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Rücksendungen LiBas über 100 Wh #33959 24.11.2022 10:29
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Hallo zusammen,

wir stehen aktuell vor folgender Herausforderung: Wir möchten sogenannte Powerstations, die unter die UN 3480 fallen und Kapazitäten von 100-2000 Wh aufweisen, vertreiben.
Von der Größe her sprechen wir über 15-50kg, der Großteil davon fällt also unter normalen Paketversand.
Die Voraussetzungen für den Hinweg zum Kunden sind klar (Unterweisung des Packers, geprüfte Verpackung, 9A-Label, Beförderungspapier etc.).

Nun stellt sich aber die Frage, was machen wir, wenn der Kunde von seinem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch macht und einen solchen Artikel an uns zurück schicken möchte?

Ist das überhaupt ADR-konform möglich? Wir würden dem Kunden natürlich alle notwendigen Infos, ein vorab ausgefülltes Beförderungspapier und bei Bedarf eine geprüfte Verpackung zur Verfügung stellen.

Aber das wirft wieder einige Fragen auf:
- Ist der Kunde dann Absender und muss das Beförderungspapier unterschreiben? Wäre es eine Alternative, wenn wir als Absender auftreten und das Paket an einer anderen Abholadresse (beim Kunden) abholen lassen?
- Wenn der Kunde als Absender/Verpacker fungiert, muss er entsprechend geschult sein. Das ist natürlich illusorisch.

Habt ihr Ideen/Erfahrung zu dem Thema?

Schon mal danke!

Re: Rücksendungen LiBas über 100 Wh [Re: Luar] #33962 24.11.2022 11:41
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Claudi Online
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Hallo Luar,

bitte die UN3480 als Aufkleber/ Aufschrift nicht vergessen und die UN38.3-Prüfzusammenfassung vorhalten zur Vorlage, wenn jemand danach fragt.
Und klärt das mit dem Paketdienst vorher ab - dort nimmt nicht jeder "vollwertiges" Gefahrgut mit und wenn, dann ggf. nur mit Zusatzvertrag.
Übrigens dürfen Batterien >12 kg mit stoßfestem Gehäuse in nicht bauartgeprüften Verpackungen versendet werden, d.h. hier reicht auch ein schöner stabiler Karton... könnte für die Rücksendung nützlich sein.

Antwort auf
Aber das wirft wieder einige Fragen auf:
- Ist der Kunde dann Absender und muss das Beförderungspapier unterschreiben? Wäre es eine Alternative, wenn wir als Absender auftreten und das Paket an einer anderen Abholadresse (beim Kunden) abholen lassen?
- Wenn der Kunde als Absender/Verpacker fungiert, muss er entsprechend geschult sein. Das ist natürlich illusorisch.


Es genügt ggf. auch, wenn ihr als Auftraggeber des Absenders dem Paketdienst die Daten elektronisch zukommen lasst, das muss aber mit dem Paketdienst vorab geklärt werden - also wer welche Daten liefert und ob ihr bzw. der Kunde ein Beförderungspapier mitgeben muss. Ein Beförderungspapier ADR muss nicht unterschrieben werden, d.h. ihr könntet es bei Bedarf vollständig ausfüllen und dem Kunden oder dem Paketdienst übermitteln zum Ausdruck.

Der Kunde kommt nie komplett aus dem GG-Recht raus (wenn nicht als Absender, dann ist er in jedem Fall Verpacker, Verlader), muss aber nicht wirklich geschult werden, da Privatperson. Trotzdem muss das Paket korrekt vorbereitet sein, weil das die AGB des Paketdienstes fordern. Ist eine Grauzone...
Mindestens solltet ihr dem Kunden Anweisungen zur Verfügung stellen, wie die Rücksendung zu erfolgen hat (im Paket oder als Info, wenn er etwas rücksenden will), z. B.:
Originalkarton unbedingt aufheben, vorsichtig öffnen, da zur Rücksendung nötig.
Wenn kein Originalkarton vorhanden, dann soll er einen neuen bei euch anfordern können (den ihr dann schon mal beklebt etc.) oder ihr verweist auf: "nimm einen anderen schönen stabilen Karton. "
GG-Aufkleber könntet ihr auch zum Ausdrucken per mail etc. schicken, ist ja alles in diesem Fall schwarz-weiß, also für die meisten Personen machbar - alles mit entsprechender Anleitung. Wobei der Gefahrzettel dann nicht so richtig witterungsbeständig ist - idealer wäre natürlich, dem Kunden dann zumindest einen Satz Aufkleber zu schicken.

