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UN 2909, RADIOAKTIVE STOFFE, FREIGESTELLTES VERSAN #35024 10.05.2023 17:24
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blauerClaus Offline OP
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Hallo Ihr da draußen,

wir haben etwas neues im Programm Schweißelektroden
UN 2909 RADIOAKTIVE STOFFE, FREIGESTELLTES VERSANDSTÜCK - FABRIKATE AUS NATÜRLICHEM URAN oder AUS ABGEREICHERTEM URAN oder AUS NATÜRLICHEM THORIU
und ich bin mir nicht sicher wie ich es ordnungsgemäß schicken kann...

Das Gewicht einer Verpackungseinheit (VE) liegt bei ca. 350 Gr. In der Regel werden 1-5 VEs versendet

Der Lieferant sagt, schick es einfach so, machen wir auch so. Der Paketdienst sagt, es muß auch als „freigestelltes Versandstück“ als Gefahrgut befördert werden.
Das heißt kennzeichnen und Beförderungspapiere erstellen.

Ich will es ordnungsgemäß in Umlauf bringen. Wer kennt sich damit aus und kann mir weiterhelfen?

Vielen Dank und Grüße

blauerClaus (und nicht blauer Claus)


Mädchen für alles smile
Re: UN 2909, RADIOAKTIVE STOFFE, FREIGESTELLTES VERSAN [Re: blauerClaus] #35025 10.05.2023 17:33
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Claudi Offline
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Hi blauerClaus,

schau mal da nach, da hat das Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU) was zusammengeschrieben - zwar von 2019, aber das ist mWn weiterhin aktuell.

https://www.lfu.bayern.de/strahlung/allgemeines/informationen/index.htm#transport

Da gibt es Merkblätter und Vorlagen, u.a. für UN2909 und andere Radioaktiv-UN-Nummern.

Re: UN 2909, RADIOAKTIVE STOFFE, FREIGESTELLTES VERSAN [Re: Claudi] #35026 10.05.2023 19:27
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blauerClaus Offline OP
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Hallo Claudi,

vielen Dank für den Hinweis. Habe mich da mal eingelesen. Das Beförderungspapier kann ich ausfüllen, kein Problem.

Wenn ich die Definition "Freigestellte Versandstücke" richtig lese, muss (Zitat) [i]im Sinne der verkehrsrechtlichen Vorschriften sind Verpackungen, die so geringe Mengen radioaktiver Stoffe enthalten, dass sie von einigen Auslegungs- und Verwendungsvorschriften freigestellt werden. Sie müssen jedoch bestimmte Anforderungen erfüllen, z. B. muss beim Öffnen erkennbar sein, um welchen Inhalt es sich handelt. Konstruktionsanforderungen gewährleisten die ordnungsgemäße und sichere Handhabung und Stauung des Versandstücks und schließen die schädigenden Auswirkungen von Stoß, Erschütterungen, Wasseransammlung und die Qualitätsverlust des Verpackungsmaterials durch chemische, physikalische oder radiolytische Prozesse aus.
Das schreibt zumindest das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in der Proschüre "Die Beförderung radioaktiver Stoffe"

Heißt soviel wie auf die Umverpackung schreiben was drin ist und gut ist. Richtig?

Schönen Abend noch:)

Viele Grüße vom blauenClaus


Mädchen für alles smile
Re: UN 2909, RADIOAKTIVE STOFFE, FREIGESTELLTES VERSAN [Re: blauerClaus] #35027 10.05.2023 19:49
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Gerald Online
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Hallo blauenClaus,
Antwort auf
Proschüre "Die Beförderung radioaktiver Stoffe"


Die Quelle würde ich mal nicht nutzen, da leider von 2013. Immer Vorsicht bei Dokumenten aus dem Internet, immer auf das Datum achten!

Claudi hat Dir schon Quellen genannt, wo Du Merkblätter, Beförderungspier UN 2909 u.ä. Dir downloaden kannst.

Geregelt ist das im ADR Unterabschnitt 1.7.1.5, dafür füge ich Dir eine Datei an, welcher den Text gemäß des Unterabschnitt etwas besser wiedergibt. Du musst also nicht nachsehen, was der Abschnitt, Unterabschnitt und Absatz bedeutet.

In Absatz 2.2.7.2.4.1 steht was zur Klassifizierung, UN 2909 unter 2.2.7.2.4.1.6 und in Unterabschnitt 5.1.5.4 steht was zur Kennzeichnung, Dokumentation. Stent aber alles in der Datei im Anhang.

Anhänge
angehängtes PDF-Dokument
Bef. freig. Versst. ADR 2023 S. 85.pdf (34.63 KB, 57 Downloads)

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: UN 2909, RADIOAKTIVE STOFFE, FREIGESTELLTES VERSAN [Re: blauerClaus] #35028 10.05.2023 19:53
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Claudi Offline
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Bitte nicht den Begriff Umverpackung falsch gebrauchen - der Karton eines Freigestellten Versandstückes ist keine Umverpackung, sondern eine Außenverpackung/ ein Versandstück.

Zur Beschriftung:

Die Außenseite des Versandstückes ist deutlich lesbar und dauerhaft mit einer Identifikation des Absenders und/oder des Empfängers (d.h. die Adresse + Name) sowie mit der Bezeichnung "UN 2909"
gekennzeichnet und, sofern die Bruttomasse mehr als 50 kg beträgt, zusätzlich mit der zulässigen Bruttomasse. Das reicht, du musst nicht zwingend weitere Details zum Inhalt draufschreiben - kannst das aber gern tun.

Die Aussagen des ehem. Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sind sehr allgemein und nicht UN-Nummern-spezifisch.

Bei UN2911 und UN2910 muss innen ins Paket "RADIOACTIVE" als Wort geschrieben werden (siehe ADR 2.2.7.2.4.1.3 und 2.2.7.2.4.1.4), damit man beim Öffnen Bescheid weiß - bei UN2909 ist das nicht nötig.

Re: UN 2909, RADIOAKTIVE STOFFE, FREIGESTELLTES VERSAN [Re: Claudi] #35029 10.05.2023 21:33
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blauerClaus Offline OP
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Vielen Dank für eure Antworten.

Ich habe viel dazu gelernt und bin dankbar das ich mich weiterentwickeln kann.


Mädchen für alles smile
Re: UN 2909, RADIOAKTIVE STOFFE, FREIGESTELLTES VERSAN [Re: blauerClaus] #35030 10.05.2023 22:12
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Floridacargocat Offline
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Hallo blauerClaus,
um eine effektivere Antwort zu geben, muesste man wissen wohin und mit welchen Verkehrmitteln.
Vielleicht hilft folgende Quelle auch etwas weiter: https://www.hazmattool.com/info.php?a=Radioactive+material%2C+excepted+package-articles+manufactured+from+natural+uranium+or+depleted+uranium+or+natural+thorium&b=UN2909&c=7
Gruss aus Florida


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