Grundsätzlich sind Beförderungseinheit mit Stückgütern, vorn und hinten mit der orangefarbenen (neutralen) Warntafeln zu kennzeichnen, wenn die Mengen nach 1.1.3.6.3 (1000Pkt) überschritten werden.
Da aus der reinen Mengenangabe Ihrer Angaben dies nicht ersichtlich ist, ist meine Antwort nur als Wink zu verstehen.
Sobald die 1000Pkt auf einer Beförderungseinheit überschritten sind, spielt es keine Rolle, ob sich darauf auch Nichtgefahrgüter befinden.