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Dichte
#3331
20.10.2005 12:56
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Ritchie
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OP
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Hallo,
folgende Frage ist bei uns aufgetaucht:
Darf man in eine Verpackung, die für Flüssigkeiten bis Dichte 1,4 zugelassen ist eine andere Flüssigkeit mit Dichte 1,6 in geringerer Menge einfüllen?
Bsp.: 200 l X 1.4 = 280 kg 175 l X 1,6 = 280 kg
Vielen Dank für Hinweise.
Gruß R.
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Re: Dichte
[Re: Ritchie]
#3332
20.10.2005 16:19
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Beiträge: 1,086
Gandalf
Held der Gefahrgutwelt
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Hallo Ritchie,
rechnerisch geht das sicherlich.<img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" /> Da es sich aber auch um die Zulassung der Verpackung eben nur für bestimmte Stoffe handelt, würde ich das nicht machen. Man hat schließlich seine Verpackerpflichten.
Gruß Gandalf
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Re: Dichte
[Re: Gandalf]
#3333
21.10.2005 09:20
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Udo Leithold
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Hallo,
der Verpacker bekommt bei Feststellung einige Probleme. Die Verpackung ist für eine Dicht des Inhaltes bis 1,4 geprüft. Ist eine Flüssigkeit eingefüllt, die eine größere Dichte hat, so ist dies ein Verstoß gegen die Verpackungsvorschriften (Auswahl der richtigen Verpackung), auch wenn die Gesamtmasse nicht überschritten wird. Dies wäre dann ein Verstoß wegen Überfüllung.
Gruß Udo Leithold
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Re: Dichte
[Re: Ritchie]
#3334
03.11.2005 17:26
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Beiträge: 80
Ritchie
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OP
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Hallo,
im ADR unter 6.1.3 Bem. 3 kann man die Antwort selbst nachlesen.
Danke für die Beiträge. Gruß R.
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Re: Dichte bei zugelassener Verpackung
[Re: Ritchie]
#3335
08.10.2010 13:38
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matigol
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Hallo,
ich möchte dieses Thema nochmals hochholen weilmir etwas nicht ganz einleuchtet. Ich habe eine Feinstblechverpackung die folgendermaßen codiert ist: RID/ADR/0A2/Y37/S....
Nun meine Frage dazu: Gibt es eine Beschränkung der Dichte für die Verpackungsgruppen II und III? Oder ist in diesem Fall die Dichte egal und es zählt nur das Bruttohöchstgewicht. Darf ich dann eine Flüssigkeit (Visk. >200 mm/s) mit einer Dichte von 3,1 g/ml einfüllen, solange ich nicht über die 37 kg Höchstgewicht komme?
Weiß jemand Rat?
Grüße Mati
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Re: Dichte bei zugelassener Verpackung
[Re: matigol]
#3336
11.10.2010 12:16
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Winklhofer
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Hallo Matigol,
für diese Feinstblechverpackung gilt die Bruttohöchstmasse von 37 kg. Die Dichte ist dabei nicht von Bedeutung. Siehe dazu auch 6.1.3.1 c) ii) und d)ADR.
Beste Grüße aus Ulm Alfred Winklhofer
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Re: Dichte bei zugelassener Verpackung
[Re: Winklhofer]
#3337
12.10.2010 15:51
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matigol
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Hallo Herr Winklhofer,
zunächst vielen Dank für die Antwort. Den Text hatte ich dazu schon gelesen, nur war mir nicht klar ob unter (ii) der erste Absatz auch für die Feinstblechverpackungen zählt. Denn dann wäre da ja immer von deiner Dichte von 1,2 auszugehen.
Vielen Dank
Grüße aus Baden Mati
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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