Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage zu der ADR Regelung in Bezug auf
UN0432 (Airbag Zündkapseln ). Auch zusammen geladen mit UN3268 ( Gurtstraffer ).
Straßentransport mit Kombination Fähre - UK
Europa nach England, via Calais – Dover oder auch Rtdm - Immingham
Freistellung der Menge nach
1.1.3.6.3
Die Frage ist, ob 9.3 (ergänzende Vorschriften , die EXII oder auch EXIII Auflage hier Anwendung findet.
Der Wortlaut ist nicht ganz eindeutig für „….vollständige oder vervollständigte Fahrzeuge….“
