Re: ADR 1.10 - Stückgutversand
[Re: SGAMP]
#34227
11.01.2023 16:57
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Andreas_K
Methusalem
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Vielleicht mal bei Alfred Talke anfragen? Ich weiß allerdings nicht ob die das machen, auf der Homepage werde ich nicht fündig.
Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
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Re: ADR 1.10 - Stückgutversand
[Re: SGAMP]
#34228
11.01.2023 18:35
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Gerald
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Hallo, das ist ja ein ganz interessantes Thema. Wenn es da jetzt schon Probleme gibt, eine Spedition zu finden. Wie wird das denn ab den 01.01.2025? Denn mit dem Inkrafttreten des ADR 2023 hat sich was im Bezug "Freistellung in Zusammenhang mit Mengen pro Beförderungseinheit nach 1.1.3.6", insbesondre für Klasse 1 geändert. Unter Freistellung nach 1.1.3.6 steht ein Beitrag mit Download von mir. Ich denke mal, da sollten sich der Personenkreis schon mal Gedanken machen, welchen mit diesen UN-Nummern zu tun hat, dass wäre z.b. Pyrotechniker, wenn Beförderung unter 1000 Punkte und so manche andere Person. Klar ist noch etwas Zeit, aber die Vergeht manchmal Recht schnell. Wobei ich sagen kann, z.b. ein Sicherungsplan ist nun auch kein Hexenwerk, wenn ich mal Claudia zitiere. Aber man sieht es ja jetzt auch bei der Klassifizierung von Maschinen, Geräten ehemals Unterabschnitt 1.1.3.1b), wo nun mal die Übergangsfrist zum 31.12.2022 abgelaufen ist. In der Gela Heft 12/2022 Seite 31-33 und Heft 1/2023 Seite 26 bis 29 steht ein Beitrag von Prof. Dr. Müller zu diesem Thema. Hier war aber die Übergangszeit vier Jahre, bei der Änderung in Unterabschnitt 1.1.3.6 im Bezug Klasse 1 sind es nur zwei Jahre!!! Bei einigen großen Speditionen gibt es meines wissens aus der Schulung viele Sup-Unternehmer, welche sich dann bestimmt bei Kapitel 1.10 schwer tun.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: ADR 1.10 - Stückgutversand
[Re: Gerald]
#34229
12.01.2023 10:00
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Michael
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Hallo,
da müssen im Zweifel einige "Spezialisten" mit Befähigungsschein nun auch einen ADR-Schein für die Transporte in ihrem Sprinter machen. Die sonstigen Anforderungen nach 1.10 dürften für diesen Kreis wohl eher geringere Hürden bedeuten.
Zitat:"Bei einigen großen Speditionen gibt es meines wissens aus der Schulung viele Sup-Unternehmer, welche sich dann bestimmt bei Kapitel 1.10 schwer tun"
Wohl weniger die Schulungen, aber im Stückgutverkehr müssten dann z.B. von den Nahverkehrsfahrzeugen auch die "gesicherten Abstellplätze" aufgesucht werden, also vielmehr auch praktische Herausforderungen die sich für die wenigen Sendungen kaum lohnen.
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Re: ADR 1.10 - Stückgutversand
[Re: Michael]
#34234
12.01.2023 10:51
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Claudi
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Wenn es kennzeichnungspflichtige Transporte sind, muss in Deutschland sowieso überwacht werden/ gesichert abgestellt werden - ob 1.10 ADR oder nicht, siehe GGVSEB Anlage 2 Nr. 3.3 --> Verweis auf 8.4.1 ADR
Nicht-kennzeichnungspflichtige Transporte unterliegen nicht 1.10 ADR bis auf paar UN-Nummern der Klasse 1 neuerdings, die vermutlich nicht so oft vorkommen um im Logistikalltag ein Problem darzustellen.
Es gibt keinen Grund, sich mit 1.10 ADR schwer zu tun - man muss es nur regeln. Dann werden 1.10-Güter halt nicht übers WE vorgeladen und irgendwo im nirgendwo abgestellt sonder direkt zugestellt. Während der normalen Pausen tagsüber ist eine Überwachung auch durch das Fahrpersonal auf einem normalen Rastplatz möglich und das darf auch mal kurz auf Klo gehen.
