Hallo Herr Sacré,
wenn Ihnen die Checkliste aus der RL 95/50/EG Kontrollrichtlinie), die auch von den Kontrollbehörden verwendet wird, ausreicht können Sie diese in allen möglichen Sprachen auf der Internetseite der EU abrufen. Die Adresse lautet:
www.eu.int (Stichworte: Dokumente, EUR-Lex, Amtsblatt). Das Amtsblatt mit der aktuellen Fassung ist vom 14. Dezember 2004, Nr. L 367.
Beste Grüße aus Augsburg