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Aufgaben des Gb gemäß §8 GbV #33648 29.09.2022 14:37
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paul Offline OP
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In der RSEB steht zu §8 der GbV

Bei einer Delegation von Aufgaben nach § 8 der GbV durch den Gefahrgutbeauftragten an Dritte, sind von ihm geeignete Verfahren anzuwenden, mit denen er die Erledigung dieser Aufgaben überwacht und gewährleistet. Der Gefahrgutbeauftragte behält dabei die volle Verantwortung und hat auf Verlangen der zuständigen Behörde nachzuweisen, dass er und die beauftragten Dritten alle Aufgaben erfüllen.

Welche Aufgaben kann den der Gb an Dritte delegieren ? und welche Dritte sind den hier gemeint ? die beauftragten Personen ?

Wie ist die Meinung hier im Forum dazu ?

Re: Aufgaben des Gb gemäß §8 GbV [Re: paul] #33649 29.09.2022 14:50
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Andreas_K Offline
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Hallo,

denkbar ist, dass er Aufgaben durch einen weiteren z.B. externen GB erledigen lässt.

Sonst finde ich in §8 nur: "4) Der Gefahrgutbeauftragte hat dafür zu sorgen, dass ein Unfallbericht nach Unterabschnitt 1.8.3.6 ADR/RID/ADN erstellt wird."

Der Bericht muss nicht zwingend vom Beförderungsunternehmen selbst erstellt, sondern kann auch von einem Dritten (z.B. Schadenssachverständiger oder Havariekommissar) erstellt werden.

Schöne Grüße

Andreas


Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
Re: Aufgaben des Gb gemäß §8 GbV [Re: paul] #33650 29.09.2022 14:50
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M.A.T. Online
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Hallo, Paul
Wie ich die GbV lese: nach Auswahl des Gb aus den Aufgaben, die im § 8 stehen. Andere Aufgaben nicht. Dritte sind üblicherweise andere Personen als der Gb.
Der Begriff "b.P." ist ist m. W. nicht mehr definiert.
Gruß
M.A.T.

Re: Aufgaben des Gb gemäß §8 GbV [Re: M.A.T.] #33652 29.09.2022 14:56
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Andreas_K Offline
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Ursprünglich geschrieben von: M.A.T.
Hallo, Paul

Der Begriff "b.P." ist ist m. W. nicht mehr definiert.
Gruß
M.A.T.


In der GBV nicht mehr, kann man aber meiner Meinung nach aus dem "Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
§ 9 Handeln für einen anderen" ableiten.


Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
§ 9 OWiG [Re: Andreas_K] #33654 29.09.2022 15:05
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Hallo, wenn Sie den (2) dort meinen ist das wohl möglich. Nach (1) nicht.

Gruß
M.A.T.

Re: Aufgaben des Gb gemäß §8 GbV [Re: paul] #33660 29.09.2022 18:42
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Gerald Offline
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Hallo Paul,
Antwort auf
Welche Aufgaben kann den der Gb an Dritte delegieren ?


Das entscheidet der Gb in Zusammenarbeit mit dem Chef, welcher ja nach §9 GbV Pflichten hat. Im Allgemeinen erstellt man ein Organigramm im Bezug der Gefahrgutorganisation in der Firma. Klar kommen hier dann Beauftragte Personen, Verantwortliche Personen zum Einsatz, die Grundlage bildet der §9 OWiG Absatz 2, wobei dieser Personenkreis schon geschult sein muss.

Die Pflichten des Gb stehen im §8 der GbV. Jetzt kommt es drauf an, ob es mehrer Gb in der Firma (weil verschieden Niederlassungen) gibt, dann muss man genau Festlegen welche Pflichten die einzelnen Gb's haben, z.b. Abfahrtskontrolle in den jeweiligen Niederlassungen, zuarbeit für den Jahresbericht (wenn mehre Niederlassungen) u.ä.

Oder ein Mitarbeiter der Personalabteilung zur Verantwortlichen Person über den Chef bestellen, damit er dem Gb meldet, das neue Mitarbeiter eingestellt wurden, damit er seiner Pflicht nach Unterabschnitt 1.8.3.3 siebende Stichaufzählung "...ausreichende Schulung der betreffenden Arbeitnehmer des Unternehmens, einschließ­lich zu Änderungen der Vorschriften, und Vermerk über diese Schulung in der Personalakte;.." nachkommen kann.

Wenn Du hier im Forum unter suche "Gb u.ä." eingibst, dann wirst Du viele Treffer haben. Hier mal zwei Beispiele:

Gefahrgutbeauftragte im Unternehmen oder

Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten, wobei im zweiten Beitrag auf der Seite von mir eine Präsentation angehangen ist, sie ist zwar von 2014, aber im Prinzip kann man sie schon noch nutzen, muss ebend die Änderungen in den letzten Jahren beachten.

In der RSEB findest Du auch einen Hinweis unter der Ziffer 1-22 "Personen im Sinne des § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 OWiG, die ausdrücklich beauftragt sind, in eigener Verantwortung Aufgaben im Bereich der Beförderung gefährlicher Güter wahrzunehmen, müssen in den Anforderungen, die die Beförderung gefährlicher Güter an ihren Arbeits- und Verantwortungsbereich stellt, unterwiesen sein." hier geht es zwar um den Abschnitt 1.3.1, kann man aber auch im Bezug des Gb heran ziehen.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Aufgaben des Gb gemäß §8 GbV [Re: Gerald] #33669 30.09.2022 14:17
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paul Offline OP
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Danke für den Hinweis auf die Präsentation


„Überwachungsaufgaben delegieren und dokumentieren lassen“ steht auf einer der Folien…..Kann der Gb Überwachungen delegieren ?

Re: Aufgaben des Gb gemäß §8 GbV [Re: paul] #33670 30.09.2022 14:21
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M.A.T. Online
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Ursprünglich geschrieben von: paul
Kann der Gb Überwachungen delegieren ?


Warum denn nicht? S.o. zu den Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit § 8 GbV.
Gruß
M.A.T.

Re: Aufgaben des Gb gemäß §8 GbV [Re: paul] #33674 02.10.2022 16:44
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Gerald Offline
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Hallo Paul,
ich hatte zu dem Thema schon mal einen Beitrag mit einer Datei zum innerbetrieblichen Aufbau geschrieben. Hat zwar ein wenig gedauert bis ich diesen Beitrag im Forum gefunden habe, aber heute ist es mir gelungen.

Siehe mal unter svP - Wie richtig Schulen?, ich denke mal das hilft Dir bestimmt weiter, auch im Anhang findest Du ein Beispiel zum innerbetrieblichen Aufbau!


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Aufgaben des Gb gemäß §8 GbV [Re: Gerald] #33675 02.10.2022 17:09
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Hallo, Gerald,
danke für die Verlinkung, damit wird vieles verständlicher.
Bei der dort eingehängten Folie steht noch der § 9 für die Gb-Aufgaben. Vielleicht kann das auf den aktuellen § 8 abgeändert werden?
Gut finde ich, daß Sie in dem Ablauf klar zeigen, daß nicht der Gb sondern der Unternehmer allfällige Bestellungen vornimmt. Das ist für manchen auf der Ebene in der Praxis vielleicht nicht so klar. Ich höre gelegentlich die Meinung, daß mit der Gb-Bestellung der Unternehmer "raus" sei, was ich auch für einen Irrtum halte.
Frohes Schaffen noch
M.A.T.

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