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Unangemeldetes Gefahrgut #34852 13.04.2023 14:41
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SanSebastian Offline OP
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Hallo zusammen,

wir haben einen Kunden, bei dem eventuell Gefahrgut gefahren wird.
Das Wort eventuell benutze ich hier, weil mir keiner der Disponenten mitteilen kann ob wirklich Gefahrgut gefahren wird.
Die Fahrer werden von den Disponenten unseres Kunden disponiert.
Anhand der Lieferscheine kann ich leider auch nicht erkennen ob Gefährliche Güter transportiert werden, weil auf den Beförderungsdokumenten die Ware nicht genau bezeichnet wird.
Hier steht z.B. nur "ein Colli" - allerdings kein Inhalt.
Desweitern wird uns auch nicht extra angekündigt falls Gefahrgut gefahren wird.
Ich stelle die Frage weil im Vertrag drin steht, dass auch Gefahrgut gefahren wird.

Laut GGVSEB ist aber doch der Auftraggeber/ Absender dafür verantwortlich den Beförderer über die beförderte Menge an Gefahrgut zu unterrichten und auch verantwortlich für die Erstellung eines Beförderungsdokumentes.
Wenn uns das als Beförderer nicht gemeldet wird und der Fahrer nicht eindeutig erkennen kann ob Gefahrgut gefahren wird, können wir dann dafür überhaupt belangt werden?
Des weiteren kann ich so etwas ja auch nicht in die Quartalsberichte oder die Jahresberichte einfließen lassen, da ich ja keine Angaben zur beförderten Menge habe.

Habt ihr hier Ideen wie ich das am besten gelöst bekomme?

LG

Sebastian

Re: Unangemeldetes Gefahrgut [Re: SanSebastian] #34856 13.04.2023 18:17
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M.A.T. Offline
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Hallo, zwei Antworten.
Ob Sie belangt werden können hängt von der vertraglichen und tatsächlichen Aufgabenverteilung ab. Ohne konkrete Info dazu kann aus der GGVSEB nichts entnommen werden.
Ob es Gefahrgut ist muß, solange keine Funktion feststeht, der Besitzer klären. Dann erst kann über die Aufgaben diskutiert werden.
Gruß
M.A.T.

Re: Unangemeldetes Gefahrgut [Re: SanSebastian] #34858 13.04.2023 20:14
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Claudi Offline
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Lösung:

Klären, wer welche Rolle hat (Beförderer, Verlader, Absender, Auftraggeber des Absenders, ...), den Leuten/ Firmen klar machen, dass sie gesetzliche Pflichten innehaben, sonst Bußgeld oder, wenn was passiert, Strafe*.

*und wenn bekannt ist, dass ein Mangel besteht, aber das Unternehmen nix unternimmt, ist es Vorsatz...

@SanSebastian: was ist genau deine Funktion? GB? Auch du musst deinen "Kasten" rechtlich sauber halten, also mindestens schriftlich auf Mißstände hinweisen an den dich bestellenden Unternehmer, selbst wenn das keiner hören/ lesen will.

Antwort auf
Desweitern wird uns auch nicht extra angekündigt falls Gefahrgut gefahren wird.

Das muss aber in den meisten Fällen sein, außer es wäre freigestellt und selbst dann kann man noch §410 HGB mit der Hinweispflicht ziehen.

Wenn euch keiner sagt, dass GG in einer Sendung ist und das nicht erkennbar ist, weder anhand der Kennzeichnung/ Markierung noch an Papieren oder ggf. verdächtigen Bezeichnungen ("Chemikalien"), dann könnt ihr Bußgeldvorwürfe schon mal vermutlich abschmettern, weil: ohne Information vom Auftraggeber des Absenders keine Pflichteinhaltung. Dazu muss aber die Rollen- und Pflichtenverteilung klar sein.

Übrigens: ich habe einen ähnl. Fall aktuell, zumindest wusste der Kunde bis vor Kurzem auch nicht, was von seinem Kram Gefahrgut ist. D.h. da muss jetzt erstmal in den Stammdaten Ordnung rein, Infos müssen eingesammelt und Daten aktualisiert werden. Das kostet Geld und Zeit, aber was muss, das muss.

Re: Unangemeldetes Gefahrgut [Re: Claudi] #34859 14.04.2023 08:04
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SanSebastian Offline OP
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Also wir sind nur der Beförderer.
Der Kunde ist Auftraggeber , Absender und Verlader.

