Hallo Kiwi,
ich sehe keinen Grund, warum ihr die Metallcontainer nicht in flexiblen IBC stellen solltet. Im Gegenteil, unter UN 2811 ist die Verpackungsanweisung IBC 08 mit Sondervorschrift B3 bzw. B4 genannt. In diesen Sondervorschriften wird eine staubdichte und wasserbeständige Auskleidung des IBC verlangt. das diese Auskleidung aus einer geprüften und nach ADR zugelassenen Verpackung bestehen muß, steht dort nicht.