Hallo !
wir transportieren Offset-Entwickler mit dem Abfallschlüssel "09 01 02* Offsetdruckplatten-Entwicklerlösungen auf Wasserbasis" oder "09 01 01*
Entwickler und Aktivatorenlösungen auf Wasserbasis" in aller Regel NICHT als Gefahrgut, mit wenigen Ausnahmen.
Die meisten Entwickler sind schon als ungebrauchte Neuware kein Gefahrgut nach Einstufung des Herstellers ( Sicherheitsdatenblatt ).
Ihr "Informant" könnte folgenden Sachverhalt gemeint haben :
Ab dem 01.01.2007 müssen grundsätzlich alle Fahrzeugführer, die gefährliche Güter transportieren - unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht - die ADR-Bescheinigung besitzen. Die Befreiungen aufgrund der Regelungen in Unterabschnitt 1.1.3.1 und 1.1.3.6 sowie Kapitel 3.4 ADR werden davon aber nicht berührt.
Der Wegfall der bisherigen »3,5-Tonnen-Grenze« ist Bestandteil des geänderten ADR, das zum 01.01.2005 in Kraft getreten ist. Bis zum Ende der Übergangsregelung am 31.12.2006 gilt noch die Mengengrenze von 3,5 Tonnen.
Sollten Sie davon betroffen sein, ist es sinnvoll zu prüfen ob nicht andere, mengenabhängige Befreiungen in Anspruch genommen werden können ( 1.1.3.6.)
Viele Grüsse
Peter