relativ geringe Mengen Feuerzeuge (mit Begrenzungen pro Paket und pro Fahrzeug) erleichert zu befördern. Daran will ich auch gar nicht rütteln .Es ist schön, dass es so eine Erleichterung gibt. Ich rede nicht von Transporten kompletter Sattelzüge Feuerzeuge (die gibt es so auch kaum/ gar nicht, da die Dinger in Fernost hergestellt werden und die Container dann noch auf Straße bis zu einem Lager gehen). Natürlich muss das volle GG-Recht eingehalten werden, wenn die Bedingungen von SV658 überschritten werden. Aber in der Belieferung des Einzelhandels (Drogerien, Supermärkte) fährt kein LKW voller Feuerzeuge und verteilt an die Filialen. Die Feuerzeuge (vielleicht1-2 Kartons pro Filiale) gehen mit Waschmittel, Babynahrung, Wein und allem, was es im Supermarkt gibt, auf einer Palette in die Filialen. Hier kann man durchaus weit <10 kg pro Karton und < 100 kg pro LKW bleiben und dann bringt das einen enormen Vorteil, weil man quasi nix weiter machen muss - im Gegensatz zu 1.1.3.6 ADR: Bef.papier (das muss eine Software erstmal automatisiert erstellen können), Info an Sped./ Beförderer/ Fahrer, Feuerlöscher, etc. Außerdem das gleiche nochmal rückwärts bei Retouren nicht verkaufter Ware. Gut, ob nun ein Händler SV 658 nutzen kann, will oder nicht, das entscheidet er ja selbst. Aber die Unklarheit zur Angabe der Sprache auf der Verpackung kann nicht gewollt sein. Feuerzeuge aus dem Seeverkehr sind englisch beschriftet. UK: die können es so lassen und SV 658 direkt nutzen. In D: erstmal deutsch beschriften. D--> F: deutsch beschriften. Zurück von F nach D: französisch beschriften... ... Versendet man als normales GG, kann man die Verpackung so lassen und kreuz und quer durch Europa schicken, denn UN-Nummer und Gefahrzettel kann man aus dem Seeverkehr übernehmen.
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Re: Feuerzeuge SV 658 versus "normales Gefahrgut"
[Re: moerser]
#33337
31.08.2022 14:56
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Ich habe das so verstanden, dass dort die offizielle Bezeichnung aus der Tabelle A des ADR also "UN 1027 Feuerzeuge" drauf gehört.
Für Versand aus einem Zentralläger im Ausland habe ich das dann auch so umsetzen lassen, also in Landessprache des Versandlandes.
Obwohl, wenn ich jetzt da so drüber nachdenke, müsste dann z.B. in Tschechien nicht "Feuerzeuge" in tschechisch und zusätzlich einer ADR Amtssprache draufstehen?
Nein, da muss das drauf, was in SV 658 steht (wenn SV 658 genutzt wird). In Tschechien wäre das wohl nach dem tschechischen ADR UN1057 *Feuerzeuge auf tschechisch*. Zur Sprache steht nix in der SV658, d.h. man nutzt eine Übersetzung (offiziell, inoffiziell oder kA) und schreibt das drauf, was in der Übersetzung steht. In meinem Fall werde ich dann wohl doch die SV 658 weglassen und als normales GG versenden lassen - Kartons neu zu beschriften schafft da keiner.
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