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Re: ADR 1.10 - Stückgutversand
[Re: Claudi]
#34235
12.01.2023 11:52
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Gerald
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Hallo Claudi, Nicht-kennzeichnungspflichtige Transporte unterliegen nicht 1.10 ADR bis auf paar UN-Nummern der Klasse 1 neuerdings, die vermutlich nicht so oft vorkommen um im Logistikalltag ein Problem darzustellen. Da muss ich Dir leider wiedersprechen! Sieh mal in meinen Link zu der Datei "Freistellung nach 1.1.3.6" rein, da findest Du auf Seite 3 und 4 die UN-Nummern, welche es ab den 01.01.2025 betreffen wird. Das sind schon dann die überwiegende Anzahl der Klasse 1 bis auf wenige Ausnahmen, welche UN-Nummern das sind, habe ich bis jetzt noch nicht rausgesucht, aber viele werden es nicht mehr sein. Und es geht nicht nur um die Überwachung, es sind schon ein paar Dinge (ein Auszug steht auf Seite 4) mehr. Aber so schlimm ist es nun auch wiede nicht.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: ADR 1.10 - Stückgutversand
[Re: Gerald]
#34236
12.01.2023 12:14
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Claudi
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Dass es nur um Überwachung ginge, habe ich nicht geschrieben.
Vielmehr hat man das Überwachungsthema in D unabhängig von 1.10 ADR sowieso bei Kennzeichnungspflicht, d.h. Abstellung/ Überwachung ist unabhängig von 1.10 ADR ein Thema (wenn ggf. auch nicht flächendeckend bekannt).
Ja, ab 2025 betrifft 1.1.3.6 + 1.10 ADR die Klasse 1 komplett, außer bei 1.4 - dort nur UN 0104, 0237, 0255, 0267, 0289, 0361, 0365, 0366, 0440, 0441, 0455, 0456, 0500, 0512 und 0513.
Weitere 1.10-Themen wie Prüfung Personal, Legitimierung der Fahrer/ Sendungen/ Abholungen, Schutz von Informationen/ Daten, Fahrweg, Diebstahlsicherung am Fahrzeug... ... ... alles machbar, da im ADR keine konkreten Vorgaben, vieles sollte in vernünftigen Firmen sowieso vorhanden sein. Und dann stellt man das alles in einem Sicherungsplan dar. Keine Zertifizierung, keine Prüfung des Inhalts.
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Re: ADR 1.10 - Stückgutversand
[Re: Claudi]
#34254
13.01.2023 14:12
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rtjum
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und genau dieses ganze Brimborium führt dazu, dass die meisten Speditionen, deren Prozesse ja mittlerweile auch durchgängig "industrialisiert" sind, 1.10 ausschließen. Der Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Ertrag den bezahlen wollen die Kunden das ja nicht.
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Re: ADR 1.10 - Stückgutversand
[Re: rtjum]
#34255
13.01.2023 14:18
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Michael
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Gut gesagt, genau so ist es.
Solange keine Beförderungspflicht besteht, kann das auch das Unternehmen / Netzwerk für sich entscheiden.
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Re: ADR 1.10 - Stückgutversand
[Re: rtjum]
#34256
13.01.2023 14:30
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M.A.T.
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Hallo, interessant, daß also Speditionen freiwillig ungefähr 1/3 aller Gefahrgüter vom Transport ausschließen, weil die automatisierte Verwaltung nicht imstande ist, diese Anforderungen (Und so wild sind die nicht, denn es betrifft hauptsächlich die interne kommunikative Vorsorge / Orga und weniger die konkrete Transportabwicklung. Gut, Parküberwachung und Fahrerkommunikation sind wohl eine Herausforderung.) sauber abzubilden. Zumal auf dem Markt angebotene Datensätze die notwendige Information ohnehin schon enthalten; es muß also niemand beim Auftrag erst noch 1.10.3.1.2 durchfieseln. Der Sicherungsplan muß ja auch nur einmal erstellt werden und gilt dann für alle Gefahrgüter. Wobei ich nicht so verstanden werden will als hielte ich 1.10 für sinnvoll! Das tue ich keineswegs, auch weil ich die Genese kenne und das häufige Nichtinteresse bei Kontrollorganen mitbekomme. Es ist halt nur geltendes Recht, wie auch immer zustandegebracht. Wie solche Speditionen dann mit dem Lieferkettengesetz umgehen wäre eine naheliegende Frage. Danke für die Info. Ich hätte gedacht, daß der Wettbewerb um Kunden doch heftiger ist. M.A.T.
Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 13.01.2023 14:45. Bearbeitungsgrund: Ergänzt
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Re: ADR 1.10 - Stückgutversand
[Re: M.A.T.]
#34257
13.01.2023 14:38
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Michael
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1/3 der Gefahrgüter bedeutet ja nicht, dass es auch 1/3 aller Gefahrgutsendungen sind.
Wenn dann Gefahrgut nur 5-10% aller Sendungen in einem Netzwerk ausmacht, kannst Du den potentiellen Anteil ausrechnen...
Und die von Claudi erwähnten "machbaren" Punkte muss man auch mit den in diesem Gewerbe herrschenden Umstände relativieren.
Prüfung Personal bei ständig wechselnden Umschlagspersonal ist vom Aufwand auch nicht zu unterschätzen.
In dem mir die Brötchen gebenden Unternehmen transportieren wie diese Sendungen zwischen den Niederlassungen, aber im angeschlossenen Netzwerk halt nicht.
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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