Wir haben von einem Lieferanten ein Flaschenbündel mit UN1956 Verdichtetes Gas n.a.g. ( Stickstoff, Sauerstoff) erhalten. Der Lieferant hat auf zwei gegenüberliegenden Seiten an jeweils einer Flasche gut sichtbar:
-Gefahrzettel Kl. 2.2
-UN - Nr. mit technischer Bezeichnung aufgebracht.
Zusätzlich hat er direkt auf den Gestell nochmals zwei Gefahrzettel Klasse 2.2. mit Handlingshinweisen aufgebracht. Hier ohne UN-Nummer und techn. Bezeichnung.
Ich konnte in Kapitel 5.2. keine Information rauslesen, dass zwei gegenüberliegende Seiten bezettelt und gekennzeichnet werden müssen.
Hinzu kommt hier noch die weitere Bezettelung auf dem Gestell.
Nun meine Frage: Kann die "Mehrbezettelung" auf den Einheiten für den Weiterversand nach Österreich bleiben ?
PS: Die Kennzeichnung gem. 6.2.2.10 sind entsprechend auf einem Metallschild angebracht
Danke für euer Feedback.
VG
Uwe73
Zuletzt bearbeitet von Uwe73; 06.10.2022 10:54.