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Wo liegt die Verantwortlichkeit bei der Belabelung
#3437
17.11.2005 16:00
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Lars Paterok
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Hallo zusammen,
als Kosmetik-Hersteller versenden wir u.a. auch Gefahrgut im Luftverkehr nach Armenien. Bisher ist die gesamte Abwicklung des Versandes bis hin zum Empfänger auch über uns gelaufen. In Zukunft möchte der Empfänger seine Sendungen jedoch bei uns abholen lassen, das heißt er beauftragt eine Spedition die bei uns die Ware abholt und entsprechend via Luftverkehr weiter nach Armenien verschickt.
Wer ist in diesem Fall für das Erstellen der Shippers Declaration und die Belabelung und Markierung der Packstücke verantwortlich und wo in den Vorschriften finde ich den entsprechenden Verweis? Wir oder der vom Empfänger beauftragte Spediteur?
Schöne Grüße aus Bielefeld Lars Paterok
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Re: Wo liegt die Verantwortlichkeit bei der Belabelung
[Re: Lars Paterok]
#3438
18.11.2005 10:46
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Anderl
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Hallo Lars,
das Belabeln sehe ich beim Verpacker (1.4.3.2 ADR; §9 (5) & §2 5. GGVSE) und dies werdet wohl ihr weiter abwickeln. Es muss geklärt werden, ob Beförderungsvertrag besteht und wer als Absender fungiert. Geht dies noch in ein Zwischenlager oder direkt von euch zum Flughafen? Die Verantwortlichkeiten und Pflichten sollten vorab mit Empfänger und Spediteur geregelt sein.
Freundliche Grüße Josef Anderl
Absolute Sicherheit gibt es nie - auch nicht mit Security!
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Re: Wo liegt die Verantwortlichkeit bei der Belabelung
[Re: Anderl]
#3439
18.11.2005 11:36
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Lars Paterok
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Erstmal Danke für die rasche Antwort, Josef!
Was das belabeln angeht hab ich es mir schon fast gedacht.
Aber da sehe ich auch kein Problem drin.
Interessant wird es dann beim Ausstellen der Shippers und
bei der Bereitstellung der 24h-Hotline. Ich kann leider
noch nicht genau sagen ob der vom Empfänger beauftragte
Spediteur direkt zum Flughafen fährt oder erst in ein
Zwischenlager. Wir sind aber in jedem Fall der Absender.
Muß demnach auch die Shippers von uns ausgestellt werden?
Die Sendungen sind übrigens "ab Werk"!
Gruß
Lars Paterok
Zuletzt bearbeitet von Lars Paterok; 18.11.2005 11:37.
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Re: Wo liegt die Verantwortlichkeit bei der Belabelung
[Re: Lars Paterok]
#3440
21.11.2005 12:16
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Anderl
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Hallo Lars,
wenn ihr tatsächlich als Absender (nicht nur als Verpacker und Verlader) und bei Luftfracht als Versender auftretet, dann werdet ihr auch um die Begleitpapiere etc. nicht herumkommen. Dazu muss euch auch Flug/Airline bekannt sein, dass evtl. Abweichungen der LVGs/Staaten eingehalten werden können. Oder wie sehen dies die Kollegen?
Freundliche Grüße Josef Anderl
Absolute Sicherheit gibt es nie - auch nicht mit Security!
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Re: Wo liegt die Verantwortlichkeit bei der Belabelung
[Re: Anderl]
#3441
22.11.2005 10:20
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Erwin Sigrist
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Guten Morgen Leider werden oft zwei Dinge vermischt: Incoterms und Gefahrgutvorschriften. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Mit anderen Worten, auch bei einer "Ex Works"-Lieferung entbindet dies den Absender nicht von seinen Pflichten gemäss geltenden Regelwerken. Dies gilt selbstverständlich auch für die Shippers-Declaration.
Winterlichte Grüsse aus Zürich.
mfg Erwin Sigrist
scienceindustries Wirtschaftsverband Chemie Pharma Biotech Zürich / Schweiz
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Re: Wo liegt die Verantwortlichkeit bei der Belabelung
[Re: Erwin Sigrist]
#3442
30.11.2005 15:24
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Lars Paterok
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Naja, bevor es nachher zu Problemen bei der Abfertigung kommt erstelle ich die Shippers dann doch lieber selbst. So gehe ich auch kein Risiko ein.
Trotzdem vielen Dank für Eure Antworten!
Gruß Lars Paterok
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Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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