Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Seite 10 von 11 1 2 8 9 10 11
Interpretationen September 2022 [Re: M.A.T.] #33535 17.09.2022 19:54
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,276
M.A.T. Offline OP
Held der Gefahrgutwelt
OP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,276
Guten Abend,

zu einem recht komplexen Thema gibt die 22-0053 längere Auskünfte. Ist für alle, die in den USA Auslieferungs- oder Retourenmanagement für Warenhäuser betreiben interessant. Betroffen sind diese Fundstellen im 49 CFR:
- § 171.8
- § 171.1(c)(4)
- § 173.156(b)(1).

Besonders interessant finde ich in diesem Zusammenhang die Bedeutung des Begriffes "pre-transportation function", was nach meiner Einschätzung ungefähr einer Funktion während der Bereitstellung zur Beförderung entspricht.

Gruß und Gesundheit
M.A.T.

Kontrollergebnisse USA [Re: M.A.T.] #33761 25.10.2022 21:34
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,276
M.A.T. Offline OP
Held der Gefahrgutwelt
OP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,276
Grüß Gott allerseits,
von einem Kollegen erhielt ich einen Link zu Kontrollergebnissen innerhalb der USA für den Straßentransport, Straßenblitz.
Kurz gesagt ist drüben die Rangfolge der Verstöße der hiesigen nicht unähnlich:
Lasi
Fehlende Registrierungsnummer für GG-Beförderung (hat bei uns kein Äquivalent)
Keine oder unrichtige Versandpapiere
Versandpapiere nicht leicht zugänglich
Bezettelung nicht vorschriftsgemäß.
Auch daß die meisten in Klasse 3 und die wenigsten in Klasse 7 vorkommen finde ich gut nachvollziehbar.
Gruß und frohes Schaffen
M.A.T.

Re: Kontrollergebnisse USA [Re: M.A.T.] #33770 27.10.2022 18:13
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,814
Gerald Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,814
Hallo M.A.T.
ist ja sehr interessant, dass in den USA fast die gleichen Ergebnisse im Bezug der Kontrollen sind.

Nur ich verstehe nicht, dass die drei Spitzenreiter
- Kennzeichnung und Bezettelung
- Beförderungspapiere/Schriftliche Weisung
- Ausrüstung
in jedem Jahr fast die Gleichen sind, auch wenn sich die Reihenfolge ändert.

Und gerade diese Verstöße sollten eigentlich nicht sein, weil sie sich am einfachsten händeln lassen. Aber da kommt vielleicht mein Verstand im Bezug Gefahrgut nicht mit.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Kontrollergebnisse USA [Re: Gerald] #33771 27.10.2022 18:25
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,276
M.A.T. Offline OP
Held der Gefahrgutwelt
OP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,276
Hallo, Gerald,
eine mögliche Erklärung für die altbekannte Reihenfolge könnte sein, daß diese Punkte leicht kontrolliert und abzuhaken sind. Außerdem stehen sie im Anhang der Kontrollrichtlinie (gerade diese Tage neu verkündet) und wandern wohl direkt in die Checklisten. Der Fahrzeugzustand, die Verpackungseignung oder gar die Klassifizierungsangaben sind mit viel mehr Aufwand verbunden, will man sie kontrollieren.

Persönlich denke ich, daß die Programme zur Gefahrgutabwicklung eine Rolle spielen. Was in den Programmen abgefragt wird, auch wenn bei der UNNR gar nicht relevant, wird vielleicht stur umgesetzt. Umgekehrt wird vielleicht ignoriert, was das Programm nicht direkt abfragt.

Wir haben im GG-Recht ja viele graue Fälle, wo eine J/N-Entscheidung nicht einfach möglich ist. Programmierungen tun sich damit schwer, ist so meine Erfahrung.

Gruß
M.A.T.

Interpretationen Nov. 2022 [Re: Gerald] #33917 21.11.2022 14:03
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,276
M.A.T. Offline OP
Held der Gefahrgutwelt
OP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,276
Grüß Gott.

1. Batterien auf der Straße. Für Nickel-Metall-Hydridbatterien (UN 3496) und Lithiumionenbatterien (UN 3480) gibt die Auslegung 22-0086 detaillierte Informationen zu
- Hazmat endorsement (Gegenstück zur ADR-Schulung) für Fahrer,
- Schulung von Umschlagsarbeitern,
- Dokumentation,
- Safety Data Sheet (Notfallmaßnahmen werden ausdrücklich gefordert; basierend auf § 172.602(b)(3), sie können über ein SDS aber auch durch andere Informationen zu Unfallmaßnahmen gegeben werden)
- Mitarbeiterschulung.
Für die Lagerung von solchen Energieträgern wird auf die örtlichen und gliedstaatlichen Vorgaben der Arbeitsschutzbehörden verwiesen.