Ich bin seit dem 01.03. Gefahrgutbeauftragter - habe letztes Jahr im Dezember meine Prüfung abgelegt.

Das heißt um wirklich alles sauber zu halten müssten wir jetzt unseren Kunden darauf aufmerksam machen, dass GG Sendungen angekündigt werden müssen und das diese auch auf den Beförderungsdokumenten aufgeführt werden müssen.
Und dann müsste der Kunde eben wie bei dir @Claudi erstmal seine Stammdaten ordnen, falls er nicht weiß dass seine Sendungen Gefahrgut beinhalten.

Re: Unangemeldetes Gefahrgut [Re: SanSebastian] #34860 14.04.2023 08:25
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Claudi Offline
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Verpacker ist der Kunde vermutlich auch noch (und ggf. Entlader, Empfänger von irgendwas).

Ihr seid Beförderer und eure Fahrer Fahrzeugführer.

Woher kommt der Verdacht, dass der Kunde Gefahrgut "versteckt"? Nur weil was von GG im Vertrag steht, muss der Kunde diese DL ja nicht nutzen.

Re: Unangemeldetes Gefahrgut [Re: Claudi] #34862 14.04.2023 08:49
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SanSebastian Offline OP
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Der Verdacht kommt daher, dass ein Fahrer zu einem Kollegen gemeint hat, dass er Gefahrgut gefahren wäre.
Deshalb wollte ich mich hierzu jetzt mal schlau machen um eben rechtlich sauber zu sein.

Re: Unangemeldetes Gefahrgut [Re: SanSebastian] #34863 14.04.2023 09:22
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Claudi Offline
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Auf jeden Fall ein Grund, dem nach neugierig nachzuforschen, z. B. den Fahrer befragen, bei sowas den Fahrer mal bitten, Fotos zu machen oder idealerweise eine Tour mitzufahren (darfst du im Rahmen deiner Überwachung).

Wenn sich der verdacht erhärtet, weise intern bei dir darauf hin, dass da ein Mangel beim Kunden besteht. Auf den Kunden muss man ggf. behutsam zugehen, da man mit diesem wahrscheinlich auch Geld verdienen möchte, d.h. als Dienstleister nicht den Oberlehrer spielen , sondern unterstützen sollte, es besser zu machen - was ja auch im Interesse des Kunden ist, da der keinen Ärger/ keine Bußgelder will.

Re: Unangemeldetes Gefahrgut [Re: SanSebastian] #34864 14.04.2023 09:32
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M.A.T. Offline
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Hallo, Sebastian,
die Aufgaben als Beförderer sind relativ schnell aus der GGVSEB abzulesen. Es könnte allerdings helfen, wenn Sie mit den Stoff- oder Gegenstandbezeichnungen einfach mal suchen, ob dazu in den bekannten Datenbanken / Software GG-Informationen hinterlegt sind. Falls ja, können diese Ergebnisse bei Ihren Diskussionen mit dem Kunden hilfreicht sein.
Rechtlich würde ich eine Beförderung, die falsch deklariert wurde, erst nach Korrektur annehmen.
Viel Erfolg
M.A.T.

Re: Unangemeldetes Gefahrgut [Re: Claudi] #34866 14.04.2023 16:01
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DJSMP Offline
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Ohne die vertragliche Situation zu kennen, ist das wirklich schwer zu beurteilen. Eventuell kommen auf das Unternehmen von Sebastian neben dem Beförderer ggf. noch weitere Pflichten zu.

Beispiel 1 Sammelgut: Das Unternehmen könnte auch noch Absender sein.
Beispiel 2 Das Unternehmen fährt mit dem Kram zum eigenen Standort und lädt dort um: Das Unternehmen ist auch noch Verlader.

Aber ich sage auch: Genau klären und nicht mußmaßen! Wenn Fahrer auf der Raucherinsel stehen und stille Post spielen, kommt auch ziemlich viel Blödsinn raus. Da reicht schon der Fall mit dem GHS Symbol 07 (Ausrufezeichen), was kein Gefahrgut ist. Wenn das ein Fahrer falsch interpretiert und Gefahrstoff und Gefahrgut nicht auseinander halten kann, entstehen sofort Gerüchte!


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