Hallo Kollegen,
Ich habe eine Frage?
Fallbeispiel:
Bei einem Transport von Feuerwerkskörpern der Klasse 1.4 G , UN 0336 in einem Seecontainer, mit einer NEM von mehr als 3000 kg einer Bruttomasse von 22 To.
Es wird bei diesem Transport gem. Sondervorschrift 651 ADR eine Zulassungsbescheinigung gefordert. Im Teil 7 ADR unter 7.1.5 steht jedoch:
Die Großcontainer müssen den Vorschriften über den Fahrzugaufbau genügen, die durch diesen Teil und gegebenenfaalls den Teil 9 für die betrffende Ladung vorgesehen Sind; der Fahrzeugaufbau braucht dann diesen Vorschriften nicht zu entsprechen.
Ist die Zulassungsbescheinigung nun Vorgeschrieben oder nicht?
Gruß Dennis