UN-Codierung auf Verpackung
#34936
25.04.2023 14:48
|
Registriert: Aug 2013
Beiträge: 14
Horst2411
OP
Mitglied
|
OP
Mitglied
Registriert: Aug 2013
Beiträge: 14 |
Hallo zusammen,
unser Hersteller für 5 l Kunststoffkanister für Benzin ist der Auffassung, das die Buchstaben "UN" in der Codierung nicht zwingend vorgeschrieben sind. Die restliche Codierung ist korrekt aufgebracht.
Habe ich hier was verpasst? Gemäß Kap.6.1.3.1 ist dies meines Erachtens doch eindeutig vorgeschrieben!
Gibt es hier eine Ausnahmevorschrift die ich noch nicht kenne?
Über eine Antwort von Experten würde ich mich sehr freuen!
LG
Horst
|
|
Re: UN-Codierung auf Verpackung
[Re: Horst2411]
#34937
25.04.2023 15:07
|
Registriert: Feb 2022
Beiträge: 10
ChristianGB26
Mitglied
|
Mitglied
Registriert: Feb 2022
Beiträge: 10 |
Hallo Horst,
ich bin zwar kein Experte, aber ich kenne keine Vorschrift, die da eine Ausnahme macht und erlaubt, dass "UN" in der UN-Codierung nicht nötig ist. Dreh doch den Spies einfach um: Im ADR,... steht es eindeutig drin, dass es drauf muss. Er soll dir die Vorschrift zeigen, in der eindeutig steht, das es nicht drauf muss. Wenn er das nicht kann, ist seine Aussage nichtig.
Gruß Christian.
|
|
Re: UN-Codierung auf Verpackung
[Re: ChristianGB26]
#34939
25.04.2023 16:31
|
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,991
Claudi
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,991 |
6.1.3.1 a. (i)ist da völlig eindeutig: ...aus dem Symbol der Vereinten Nationen für Verpackungen - Punkt. Dann folgen Erläuterungen.
Das würde ich dem Hersteller unter die Nase halten + ein Blick in den Zulassungsschein dürfte verraten, dass da auch das "un" im Kreis aufgeführt ist.
Funfact: Es muss auch eigentlich immer das Symbol im Kreis sein - nur für Metallverpackungen, auf denen die Kennzeichen durch Prägen angebracht werden, dürfen anstelle des Symbols die Buchstaben «UN» verwendet werden.
|
|
Re: UN-Codierung auf Verpackung
[Re: ChristianGB26]
#34941
25.04.2023 16:53
|
Registriert: Mar 2022
Beiträge: 214
Andreas_K
Methusalem
|
Methusalem
Registriert: Mar 2022
Beiträge: 214 |
Hallo Horst,
mal weiterlesen. 6.1.3.1 a) (i), zweiter Satz. Insofern ist "zwingend vorgeschrieben" nicht zutreffend.
Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
|
|
Re: UN-Codierung auf Verpackung
[Re: Claudi]
#34942
25.04.2023 17:01
|
Registriert: Mar 2022
Beiträge: 214
Andreas_K
Methusalem
|
Methusalem
Registriert: Mar 2022
Beiträge: 214 |
Claudi, wir führen die gleiche Fundstelle an, aber du hast natürlich wesentlich mehr Erfahrung als ich. Verstehe ich die Stelle falsch?
Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
|
|
Re: UN-Codierung auf Verpackung
[Re: Andreas_K]
#34943
25.04.2023 17:35
|
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,991
Claudi
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,991 |
Claudi, wir führen die gleiche Fundstelle an, aber du hast natürlich wesentlich mehr Erfahrung als ich. Verstehe ich die Stelle falsch? Die englische Version ist da eindeutiger: "This symbol shall not be used for any purpose other than certifying that a packaging... complies..."Shall not = darf nicht. D.h. das Symbol ist zu nutzen PUNKT. Es darf nur zu dem dafür bestimmten Zweck und nicht anders genutzt werden. Es ist nicht gemeint: man darf das Symbol nutzen, muss aber nicht. Im Zweifel kann der Hersteller sich auch gern nochmal bei der zuständigen Behörde rückversichern, die die Zulassung erteilt (in Deutschland wäre das die BAM, aber man kann ja auch in anderen Ländern zulassen, wenn es da einfacher, schneller, billiger ist).
|
|
Re: UN-Codierung auf Verpackung
[Re: Claudi]
#34948
26.04.2023 07:34
|
Registriert: Aug 2013
Beiträge: 14
Horst2411
OP
Mitglied
|
OP
Mitglied
Registriert: Aug 2013
Beiträge: 14 |
Guten Morgen zusammen,
danke für die Antworten; dann liege ich ja richtig!
Schönen Tag,
Horst
|
|
Re: UN-Codierung auf Verpackung
[Re: Horst2411]
#34954
26.04.2023 16:33
|
Registriert: Feb 2019
Beiträge: 159
Phi_l
Veteran
|
Veteran
Registriert: Feb 2019
Beiträge: 159 |
Hallo zusammen,
eigentlich ist die Antwort völlig losgelöst vom ADR zu beantworten: Welches Bauartzulassungskennzeichen der Hersteller einer Gefahrgutverpackung anzubringen hat, gibt ihm die Behörde im Rahmen des Zulassungsverfahrens vor. Das steht dann auch entsprechend in Bauartzulassungsbescheinigung. Wenn der Kanister also beispielsweise durch die BAM geprüft und zugelassen wurde, dann muss er genau das angeben was die BAM ihm vorgibt. Punkt.
Bei der Gelegenheit kann man auch auf das Regelbußgeld nach RSEB hinweisen, dass einen Verpackungshersteller träfe, wenn rauskommt, dass er eine andere Kennzeichnung angebracht hat.
LG Philipp
|
|
|
Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
|
LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
|
|
|
|