2. Für Liba in Ausrüstungen wird zu Hörfähigkeits-Prüfgeräten in 22-0102 ausgeführt, welche Verpackung vorschriftenkonform (§ 173.185(b)(2)(iii)) wäre.

3. In Auslegung 22-0007 wird die - mittlerweile leidige - Frage der Prüfzusammenfassung diskutiert. Frage ist, ob eine allgemeine Aussage zB im SDB (!) anstelle der Prüfzusammenfassung ausreicht. Dabei wird zwischen den Rollen als shipper, manufacturer oder distributor (wegen der unterschiedlichen Rechtssysteme kann hier keine eindeutige dt. Entsprechung gegeben werden) unterschieden. Danach kann für den shipper ein allgemeiner Hinweis des manufacturers oder distributors kein Ersatz sein. Rechtsgrundlage ist hier § 173.185(a)(1) f.

4. Dasselbe Thema - Prüfzusammenfassung - dann nochmal in 22-0044. Hier betreffend die Prüfzusammenfassung-Pflicht für offerors (Endverkäufer, soweit ich den Sachverhalt verstehe). Er muß eine Prüfzusammenfassung verfügbar machen; ein allgemeiner Hinweis oder Auszüge daraus, daß die Liba vorschriftenkonform seien, reicht nicht. Außerdem werden noch weitere Aussagen zur Rollenfunktion der Beteiligten getroffen, auch zum Thema Rücklauflogistik (reverse logistics).

Gruß
M.A.T.


Re: Interpretationen Nov. 2022 [Re: M.A.T.] #33918 21.11.2022 14:20
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,276
M.A.T. Offline OP
Held der Gefahrgutwelt
OP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,276
Weitere Auslegungen.

1. Bei Organischen Peroxiden ist dann die Konzentration des zugeordnetes Stoffes anzugeben, wenn mehr als eine Sammelbezeichnung (generic listing) infrage käme. Die Konzentration darf allerdings zusätzlich angegeben werden, auch wenn der Technische Name bereits eindeutig ist (§ 173.225(c) und § 172.203(k)). Enthalten ist dies in der Auslegung 22-0083.

2. Kühlmaschinen mit vier CO2-Flaschen sind Gegenstand der Auslegung 22-0010, sie unterliegen den US-HMR. Insbesondere ist eine Gasabgabe zu Kühlzwecken während der Beförderung regulär nicht statthaft. Es wird aber auf die Möglichkeit einer Einzelausnahme (Tel. (202) 366-4511) verwiesen.

3. Bei Auslegung 22-0080 ist mir nicht klar, worin das Problem besteht. Sie bestätigt lediglich, daß in Kl. 5.2 ein Gefahrzettel, der aus einer Fußnote (hier 13)) zur Tabelle (ADR 2.2.52.4) herrührt, auch tatsächlich vorgeschrieben ist.

4. Schließlich die 22-0040 betreffend die Auswahl der Stoffbenennung bei Mehrfachangaben in der GG-Liste. Hier wird unterschieden zwischen der - auch in D üblichen Auslegung - daß der jeweils zutreffende Name zu nutzen ist und dem andern Fall, daß es gleichrangige Namen gibt, die dann nebeneinander aber mit Klammer angegeben werden können. Als Beispiel dient UN 1219. In diesem letzteren Fall werden die Alternativen als Variantenbezeichnungen des chemisch identischen Stoffes gesehen. Als Beispiel für Benennungen, die unterschiedliche Stoffe/Gegenstände bezeichnen, wird UN 3164 genannt. Bei dieser UNNR muß die Wahl zwischen pneumatisch und hydraulisch getroffen werden; beides zusammen geht nicht.

Gruß
M.A.T.


Interpretationen Dez. 2022 [Re: M.A.T.] #34138 15.12.2022 16:09
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,276
M.A.T. Offline OP
Held der Gefahrgutwelt
OP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,276
Grüß Gott

1. Liba. Versandbezeichnung für USV mit Zusatzbatterie (Lithiumionen), klassifiziert als UN 3480. Außerdem diskutiert die Entscheidung 22-0110, daß Gewichtsgrenzen im Luftversand sich auf das Batterieelement und nicht die gesamtheit der Bestandteile einer solchen Kombination beziehen. Damit wird auch die Auslegung von § 172.101(j)(2) klarer.