Bzgl. Absender/ Beförderungspapier sprecht mit dem Paketdienst - man kann es sicher so regeln, dass der Kunde euch den Rücksendewunsch meldet, ihr erzeugt dann das Versandetikett (meldet also Sendungsdaten an Paketdienst und könnt hier auch die GG-Daten zuliefern) und schickt dem Kunden dann das Rücksendeetikett mit Abhol-Datum/ Zeitfenster.

Bleibt noch die Verladung: kein Kunde wird den Feuerlöscher und die Ladungssicherung kontrollieren, aber da kommt man ggf. raus (alles Grauzone), wenn man argumentiert, dass der Fahrer das Paket an der Haustür übernimmt und die Verladung dann selbst durchführt... da kann man auch trefflich drüber streiten.

Verkauft ihr nur in einem Bereich, wo per Straße befördert wird? See ist wahrscheinlich nicht relevant aber aufpassen: Lufttransport müsst ihr möglichst ausschließen, weil das nochmal ne ordentliche Schippe komplexer wird.

Soweit, so kompliziert.

Aber es wird noch besser:
Was macht ihr, wenn der Kunde eine (potentiell) defekte Powerstation hat und sie deswegen zurückgeben möchte... dann muss jemand bewerten, ob die PS nur defekt (oder auf Verdacht defekt) ist oder kritisch defekt. Hier kommen jeweils andere Verpackungsanweisungen zur Anwendung (P908 bzw. P911) und diese Verpackung muss in jedem Fall erstmal zum Kunden hin, es muss zusätzlich "BESCHÄDIGTE/DEFEKTE LITHIUM-IO­NEN-BATTERIEN" draufgeschrieben sein.
Bei kritisch defekten Batterien wäre es sogar, unabhängig von der Menge, ein kennzeichnungspflichtiger Gefahrguttransport, da Bef.kat. 0...

Zuletzt bearbeitet von Claudi; 24.11.2022 11:43.
Re: Rücksendungen LiBas über 100 Wh [Re: Claudi] #33972 24.11.2022 14:17
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Hallo Claudi,

danke für die ausführliche Antwort. Ich versuche mal, Schritt für Schritt durchzugehen.
- Prüfzusammenfassung liegt uns vor
- UN 3480 kleben wir auch mit auf
- Carrier haben wir auf dem Schirm, z.B. DHL lehnt ja alles über 100 Wh prinzipiell ab

Zu Batterien > 12 kg:
Danke für den Hinweis, das hatte ich in der P 903 tatsächlich überlesen. Das vereinfacht den Rücktransport auf jeden Fall, wenn der Kunde lediglich einen widerstandsfähige Außenverpackung braucht.

Hinweise für den Kunden:
Genau so etwas wie von dir beschrieben schwebt uns vor. Der Kunde soll direkt im Paket einen Zettel mit Hinweisen zur Rücksendung erhalten.

Schulung des Kunden:
Gibt es einen Abschnitt im ADR, der besagt, dass es für Privatpersonen Ausnahmen/Erleichterungen gibt?

Verladung:
Da stimme ich zu. Der Fahrer lädt das Paket ja selbst in sein Fahrzeug, deshalb würde ich den Kunden an der Stelle nicht in der Verantwortung sehen.

Beförderungspapier:
Ich bin immer davon ausgegangen, dass dies unterschrieben werden muss. Auch hier danke für den Hinweis smile

Verkehrsträger:
Wir werden die Geräte nur innerhalb von D auf dem Straßenweg versenden. Da sollten wir also auch sauber sein.

Defekte Powerstation:
Wir weisen den Kunden darauf hin, dass er keine beschädigten Lithiumbatterien an uns zurück schicken darf und sich beim Kundenservice melden soll. Hier ist natürlich wieder die Frage, wann ist die Batterie unkritisch/kritisch defekt und lässt sich das aus der Ferne überhaupt beurteilen? Wir haben es jetzt so gelöst: Wenn die Batterie offensichtlich defekte ist (weist Rußspuren oder Schmelzstellen auf, Batterie ist durch äußere Einwirkung verformt/beschädigt, Batterie ist ausgelaufen/aufgebläht), dann soll sich der Kunde vor der Rücksendung bei uns melden. Ansonsten gehen wir davon aus, dass die Batterie i.O. ist. Die SV 376 ist da ja leider nicht besonders hilfreich.

