Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Seite 2 von 2 1 2
Re: Rücksendungen LiBas über 100 Wh [Re: Luar] #33992 28.11.2022 10:37
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,665
DJSMP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,665
Ursprünglich geschrieben von: Luar

Nun stellt sich aber die Frage, was machen wir, wenn der Kunde von seinem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch macht und einen solchen Artikel an uns zurück schicken möchte?

Ist das überhaupt ADR-konform möglich? Wir würden dem Kunden natürlich alle notwendigen Infos, ein vorab ausgefülltes Beförderungspapier und bei Bedarf eine geprüfte Verpackung zur Verfügung stellen.

Aber das wirft wieder einige Fragen auf:
- Ist der Kunde dann Absender und muss das Beförderungspapier unterschreiben? Wäre es eine Alternative, wenn wir als Absender auftreten und das Paket an einer anderen Abholadresse (beim Kunden) abholen lassen?
- Wenn der Kunde als Absender/Verpacker fungiert, muss er entsprechend geschult sein. Das ist natürlich illusorisch.

Habt ihr Ideen/Erfahrung zu dem Thema?

Schon mal danke!


Nach meiner Auffassung sind Rücksendungen von Lithiumbatterien über 100 Wh nur in seltenen Fälle gesetzeskonform möglich, nämlich dann, wenn es sich um einen gewerblichen Kunden handelt, der sowieso an der Gefahrgutbeförderung beteiligt ist und geschultes Personal hat. Ansonsten sind Rücksendungen durch den (Privat-)Kunden ILLEGAL!

Man könnte diesen Umstand nur heilen, wenn
- ihr entweder als Unternehmen die Rückholung durch einen geschulten Außendienst organisiert, der jeden einzelnen Kunden anfährt und die Batterien einsammelt. Dann habt ihr alle Pflichten. oder
- die Rückgabe über ein Händlersystem (z.B. Baumarkt, Fachhändler,...) organisiert wird und dort geschulte Mitarbeiter die Rücksendung übernehmen

Re: Rücksendungen LiBas über 100 Wh [Re: DJSMP] #33998 29.11.2022 08:25
Registriert: Sep 2022
Beiträge: 7
L
Luar Offline OP
Einsteiger
OP Offline
Einsteiger
L
Registriert: Sep 2022
Beiträge: 7
Antwort auf

Nach meiner Auffassung sind Rücksendungen von Lithiumbatterien über 100 Wh nur in seltenen Fälle gesetzeskonform möglich, nämlich dann, wenn es sich um einen gewerblichen Kunden handelt, der sowieso an der Gefahrgutbeförderung beteiligt ist und geschultes Personal hat. Ansonsten sind Rücksendungen durch den (Privat-)Kunden ILLEGAL!


Und gefühlt führt es dazu, dass die diversen Hersteller/Händler solche Powerstations munter durch die Gegend schicken, ohne dass sich irgendwer um irgendwelche Gefahrgutvorschriften kümmert.

Danke für eure Einschätzung!

Re: Rücksendungen LiBas über 100 Wh [Re: Luar] #33999 29.11.2022 09:23
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,992
Claudi Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,992
Natürlich - nicht nur Powerstations sondern alles, was das Gefahrgutrecht hergibt. Online wie offline...

Re: Rücksendungen LiBas über 100 Wh [Re: Claudi] #34019 30.11.2022 17:38
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,665
DJSMP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,665
Du wolltest deinen Neukunden, der online wie offline vertreibt... *duckundweg*

Re: Rücksendungen LiBas über 100 Wh [Re: DJSMP] #34021 30.11.2022 18:35
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,992
Claudi Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,992
Eine Idee und Option wäre (so steht das auf einer Gefahrgut-Erklärseite eines groooßen Onlineshops): die sagen, dass man defekte Batterien bloß nicht zurückschicken soll sondern vor Ort auf dem Wertstoffhof entsorgen soll und darüber einen Nachweis/ eine Bestätigung erbringen soll - sowas kann man natürlich fälschen, aber es wäre eine zusätzliche Hürde gegenüber: mein Akku ist kaputt, ich will einen neuen um am Ende zwei Akkus zu haben.

Seite 2 von 2 1 2

Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
ADR 2027
von Phi_l - 30.04.2025 09:17
Einstufung
ansteckungsgefährlicher Stoffe

von M.A.T. - 29.04.2025 08:36
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3