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UN-Codierung auf Verpackung #34936 25.04.2023 14:48
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Horst2411 Offline OP
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Hallo zusammen,

unser Hersteller für 5 l Kunststoffkanister für Benzin ist der Auffassung, das die Buchstaben "UN" in der Codierung nicht zwingend vorgeschrieben sind.
Die restliche Codierung ist korrekt aufgebracht.

Habe ich hier was verpasst?
Gemäß Kap.6.1.3.1 ist dies meines Erachtens doch eindeutig vorgeschrieben!

Gibt es hier eine Ausnahmevorschrift die ich noch nicht kenne?

Über eine Antwort von Experten würde ich mich sehr freuen!

LG

Horst

Re: UN-Codierung auf Verpackung [Re: Horst2411] #34937 25.04.2023 15:07
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ChristianGB26 Offline
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Hallo Horst,

ich bin zwar kein Experte, aber ich kenne keine Vorschrift, die da eine Ausnahme macht und erlaubt, dass "UN" in der UN-Codierung nicht nötig ist. Dreh doch den Spies einfach um: Im ADR,... steht es eindeutig drin, dass es drauf muss. Er soll dir die Vorschrift zeigen, in der eindeutig steht, das es nicht drauf muss. Wenn er das nicht kann, ist seine Aussage nichtig.

Gruß
Christian.

Re: UN-Codierung auf Verpackung [Re: ChristianGB26] #34939 25.04.2023 16:31
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Claudi Offline
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6.1.3.1 a. (i)ist da völlig eindeutig: ...aus dem Symbol der Vereinten Nationen für Verpackungen - Punkt. Dann folgen Erläuterungen.

Das würde ich dem Hersteller unter die Nase halten + ein Blick in den Zulassungsschein dürfte verraten, dass da auch das "un" im Kreis aufgeführt ist.

Funfact: Es muss auch eigentlich immer das Symbol im Kreis sein - nur für Metall­verpackungen, auf denen die Kenn­zeichen durch Prägen angebracht werden, dürfen anstelle des Symbols die Buch­staben «UN» verwendet werden.

Re: UN-Codierung auf Verpackung [Re: ChristianGB26] #34941 25.04.2023 16:53
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Andreas_K Offline
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Hallo Horst,

mal weiterlesen. 6.1.3.1 a) (i), zweiter Satz. Insofern ist "zwingend vorgeschrieben" nicht zutreffend.


Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
Re: UN-Codierung auf Verpackung [Re: Claudi] #34942 25.04.2023 17:01
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Andreas_K Offline
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Claudi, wir führen die gleiche Fundstelle an, aber du hast natürlich wesentlich mehr Erfahrung als ich. Verstehe ich die Stelle falsch?


Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
Re: UN-Codierung auf Verpackung [Re: Andreas_K] #34943 25.04.2023 17:35
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Claudi Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Andreas_K
Claudi, wir führen die gleiche Fundstelle an, aber du hast natürlich wesentlich mehr Erfahrung als ich. Verstehe ich die Stelle falsch?


Die englische Version ist da eindeutiger: "This symbol shall not be used for any purpose other than certifying that a packaging... complies..."

Shall not = darf nicht.

D.h. das Symbol ist zu nutzen PUNKT. Es darf nur zu dem dafür bestimmten Zweck und nicht anders genutzt werden.

Es ist nicht gemeint: man darf das Symbol nutzen, muss aber nicht.

Im Zweifel kann der Hersteller sich auch gern nochmal bei der zuständigen Behörde rückversichern, die die Zulassung erteilt (in Deutschland wäre das die BAM, aber man kann ja auch in anderen Ländern zulassen, wenn es da einfacher, schneller, billiger ist).

Re: UN-Codierung auf Verpackung [Re: Claudi] #34948 26.04.2023 07:34
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Horst2411 Offline OP
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Guten Morgen zusammen,

danke für die Antworten; dann liege ich ja richtig!

Schönen Tag,

Horst

Re: UN-Codierung auf Verpackung [Re: Horst2411] #34954 26.04.2023 16:33
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Phi_l Offline
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Hallo zusammen,

eigentlich ist die Antwort völlig losgelöst vom ADR zu beantworten: Welches Bauartzulassungskennzeichen der Hersteller einer Gefahrgutverpackung anzubringen hat, gibt ihm die Behörde im Rahmen des Zulassungsverfahrens vor. Das steht dann auch entsprechend in Bauartzulassungsbescheinigung. Wenn der Kanister also beispielsweise durch die BAM geprüft und zugelassen wurde, dann muss er genau das angeben was die BAM ihm vorgibt. Punkt.

Bei der Gelegenheit kann man auch auf das Regelbußgeld nach RSEB hinweisen, dass einen Verpackungshersteller träfe, wenn rauskommt, dass er eine andere Kennzeichnung angebracht hat.

LG Philipp


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