Re: Feuerzeuge SV 658 versus "normales Gefahrgut"
[Re: Claudi]
#33338
31.08.2022 15:31
|
Registriert: Aug 2016
Beiträge: 133
moerser
Profi
|
Profi
Registriert: Aug 2016
Beiträge: 133 |
[quote=moerser]
In meinem Fall werde ich dann wohl doch die SV 658 weglassen und als normales GG versenden lassen - Kartons neu zu beschriften schafft da keiner. Dann hoffe ich mal, dass wir keine Feuerzeuge von euch bekommen, sonst müssten wir die ja neu bekleben. 
|
|
Re: Feuerzeuge SV 658 versus "normales Gefahrgut"
[Re: Claudi]
#33340
31.08.2022 15:38
|
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,105
Gerald
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,105 |
Hallo Claudi, Das ist ja alles sehr interessant, aber geht an der Diskussion vorbei. Dann brauche ich zu dem Thema ja nichts mehr schreiben, wenn Du der Meinung bist das die Dokumente, welche ich verlinkt habe, Dir nicht die Informationen liefern. Aber es wird schon einen Grund haben, warum bei UN 1057 Kapitel 3.4 nicht genutzt werden darf bzw. soll, für mich, so lese ich es aus den Dokumente, hat man gerade für den Personenkreis den Du in Deinen Beiträge erwähst, die Sondervorschrift 658 geschaffen. Und es wollte eben niemand über Kapitel 3.4 gehen, mir ist dazu auch kein Antrag bekannt. Und wenn es diese Sondervorschrift 658 gibt, dann muss ich auch die Auflagen gemäß der Sondervorschrift 658 bei der Beförderung einhalten. Dann verstehe aber auch nicht, warum Du dieses Thema angefangen hast. Aber in der Belieferung des Einzelhandels (Drogerien, Supermärkte) Ja, aber diese Belieferung ist nicht vom Gefahrgutrecht befreit, auch wenn Du das nicht so geschrieben hast, aber trotzdem müssen sie die Gefahrgutvorschriften einhalten. Und dann macht diese Sondervorschrift schon einen Sinn, und der Anwender muss sich Informieren bzw. Unterweisen lassen. Und wenn ich da so z.b. an die Rücklieferung der Feuerwerkskörper (gut hat es 2021 und 2022 nicht gegeben) denke, da wird mir schon ganz flau im Magen!!!
Gruss aus Unterfranken
Gerald
|
|
Re: Feuerzeuge SV 658 versus "normales Gefahrgut"
[Re: Gerald]
#33343
31.08.2022 16:10
|
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 2,021
Claudi
OP
Held der Gefahrgutwelt
|
OP
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 2,021 |
Die Fragestellung war nicht, ob man Feuerzeuge als LQ verschicken kann (natürlich nicht, steht ja klar im ADR). Ich habe LQ angesprochen, weil die SV 658 eine Erleichterung in Richtung LQ ist (mit Abweichungen), ähnl. der SV 653 (was auch kein LQ ist aber "was verwandtes").
Die Frage war: verbietet mir die englische Beschriftung von regulären Feuerzeugen, die von See her drauf ist, die Nutzung der SV 658, weil im deutschsprachigen ADR eine deutschsprachige Beschriftung gefordert wird?
Und natürlich muss sich der Handel bzw. dessen Logistik an das GG-Recht halten. Ob das alle tun: nein, sowas sieht man in der Realität leider oft (ob Einzel- oder Onlinehandel). Muss einem flau im Magen werden: eher nein, das sind v.a. formale Fehler (was keine Entschuldigung ist). Arbeiten einige dran, besser zu werden: ja. Feuerwerk ist lustigerweise ein Thema, das eher gut läuft, weil da der Handel sensibler mit umgeht. Das ist was besonderes, da hat man Verständnis, dass es besonders behandelt werden muss - und die deutschen Hersteller (zumindest bisher) sind deutlich näher am Endverkaufspunkt und stark in die Logistik eingebunden. Feuerwerk kommt nicht mit auf der Babynahrungs-Gewürzgurken-Wein-Akkuschrauber-Mischpalette in die Filialen, d.h. läuft auf einem eigenen Weg, weil einmalig im Jahr.
|
|
Re: Feuerzeuge SV 658 versus "normales Gefahrgut"
[Re: Claudi]
#33362
01.09.2022 17:23
|
Registriert: Jul 2022
Beiträge: 85
Peter06
Vollmitglied
|
Vollmitglied
Registriert: Jul 2022
Beiträge: 85 |
Hallo zusammen,
wir sind mit mehreren Niederlassungen in Europa unterwegs, Feuerzeuge gibt es bei uns zumindest als Werbegeschenk, was nur über die interne Logistik versendet wird, bzw. über exklusive Komplettladungen. Ich kenn keinen externen Logistiker der SV 658 im Stückgut / Paketdienst akzeptiert. Deshalb würde ich hier gerne noch einhaken.