Re: Rücksendungen LiBas über 100 Wh [Re: Luar] #33973 24.11.2022 14:28
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Hallo, Luar, zu diesem Punkt
Ursprünglich geschrieben von: Luar

Wir weisen den Kunden darauf hin, dass er keine beschädigten Lithiumbatterien an uns zurück schicken darf und sich beim Kundenservice melden soll. Hier ist natürlich wieder die Frage, wann ist die Batterie unkritisch/kritisch defekt und lässt sich das aus der Ferne überhaupt beurteilen? Wir haben es jetzt so gelöst: Wenn die Batterie offensichtlich defekte ist (weist Rußspuren oder Schmelzstellen auf, Batterie ist durch äußere Einwirkung verformt/beschädigt, Batterie ist ausgelaufen/aufgebläht), dann soll sich der Kunde vor der Rücksendung bei uns melden. Ansonsten gehen wir davon aus, dass die Batterie i.O. ist. Die SV 376 ist da ja leider nicht besonders hilfreich.

haben Sie vollkommen recht: die Aufzählung in der Bem. dieser SV ist sogar eher sinnlos, weil sie die Hauptfrage nicht beantwortet. Eine weitere Möglichkeit von "defekt" könnte sinnvoll sein: wenn die Batterie entladen ist und sich nicht wieder auflädt oder dabei merklich warm wird.
Je nach Gewicht der Batterie kann es sogar sinnvoll sein, wenn der Kunde diese in die örtliche Entsorgung (so zulässig) gibt und von Ihnen einen Ersatz erhält. Das Batteriesystem im Einzelhandel ist, soweit ich weiß, bis 500 Gramm ausgelegt.
Gruß
M.A.T.

Re: Rücksendungen LiBas über 100 Wh [Re: Luar] #33974 24.11.2022 14:54
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Antwort auf
Schulung des Kunden:
Gibt es einen Abschnitt im ADR, der besagt, dass es für Privatpersonen Ausnahmen/Erleichterungen gibt?


Jein, es gibt eine (1.1.3.1 a) ), wenn sie selbst transportieren.

Ansonsten sagt 1.3 ADR:
"Die bei den Beteiligten gemäß Kapitel 1.4 beschäftigten Personen, deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter umfasst, müssen in den Anforderungen, die die Beförderung gefährlicher Güter an ihren Arbeits- und Verantwortungsbereich stellt, unterwiesen sein."

Nun ist Privatperson X ein Beteiligter nach Kapitel 1.4 ADR, aber er hat keine bei ihm beschäftigten Personen. Obskure Sonderfälle wie "die Putzfrau, der Butler übergeben Sendungen" lassen wir mal weg ;-)
D.h. die Privatperson muss sich an Vorschriften halten, muss dafür aber nicht zwingend eine Schulung besuchen oder einen "Schein" erwerben sondern eigenverantwortlich alles richtig machen.

Unterschrieben werden müssen IMO-Erklärungen und Shippers Declarations, weil das eben Erklärungen, Bestätigungen sind, wo der Unterzeichner bestätigt, dass alles richtig ist (und damit die Verantwortung übernimmt). Im Straßenverkehr ist das nicht gefordert und Verantwortung hat "der Unternehmer" oder die beauftragte Person, der/ die die Absenderpflichten inne hat.

Antwort auf
Ansonsten gehen wir davon aus, dass die Batterie i.O. ist. Die SV 376 ist da ja leider nicht besonders hilfreich.


Die Unterscheidung, ob defekt oder kritisch defekt (oder gelb bzw. rot, wie ich das nenne), ist mitunter schwierig, aber jede nicht zweifelsfrei einwandfreie (grüne) Batterie muss man eigentlich als gelb bewerten, denn die SV 376 sagt

"Für Zwecke dieser Sondervorschrift können dazu unter anderem gehören:
– Zellen oder Batterien, die aus Sicherheitsgründen als defekt identifiziert worden sind;
– ausgelaufene oder entgaste Zellen oder Batterien;
– Zellen oder Batterien, die vor der Beförderung nicht diagnostiziert werden können, oder
– Zellen oder Batterien, die eine äußerliche oder mechanische Beschädigung erlitten haben."

Und die Bemerkung:
"...muss eine Einschätzung oder Bewertung auf der Grundlage von Sicherheitskriterien des Zellen-, Batterie- oder Produktherstellers oder eines technischen Sachverständigen mit Kenntnis der Sicherheitsmerkmale der Zelle oder der Batterie durchgeführt wer­den. "

Einige Unternehmen haben dazu Bewertungsbögen erstellt, mit denen man Verhalten der Batterie abfragen kann und damit zu einem Ergebnis kommt. Ob das immer richtig ist - wer weiß. Aber es ist ein systematisches Vorgehen, statt "Bauchgefühl". Manche von solchen Bögen findet man auch online, z. B. bei einem Hersteller von orangefarbenen stihlvollen Werkzeugen ;-)

Re: Rücksendungen LiBas über 100 Wh [Re: M.A.T.] #33975 24.11.2022 14:56
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Je nach Gewicht der Batterie kann es sogar sinnvoll sein, wenn der Kunde diese in die örtliche Entsorgung gibt und von Ihnen einen Ersatz erhält.

