Nun stellt sich aber die Frage, was machen wir, wenn der Kunde von seinem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch macht und einen solchen Artikel an uns zurück schicken möchte?
Ist das überhaupt ADR-konform möglich? Wir würden dem Kunden natürlich alle notwendigen Infos, ein vorab ausgefülltes Beförderungspapier und bei Bedarf eine geprüfte Verpackung zur Verfügung stellen.
Aber das wirft wieder einige Fragen auf:
- Ist der Kunde dann Absender und muss das Beförderungspapier unterschreiben? Wäre es eine Alternative, wenn wir als Absender auftreten und das Paket an einer anderen Abholadresse (beim Kunden) abholen lassen?
- Wenn der Kunde als Absender/Verpacker fungiert, muss er entsprechend geschult sein. Das ist natürlich illusorisch.
Habt ihr Ideen/Erfahrung zu dem Thema?
Schon mal danke!
Nach meiner Auffassung sind Rücksendungen von Lithiumbatterien über 100 Wh nur in seltenen Fälle gesetzeskonform möglich, nämlich dann, wenn es sich um einen gewerblichen Kunden handelt, der sowieso an der Gefahrgutbeförderung beteiligt ist und geschultes Personal hat. Ansonsten sind Rücksendungen durch den (Privat-)Kunden ILLEGAL!
Man könnte diesen Umstand nur heilen, wenn
- ihr entweder als Unternehmen die Rückholung durch einen geschulten Außendienst organisiert, der jeden einzelnen Kunden anfährt und die Batterien einsammelt. Dann habt ihr alle Pflichten. oder
- die Rückgabe über ein Händlersystem (z.B. Baumarkt, Fachhändler,...) organisiert wird und dort geschulte Mitarbeiter die Rücksendung übernehmen