Als Fazit der Diskussion erkenne ich, dass man die Bezeichnung zu UN 1057 zumindest in (einer) der amtlichen Landessprachen des Landes nehmen muss, in dem der "gefahrgutrechtliche Verpacker" der folgenden Versandrelation seinen Sitz hat. In Deutschland gilt die Bezeichnung aus dem deutschen ADR, in Polen die aus dem polnischen, also konkret UN 1057 ZAPALNICZKI UN 1057 POJEMNIKI DO NAPEŁNIANIA ZAPALNICZEK Für mich ist auch nachvollziehbar, dass in einer nationalen Versandrelation immer die jeweilige Landessprache zu wählen ist, weil nicht alle Beteiligten auf der Strecke englisch können. Die Initiatoren von SV 658 haben sich vermutlich Gedanken dazu gemacht, warum hier die Bezeichnung mit dazu muss.
Zum Thema Umpack ist es in 5.1.2.1. so geregelt, dass die Landessprache reicht und zusätzlich das gleiche in einer der weiteren Sprachen Deutsch, Englisch oder Französisch angegeben werden kann.
Dürfte ich dann davon ausgehen, dass ich bei meinem Lieferanten in China die Kennzeichnung zu UN 1057 in Sprache Deutsch und Englisch parallel machen lassen darf?
Oder dürfte er mir gleich alle denkbar relevanten Sprachen parallel draufmachen, z.B Deutsch, Englisch, Polnisch, Tschechisch, Lettisch usw. ? Hat da jemand schon Erfahrung?
Es gibt doch auch noch andere "verbale" Kennzeichungen als nur "Umverpackung" , die auf ein Packstück in wenigen Fällen drauf müssen. Gibt es da spezifische Regeln für die Sprache?
Auf den Papieren ist es soweit kein Problem, da drucken wir es in der Logik "Landessprache" und zusätzlich "deutsch oder englisch" wenn es international läuft. Wie Claudi beschreibt ist es vor allem ein Problem bei den Mitarbeitern in der Verpackung, die klare Regelwerke brauchen.
Grüße, Peter
|
|
Re: Feuerzeuge SV 658 versus "normales Gefahrgut"
[Re: Peter06]
#33364
01.09.2022 19:04
|
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,939
M.A.T.
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,939 |
Hallo, ich wüßte keine Bestimmung, die gegen eine mehrsprachige Aufschrift im Sinne der Kennzeichnung spräche. Im Gegenteil, es wäre ja positiv für die Sicherheit aller. Gruß M.A.T.
|
|
Re: Feuerzeuge SV 658 versus "normales Gefahrgut"
[Re: M.A.T.]
#33366
02.09.2022 07:40
|
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 2,021
Claudi
OP
Held der Gefahrgutwelt
|
OP
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 2,021 |
Dürfte ich dann davon ausgehen, dass ich bei meinem Lieferanten in China die Kennzeichnung zu UN 1057 in Sprache Deutsch und Englisch parallel machen lassen darf?
Oder dürfte er mir gleich alle denkbar relevanten Sprachen parallel draufmachen, z.B Deutsch, Englisch, Polnisch, Tschechisch, Lettisch usw. ? Hat da jemand schon Erfahrung? Das geht auf jeden Fall. Ich würde SV658 auch eher in interner Logistik verwenden, aber belasse es dann wohl bei "normalem GG". Bzgl. des Wortes Umverpackung und auch z. B. der richtigen Versandbezeichnung bei Klasse 1 ist die Regelung immer Amtssprache des Versandlandes + E,D oder F. Wobei auch das zu Arbeit führt, wenn z. B. ein Klasse 1-Airbag von D nach Spanien geht (Aufschrift D reicht) und auf dem Rückweg müsste in Spanien "pyrotechnische Gegenstände" auf Spanisch ergänzt werden. Bei der Umverpackung sind wir ja schon ein wenig flexibler, da nach RSEB auch Overpack und Suremballage nicht beanstandet werden sollen und wir mit Deutsch als ADR-Sprache sowieso schon ein bißchen "bessergestellt" sind.
|
|
Re: Feuerzeuge SV 658 versus "normales Gefahrgut"
[Re: Claudi]
#33401
05.09.2022 16:13
|
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,680
DJSMP
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,680 |
Bei der Aufschrift der Benennung wäre ich entspannt. Ich kann in SV 658 nicht erkennen, dass die Sprache des Versandlandes oder gar Deutsch drauf muss.  Wenn dort "UN 1057 LIGHTERS" drauf steht, wäre das für mich für die ANwendung der SV 658 vollkommen OK. Was nicht da steht, kann man auch nicht einfach dazu dichten. Dann macht man den englischen Text des ADR auf und dann passt es. Bliebe noch der störende Gefahrzettel 2.1. Und da sehe ich das so, dass sich eine "nicht in SV 658 geforderte Überkennzeichnung" nicht wirklich sanktionieren lässt. Dann müsste man ja den Verstoß gegen eine Pflicht der GGVSEB ableiten. Und das sehe ich hier nicht. In RSEB 3-14 gibt es eine Auslegung, die auf deinen Fall selbstverständlich nicht hundertprozentig passt. Aber das Ziel sollte das gleiche sein. Hier gibt es wieder einen Konflikt zwischen Theorie und Praxis. Natürlich kann man jetzt anfangen, alle Kisten zu überkleben. Aber nun stellt euch tausende Kisten in einem Zentrallager vor. Das macht doch niemand... Ich würde mir, und das ist in meinen Augen ein klarer (gewollter) Mangel des ADR im Allgemeinen, bei Anwendung solcher Sondervorschriften, die Pflicht zur Erstellung des Begleitdokuments wünschen, in dem dann die Anwendung dieser SV bestätigt wird.
|
|
|
Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
|
|