Ja genau. Der Aufwand, um unkritisch defekte Batterien zu verschicken, ist aus meiner Sicht so hoch, dass man mit einer Erstattung besser kommt. Und bei kritisch defekten Batterien hätten wir aus meiner Sicht sowieso keine andere Möglichkeit.

Re: Rücksendungen LiBas über 100 Wh [Re: M.A.T.] #33976 24.11.2022 15:01
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Ursprünglich geschrieben von: M.A.T.


Je nach Gewicht der Batterie kann es sogar sinnvoll sein, wenn der Kunde diese in die örtliche Entsorgung gibt und von Ihnen einen Ersatz erhält. Das Batteriesystem im Einzelhandel ist, soweit ich weiß, bis 500 Gramm ausgelegt.
Gruß
M.A.T.


Die Sammelsysteme im Handel (basierend von SV 636 ADR) sind für Batterie bis 500 g, aber es dürfen gleichzeitig nur kleine Lithiumbatterien sein, also die Grenzen der SV188.

Und zumindest bei hochpreisigen Batterien (z. B. E-Bikes) ist es problematisch, wenn man den Kunden sagt, dass sie die Batterie einfach entsorgen sollen (Wertstoffhof oder ähnl.). Denn wie geht es dann weiter: ggf. ist das ein Garantie-/ Gewährleistungsfall, d.h. der Kunde müsste dann eine kostenlose neue Batterie bekommen. Ohne Ansehen der Batterie einfach so neue Batterien verschenken, wenn die alte vielleicht gar nicht defekt ist... schwierig. Oder er bekommt keine neue Batterie und muss sie in jedem Fall neu kaufen - geht auch nicht.

Im Fall von @Luar ist es außerdem so: das "Gerät" ist die Batterie, das ist eine Powerbank, nur viel größer, mit Anschlüssen und ggf. Display. Da müsste der Kunde das ganze Gerät entsorgen und ein neues bekommen... Hier ist die Frage: glaubt man den Kunden oder will man sich die Geräte zur Prüfung oder ggf. Aufdeckung von Qualitätsmängeln lieber doch anschauen.

Re: Rücksendungen LiBas über 100 Wh [Re: Luar] #33977 24.11.2022 15:04
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Ursprünglich geschrieben von: Luar

Ja genau. Der Aufwand, um unkritisch defekte Batterien zu verschicken, ist aus meiner Sicht so hoch, dass man mit einer Erstattung besser kommt. Und bei kritisch defekten Batterien hätten wir aus meiner Sicht sowieso keine andere Möglichkeit.


Man braucht eine etwas spezielle Verpackung, die gibt es auch aus Pappe oder für Mehrweg in Kunststoff oder Metall.

Ja, kritisch defekte Batterien sollte man nur noch auf einen Weg schicken: fachgerechte Entsorgung.

Ich sehe hier die Gefahr, dass Kunden Geräte kaufen, dann Defekt behaupten und ihr Geld zurückbekommen - so kommt man an eine gratis-Powerstation für mehrere hundert Euro.

Re: Rücksendungen LiBas über 100 Wh [Re: Claudi] #33978 24.11.2022 15:13
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Ich sehe hier die Gefahr, dass Kunden Geräte kaufen, dann Defekt behaupten und ihr Geld zurückbekommen - so kommt man an eine gratis-Powerstation für mehrere hundert Euro.


Das ist richtig, die Gedanken hatten wir auch schon. Und gerade bei den Powerstations mit hoher Kapazität liegen die Preise schon mal bei mehreren tausend Euro.
Wir wollen erstmal mit überschaubaren Stückzahlen starten und werden dann abwarten müssen, inwieweit es zu Reklamationen kommt und prüfen, ob man diese auch ggf. direkt über den Hersteller abwickeln kann.

Re: Rücksendungen LiBas über 100 Wh [Re: Luar] #33979 24.11.2022 16:50
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Sofern der Hersteller nicht grad in China sitzt... und dann gibt es einen EU-Importeur, der für den Spaß verantwortlich ist. Im Fall von Reklamationen müssen die Dinger irgendwie bewegt werden und am besten auch gefahrgutrechtlich korrekt.

Diese ganze Rücksendethematik aus dem B2C ist noch ein großes Problem bei Händlern, Shops, Herstellern etc. ...

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