2. Kennzeichnung gemäß § 172.502(a)(2). Eine Umkehrtafel mit dem Großzettel auf einer und einer weißen Blankofläche auf der anderen Seite ist nach 22-0106 keine verbotene Plakatierung, genau wie auch eine leere Großtafelhalterung.

3. Die 22-0048 diskutiert mehrere Aspekte der Schulungsverpflichtung für Mitarbeiter. Kurz zusammengefaßt sagt sie:
- Bedienpersonal für Lagertanks ist unterweisungspflichtig
- Personal, das auschließlich zum Probenziehen eingesetzt wird, ist nicht unterweisungspflichtig
- Hilfsarbeiter, die ausschließlich Schutzabdeckungen aufstellen, sind nicht unterweisungspflichtig
- Entladepersonal ist unterweisungspflichtig, auch bei Anwesenheit des Beförderers.
Interessant dazu auch die Auslegung 22-0066, nach der Staplerfahrer bei der Beladung des Flugzeuges ebenfalls unterweisungspflichtig sind. Dies könnte vielleicht auch für hiesige Luftfrachtbeteiligte interessant sein, die US-Verkehre betreuen.

4. Straßenmarkierungsarbeiten sind Thema der 22-063..

5. Druckgasflaschen, die sowohl DOT als auch ISO entsprechen, sind Thema in Auslegung 22-0035.

Frohes Schaffen im ruhigen vorweihnachtlichen Winter.
M.A.T.

Re: Interpretationen Dez. 2022 [Re: M.A.T.] #34172 02.01.2023 18:57
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,276
M.A.T. Offline OP
Held der Gefahrgutwelt
OP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,276
Grüß Gott im Neuen Jahr,
zur Klasse 7 gibt die Interpretation 22-0029 umfangreiche Information, wie für Erze und natürliche Quellen die Aktivitätskonzentration bei gemischten Nukliden zu berechnen ist. Betroffen ist hier § 173.401(b)(4) der HMR.
Gruß und frohes Schaffen 2023
M.A.T.

Interpretationen Dez. 2022 [Re: M.A.T.] #34174 03.01.2023 12:13
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,276
M.A.T. Offline OP
Held der Gefahrgutwelt
OP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,276
Grüß Gott,
1. eine längere Darlegung zu Fällen, in denen ein Lieferant gefüllter Flaschen Aufgaben des Empfängers betr. die Rücksendung der geleerten Flaschen übernimmt, weil der Empfänger nicht die nötige Ausbildung hat. Praktisch tritt derLieferant hier als Beauftragter des Absenders auf, eine Konstellation, die auch hierzulande nicht unbekannt ist.
Prinzipiell ist das möglich, jedoch hat der Lieferant dann ggf. auch alle Pflichten, die sonst der geschulte Empfänger/Absender der Flaschen hätte. Die Nummer ist 22-0037, und die Rechtsgrundlage findet sich in § 172.204(d)(1) der HMR.

2. Eine sehr interessante pragmatische Lösung für die Querung einer öffentlichen Straße mit GG enthält die Nummer 22-0064. Die Beförderung zwischen gegenüberliegenden Grundstücken einer Firma geschieht, indem das betroffene Straßenstück kurzfristig gesperrt wird. In den USA heißt das dann "contiguous facility boundary", entsprechend unserem "verbundenen Betriebsgelände" nach § 1 (1) GGBefG..
Gruß
M.A.T.

Interpretationen Jan 2023 [Re: M.A.T.] #34299 19.01.2023 11:39
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,276
M.A.T. Offline OP
Held der Gefahrgutwelt
OP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,276
Grüß Gott
1. Mit der Nummer 22-0131 wird bestätigt, daß eine recht große (ungefähr 9 Tonnen) Stromversorgungseinheit mit sehr großen Liba unter UN 3536 befördert werden kann, wenn sie korrekt auf einem Verkehrsmittel gesichert ist und die Bedingungen der US-SV 389 erfüllt.

2. Zum Versand von UN 3028 VG III Trockenbatterie über See werden in Auslegung 21-0110 Aussagen zu:
- maßgeblicher Anwendung der Massenbegrenzung für die Innenverpackung
- LQ-Grenzwerte und
- Begründung für einen Wortlautunterschied zwischen IMDG-Code einerseits und ICAO / UN-Empfehlungen andererseits.
getroffen.
Gruß
M.A.T.

Seite 10 von 11 1 2 8 9 10 11

Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
alle Gefahrgutfahrerlehrg
änge in einer Woche

von Gerald - 18.04.2024 15:06
UN3257 im Tankcontainer
von Ch.Maier - 18.04.2024 15:05
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3