Kanister-Versand nach ADR 3.4
#34153
22.12.2022 11:27
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hrfn
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Hallo, ich bin seit kurzem neuer Gefahrgutbeauftragter in unserem Unternehmen, da habe ich folgendes gesehen: Wir haben 5L Kanister auf Paletten, die mit der Kennzeichnung für Begrenzte Mengen versehen sind, einmal ist das die UN 1266 PARFÜMERIEERZEUGNISSE mit entzündbaren Lösungsmitteln (Dampfdruck bei 50°C höchstens 110 kPa) 3 II D/E 3 und die UN 2984 WASSERSTOFFPEROXID, WÄSSERIGE LÖSUNG mit mindestens 8 %, aber weniger als 20 % Wasserstoffperoxid (Stabilisierung nach Bedarf) 5.1 III E 5.1 Anbei habe ich 2 Bilder von Paletten. ![[verbundenes Bild]](https://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads.php/ubb/download/Number/1114/filename/IMG_5656.JPG) Laut meinen Recherchen und Wissensstand ist das so nicht zulässig, ist aber wohl meinem Vorgänger nicht aufgefallen oder man hat sich nur auf die 5L aus der Tabelle A 3.2 (7a) bezogen, vielleicht habe ich was übersehen und es ist so zulässig. Über hilfreiche Beiträge wäre ich dankbar. grüße Sven
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Re: Kanister-Versand nach ADR 3.4
[Re: hrfn]
#34154
22.12.2022 11:48
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Wolfgang
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Hallo Gefahrgutgemeinde, Hallo Sven,
ich gehe davon aus. dass auf den Bildern versandfertige Endverpackungen gezeigt werden sollen. Selbst, wenn die Bestimmung von 3.4.3 ADR ( Trays ...) angewendet würde, ist die Mengengrenze von 30 kg ( in 3.4.2 ADR) überschritten. Also ist ein Transport nach LQ (Kapitel 3.4 ADR) in der abgebildeten Form nicht möglich.
Gruß Wolfgang
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Re: Kanister-Versand nach ADR 3.4
[Re: Wolfgang]
#34155
22.12.2022 12:10
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M.A.T.
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... in der abgebildeten Form nicht möglich. Gruß Wolfgang Ja. Gruß M.A.T.
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Re: Kanister-Versand nach ADR 3.4
[Re: M.A.T.]
#34157
22.12.2022 13:46
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Claudi
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Ein Tray wäre eine Pappunterlage mit (hier) Kanistern und Folie umwickelt/ umschrumpft, max. brutto 20 kg - liegt hier nicht vor. Die Palette ist viel zu schwer, die einzelnen Papplagen mit Kanistern auch, sind auch nicht einzeln eingewickelt - Trays kommen also nicht in Frage.
Wahrscheinlich haben hier mehrere Leute fast keine Ahnung gehabt und bei den begrenzten Mengen nur die Menge aus Spalte 7a gelesen und sonst das Kapitel 3.4 weitgehend ignoriert.
Die Kanister sind sicherlich als Innenverpackungen zulässig bzgl. der Füllmengen als LQ, müssen aber gemäß 3.4.2 ADR in Außenverpackungen verpackt werden - diese fehlen hier. Auf diese Außenvepackungen (z. B. Pappkisten) wird das LQ-Kennzeichen angebracht (+2x Ausrichtungspfeile).
Die Palette mit Folie stellt dann eine Umverpackung dar, die ggf. zusätzlich gekennzeichnet werden muss (nochmals LQ-Raute, Pfeile und UMVERPACKUNG), sofern die Kennzeichen auf den Kartons/ Kisten von außen nicht erkennbar wären.
Sowas als ausgebildeter Gefahrgutbeauftragter zu übersehen ist schon... ein sehr grober Schnitzer.
Wenn man die Kanister als EInzelverpackungen versenden will, geht das als "reguläres" Gefahrgut, d.h. bauartgeprüfte Kanister max. 5 Jahre alt, UN-Nummer+Gefahrzettel, Beförderungspapier, Punkte nach 1.1.3.6 ADR berechnen, Fahrer/Fahrzeugausrüstung, >1000 Punkte Kennzeichnungspflicht.
Abstecher Richtung Ladungssicherung: Die Palette mit Ware als Ladeeinheit sieht aber auch nicht sonderlich stabil aus: wenn man sie um ca. 40° kippen würde, würde ich erwarten, dass die Kanister abrutschen...
Zuletzt bearbeitet von Claudi; 22.12.2022 13:49.
