Hallo Leute, ich habe eine Frage zur Verpackung von Gefahrgut UN3481 (Li-Ion-Akkus in Ausrüstung). Ich möchte ein Gerät mit eingebautem LiFePo4-Akku (500Wh) versenden. Wenn ich das über einen Courierdienst mache, brauche ich einen "baumustergeprüften Gefahrgutkarton" ...der natürlich nicht in der richtigen Größe verfügbar ist. Ich habe aber in Erinnerung, dass UN3481 auf Palette ohne speziellen Gefahrgutkarton versandt werden kann. Weiß jemand, ob das so richtig ist und vielleicht sogar wo eine entsprechende Regelung zu finden ist?
edit: ich war irgendwie auf dem Laptop-Tripp gedanklich... Hinweis: der Anhang gilt hier also nicht, sondern ist für Geräte mit Batterien bis max. 100 Wh geeignet.
Siehe auch weiter unten: P903 (4) - 4.1.1.3 ADR ausdrücklich ausgenommen, d.h. keine baumustergeprüfte Verpackung erforderlich. Das gilt auch im Lufttransport nach PI967 Section I.
Weitere Gefahrgutvorschriften gelten, Markierung, Kennzeichnung, Punkte, Beförderungspapier bzw. schriftl. Infos an Kurierdienst
Personen, die sowas auf Anweisung versenden sollen, müssen auch in der Anwendung der Erleichterungen/ Sondervorschriften geschult (fachkundig, sie müssen also wissen, was zu tun ist) sein... und im Luftverkehr natürlich dann die CBTA-Schulung mit Prüfung.
Vielen lieben Dank, Claudi. Das hilft mir sehr weiter. Ich bin eben auch fündig geworden, in der Verpackungsanweisung P903 Abschnitt 4 heißt es unter anderem „Große Ausrüstungen dürfen unverpackt oder auf Paletten zur Beförderung aufgegeben werden, sofern die Zellen oder Batterien durch die Ausrüstung, in der sie enthalten sind, gleichwertig geschützt werden.“ Ich habe den Kurierdienst nochmal angeschrieben...mal sehen was kommt.
Die P903 kommt nicht zur Anwendung, diese gilt für Batterien >100 Wh und das trifft nicht zu. Auch ist ein Laptop keine "große Ausrüstung".
Die richtige Fundstelle ist die SV188, die hebelt quasi alles andere aus dem ADR aus inkl. der baumustergeprüften Verpackung. Nach SV188 muss die Batterie auch durch das Gerät geschützt sein oder die Verpackung muss so beschaffen sein, dass sie einen Fall aus 1,2 m übersteht ohne Austritt der Batterie oder Beschädigung der Batterie - das kann man bei einem Einzelversand so gar nicht wirklich testen, d.h. man verpackt einfach sehr gut, keine Leerräume, viel Polster, stabiler Karton (idealerweise Originalkarton) und dann wird das passen. Man will ja auch, dass das Gerät heil ankommt...
Edit: 500 Wh, dann natürlich P903 und nicht die SV188:
Antwort auf
(4) Für Zellen oder Batterien in Ausrüstungen:Widerstandsfähige Aussenverpackungen, die aus einem geeigneten Werkstoff hergestellt sind und hinsichtlich ihres Fassungsraums und ihrer beabsichtigten Verwendung eine geeignete Festigkeit und Auslegung aufweisen. Sie müssen so gebaut sein, dass eine unbeabsichtigte Inbetriebsetzung während der Beförderung verhindert wird. Die Verpackungen müssen den Vorschriften des Unterabschnitts 4.1.1.3 nicht entsprechen.
Also auch hier, unabhängig von Palette oder Größe: keine baumustergeprüfte Verpackung nötig, da 4.1.1.3 ADR nicht angewendet werden muss, sondern gut/ sicher verpacken und/ oder Batterie ist durch Gerät gechützt.
Ich möchte ein Gerät mit eingebautem LiFePo4-Akku (500Wh) versenden.
Hi Claudi, hast bestimmt nicht richtig geschaut.. 500Wh..
Für das tapfere Schneiderlein: Klasse 9, bauartgeprüfte Verpackung. Hier würde ich den Hersteller anmorsen, hat bestimmt sowas da. Ggfs die Batt entnehmen und separat verpacken und so verschicken oder in die Kiste mit der Ausrüstung und das ist dann die Umverpackung. Der Aufkleber UN3481 reicht leider nicht.
Vielen Dank für Eure Hilfe. Der Gefahrgutbeauftragte des Kurierdienstes hat mich, nachdem ich per E-Mail auf Verpackungsanweisung P903 hingewiesen habe, zurückgerufen und mir mitgeteilt, dass UN3481 ohne Gefahrgutverpackung versandt werden kann. Die Sendung wurde dann heute planmäßig abgeholt. Jetzt hilft nur noch beten. :-)