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Kanister auf Palette mit Folie (Umverpackung) #34141 16.12.2022 11:16
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Yoda Offline OP
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Ein weihnachtlicher Gruß in die Runde,

mal ne blöde Frage:
Bauartgeprüfte Kanister (3H1) mit flüssigem Gefahrgut und einem Verschluss ohne Lüftungseinrichtung werden auf einer Palette zusammengestellt und mit Folie umwickelt. Gehen wir davon aus, dass die Umwicklung nicht mehr durchsichtig ist und es sich folglich um eine Umverpackung handelt.
Müssen nun auf der Folie (=Umverpackung) Ausrichtungspfeile angebracht werden oder nicht? Am einzelnen Kanister sind sie ja schließlich nicht erforderlich und zudem handelt es sich ja nicht um eine zusammengesetzte Verpackung gemäß der Definition nach 1.2 ADR?

Ich meine also NEIN!

Ist diese Ansicht korrekt, oder habe ich da was übersehen?

Im Voraus schon mal besten Dank für Eure Antworten und ein frohes Weihnachtsfest.

Re: Kanister auf Palette mit Folie (Umverpackung) [Re: Yoda] #34142 16.12.2022 11:20
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M.A.T. Offline
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Hallo,
und m. E. Nein, da keine der Bedingungen in 5.2.1.10.1 erfüllt ist.
Gruß
M.A.T.

Re: Kanister auf Palette mit Folie (Umverpackung) [Re: M.A.T.] #34143 16.12.2022 12:01
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Claudi Offline
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Bin auch für: nein

Bei einer Palette als Umverpackung auch nicht so sehr ein Problem, denn da ist eher klar, wo unten und oben ist.

Wenn man aber 1 Kanister als Einzelverpackung in 1 Karton als Umverpackung packt, besteht viel eher die Gefahr, dass der Karton liegend oder auf dem Kopf stehend verladen werden könnte. Hier würde ich zwecks allgemeiner Sorgfaltspflicht immer Pfeile freiwillig außen anbringen. Man könnte zwar meinen, dass Darstellung des Gefahrzettels und Ausrichtung des Wortes "Umverpackung" selbsterklärend wären, aber wir wissen ja, dass die Praxis und eines besseren belehrt.

Re: Kanister auf Palette mit Folie (Umverpackung) [Re: Claudi] #34145 16.12.2022 14:47
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Gerald Online
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Hallo Ihr Drei,
Ihr habt im Prinzip ja Recht, aber wenn es dunkle Folie ist und damit eine Umverpackung, dann erkennt man die Kanister nicht und beim Beladen, wird dann vielleicht eine zweite Palette drauf gesetzt! Deswegen hätte ich die Richtungspfeile angebracht, dann sollte jeder der Unterwiesen oder geschult ist, wissen, dass es nicht gestapelt werden sollte.

@ Claudi
Antwort auf
Palette als Umverpackung auch nicht so sehr ein Problem, denn da ist eher klar, wo unten und oben ist.


Da wäre ich mir nicht so sicher!


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Kanister auf Palette mit Folie (Umverpackung) [Re: Yoda] #34149 17.12.2022 17:06
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Matthias Wiegand Offline
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Gemäß 5.1.2.1 (b) ADR/RID und 5.1.2.1 IMDG-Code, müssen bei Einzelverpackungen innerhalb einer Umverpackung KEINE Versandstückorientierungskennzeichen an der Umverpackung angebracht werden.
Hört sich zwar komisch an, ist aber so wink
Im Lufttransport ist dieses jedoch gefordert.

Re: Kanister auf Palette mit Folie (Umverpackung) [Re: Matthias Wiegand] #34193 05.01.2023 15:24
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Spedi Offline
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Hallo Herr Wiegand, woran machen Sie das fest? Weil in 5.1.2.1 b) die Rede von "Versandstücken" ist? Einzelverpackungen sind doch auch Versandstücke...

Re: Kanister auf Palette mit Folie (Umverpackung) [Re: Spedi] #34194 05.01.2023 16:16
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gefahrgutbaer Offline
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Hallo Spedi

Ursprünglich geschrieben von: Spedi
Hallo Herr Wiegand, woran machen Sie das fest? Weil in 5.1.2.1 b) die Rede von "Versandstücken" ist? Einzelverpackungen sind doch auch Versandstücke...


5.2.1.10.1 - bei Einzelverpackungen (Kanister, Fässer usw.) = Versandstück , müssen Pfeile nur dann angebracht werden wenn diese mittels eines Deckels, oder Spundlochverschluß (Anhang), mit Belüftungseinrichtung zu verschließen sind.
Ist das nicht der Fall müssen die nicht vorhandenen Pfeile auf einer Umverpackung auch nicht "reproduziert" werden. Trotzdem Pfeile anzubringen ist nicht falsch.

Wie Herr Wiegand schon angemerkt hat sieht da im Luftverkehr ein bisschen anders aus. Hier werden von einigen Airlines auf allen Verpackungen und Umverpackungen, welche Flüssigkeiten enthalten, Pfeile gefordert.


Gruß Markus

Anhänge IMG_8364.jpg
Re: Kanister auf Palette mit Folie (Umverpackung) [Re: Gerald] #34203 10.01.2023 11:03
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Stefan82 Offline
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@Gerald
Ursprünglich geschrieben von: Gerald
Hallo Ihr Drei,
dann sollte jeder der Unterwiesen oder geschult ist, wissen, dass es nicht gestapelt werden sollte.


Dieser Zusammenhang erschließt sich mir so nicht. Wieso sollten Ausrichtungspfeile als Stapelverbot interpretiert werden?

Zuletzt bearbeitet von Stefan82; 10.01.2023 11:03.

Grüße aus der Hauptstadt

Stefan
Re: Kanister auf Palette mit Folie (Umverpackung) [Re: Stefan82] #34204 10.01.2023 12:54
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Claudi Offline
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Ausrichtungspfeile, wenn vorgeschrieben, zeigen die Position der Öffnungen, damit nichts unzulässigerweise liegend oder auf dem Kopf transportiert wird und es an der Schwachstelle Öffnung zu Produktaustritt kommen kann.
Stapelverbot für Gefahrgut gibt es an sich nicht außer bei IBCs das entsprechende Piktogramm und die allgemeine Aussage, dass nur dann gestapelt werden darf, wenn die unteren Lagen das Gewicht von oben aushalten/ stapelverträglich sind.
Gefahrgutverpackungen, z. B. auch Kanister, haben alle eine Stapellastprüfung entsprechend eines 3m hohen Stapels gleichartiger Verpackungen.

Re: Kanister auf Palette mit Folie (Umverpackung) [Re: Stefan82] #34205 10.01.2023 12:55
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M.A.T. Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Stefan82


Dieser Zusammenhang erschließt sich mir so nicht. Wieso sollten Ausrichtungspfeile als Stapelverbot interpretiert werden?


Hallo zusammen, würde mich auch interessieren.
Gruß
M.A.T.

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