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Re: Kanister-Versand nach ADR 3.4
[Re: hrfn]
#34158
22.12.2022 15:14
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Gerald
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Hallo Sven, hier sieht man mal wieder dass wahre Leben! Besten Dank für die Bilder, welche ich sehr gut in der Ausbildung nutzen kann! Bei Nutzung des Kapitels 3.4 ist man nicht komlett Freigestellt und muss z.b. die Auflagen nach Abschnitt 3.4.2 bzw. 3.4.3 im Bezug der Bruttomasse einhalten, was hier auf keinen Fall zutrifft. Sieh mal unter Kapitel 3.4 nach, da findest Du eine Datei zum Download, welche Dir bestimmt in der nächsten Zeit weiter hilft. Das Einzige was mich wundert, dass auf den Kanistern keine Beschreibung drauf ist, was sich in diesen befindet. Es könnte sein, dass es Innen auf dem Kanister steht, aber das wäre unklug, denn das kann eben keiner lesen. Den Rest hat Claudi in Ihrem Beitrag schon geschrieben.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Kanister-Versand nach ADR 3.4
[Re: Gerald]
#34159
22.12.2022 16:01
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Wolfgang
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Hallo Sven,
als Gb würde ich zuerst in der Abteilung fragen, ob die in den Bildern zu sehenden Gefahrgüter tatsächlich so auf die Straße gelangen sollten. Oder ob es sich nur um eine innerbetriebliche "Vorsortierung" vor dem letzten Verpackungsvorgang handelt.
Gruß Wolfgang
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Re: Kanister-Versand nach ADR 3.4
[Re: Wolfgang]
#34161
22.12.2022 19:13
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Claudi
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Hallo Sven,
als Gb würde ich zuerst in der Abteilung fragen, ob die in den Bildern zu sehenden Gefahrgüter tatsächlich so auf die Straße gelangen sollten. Oder ob es sich nur um eine innerbetriebliche "Vorsortierung" vor dem letzten Verpackungsvorgang handelt.
Gruß Wolfgang Das auf jeden Fall, aber warum man dann jeden Kanister mit einer LQ-Raute beklebt - das wäre nur für interne Vorsortierung ziemliche Verschwendung und mindestens ein Anlass, Geld zu sparen für Aufkleber.
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Re: Kanister-Versand nach ADR 3.4
[Re: Wolfgang]
#34162
22.12.2022 19:21
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M.A.T.
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Hallo Sven,
als Gb würde ich zuerst in der Abteilung fragen, ob die in den Bildern zu sehenden Gefahrgüter tatsächlich so auf die Straße gelangen sollten. Oder ob es sich nur um eine innerbetriebliche "Vorsortierung" vor dem letzten Verpackungsvorgang handelt.
Gruß Wolfgang Korrektur: Hallo, mein Bauch sagt mir, das sieht aus wie Frostschutzmittel kurz vorm Verteilversand. Gruß M.A.T.
Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 23.12.2022 12:16. Bearbeitungsgrund: Korrigiert
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Re: Kanister-Versand nach ADR 3.4
[Re: hrfn]
#34163
23.12.2022 09:09
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hrfn
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Hallo Gefahrgutgemeinde, danke für die Antworten, lag ich also doch genau richtig das diese Paletten so total Falsch gekennzeichnet sind. Ich werde das Thema bei unserem nächsten Meeting ansprechen und richtigstellen. Hatte schon einige dinge die ich Beheben musste. Ich habe das Kapitel 3.4 ADR schon ziemlich gut einstudiert, da wir nur im Bereich der Begrenzten Menge Ware versenden. Alles andere passt nur diese Kanisterpaletten nicht. Nach Rücksprache mit dem Lager werden diese Paletten ausschließlich per Rollenbahn unterirdisch zu unserem Tochterunternehmen versendet und von dort aus als LQ Versendet.
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Re: Kanister-Versand nach ADR 3.4
[Re: hrfn]
#34164
23.12.2022 11:13
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Claudi
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Der Transport per Rollenbahn ist noch keine Beförderung im gefahrgutrechtlichen Sinn. Aber ab dem Tochterunternehmen Richtung öffentliche Straße bzw. Seeverkehr etc. muss das Gefahrgutrecht eingehalten sein.
Wurde auch schon mal erwähnt, aber ich erwähne es nochmal: es müssen auch Gefahrstoffangaben drauf, da diese Materialien 100%ig auch Gefahrstoffe darstellen - also Gefahrstoffetikett nach Abfüllung, damit auch innerbetrieblich klar ist, was drin ist für korrekte Lagerung, bei Leckagen etc.
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