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Informationen zu Gefahrgut #35042 13.05.2023 14:35
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Gerald Offline OP
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Hallo,
ich möchte meinen Beitrag an der Stelle weiter fortsetzen, da es hier besser passt!

Das Problem ist nur leider, dass solche Begriffe vielleicht nicht mehr so lange mehr in der Ausbildung verwendet werden. Denn zurzeit verlassen immer mehr von den alten Hasen auf Grund der zur Ruhesetzung, wie auch immer, das Gefahrgutschiff. Und es wird immer schwieriger an Informationen bzw. Bildmaterial.

In der "Gefährlichen Ladung" gab es immer auf der Seite 6 "Praxis pur: Bild des Monats", leider jetzt nicht mehr, da der Bildgeber jetzt im Ruhestand ist! Die IHK Schwaben hat den Bereich Gefahrgut an die IHK Ulm abgegeben. Nur sind dabei bis zurzeit viele Information, wie z.B. die Merkblätter zu bestimmten Fachgebieten auf der Strecke geblieben. Vielleicht kommen Sie noch. Auch sind Informationen, welche sonst auf den Gefahrgut-Portal aufgetaucht sind, wie z.b. bestimmte Statiken, Hinweise von IHK,s und ähnliche, weg. Klar habe ich auch erkannt, dass es nun mal so ist.

Somit wird es für welche, die jetzt in die Tätigkeit als Referent nach Gefahrgutrecht einsteigen, bestimmt nicht mehr so einfach, an solche Informationen bzw. Bilder zu kommen.

Ich versuche schon seit sehr vielen Jahren zu erfahren, wie ist es zu dem Begriff "Punkte" bei Unterabschnitt 1.1.3.6 (1 000 Punkte) in Deutschland gekommen ist. Im ADR ist ja die Rede von Menge bzw. Summe. Aber leider habe ich eben den richtigen Ansprechpartner noch nicht gefunden, aus welchen Grund auch immer!

Da können wir Alle nur froh sein, dass wir das Gefahrgut-Forum von Ecomed-Stork haben, wo wir uns austauschen können bzw. auch mal neue Informationen bekommen.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Informationen zu Gefahrgut [Re: Gerald] #35047 15.05.2023 15:38
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Gerald Offline OP
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Hallo,
ich habe mich mit dem Thema "Historie Gefahrgut" noch mal beschäftigt, und kann nur denen Tipps geben, welche als Referent oder auch Gefahrgutbeauftragter neu anfangen, sich z.b. das Heft Gefahrgut-Historisch von Klaus Ridder anzuschaffen. In dem Heft sind sehr viele Hintergrundinformationen über die Geschichte des Gefahrgutrechts für alle Verkehrsträger enthalten. Ich hatte heute mal bei den Verlagen geschaut, aber da habe ich das Heft nicht mehr gefunden.

Auch mit der Chronik des Gefahrgutrechts in der BRD und der ehemaligen DDR, hier habe ich mir auch die entsprechenden Gesetze/Verordnung besorgt, was nicht immer einfach war und viel Zeit in Anspruch genommen hat. In der ehemaligen DDR gab es z.b. ein "Programm für die Weiterbildung leitender Mitarbeiter zum Erwerb des Befähigungsnachweises -Transport gefährlicher Güter- (von 1989) in der Anlage war sogar eine Prüfungsrichtlinie enthalten.

Natürlich habe ich mich auch mit der Chronik des Sprengstoffrechts beschäftigt, da ich ja Lehrgangsträger bin.

Ich kann das nur jeden empfählen, denn für die Erstellung der Ausbildungsunterlagen bzw. als Referent kann man solche Hintergrundinformationen schon mal brauchen. Denn leider wird es wohl immer schwerer werden, an solche Informationen bzw. Zeitzeugen zu kommen.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Informationen zu Gefahrgut [Re: Gerald] #35048 15.05.2023 15:49
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Andreas_K Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Gerald
Ich hatte heute mal bei den Verlagen geschaut, aber da habe ich das Heft nicht mehr gefunden.




Das kann man doch noch bei der Buchhandlung bestellen, auf deren Seite du verlinkst.

Re: Informationen zu Gefahrgut [Re: Andreas_K] #35049 15.05.2023 15:59
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Gerald Offline OP
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Hallo Andreas,
Antwort auf
Das kann man doch noch bei der Buchhandlung bestellen, auf deren Seite du verlinkst.


Die Frage ist nur, wie lange ist das Heft noch käuflich zu erwerben, deswegen habe ich den Link eingestellt, da ich bei den Verlagen selbst das Heft nicht mehr gefunden habe.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Informationen zu Gefahrgut [Re: Gerald] #35050 16.05.2023 09:47
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Hallo Gerald,

deine Frage ist schnell beantwortet. Da beim Verlag nicht mehr lieferbar: wenn weg, dann weg.

Wer erfand die UN-Nummern? [Re: Andreas_K] #35730 01.09.2023 10:59
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Hallo zusammen,
Kürzlich stieß ich auf diesen interessanten Vorschlag. An Tankwagen der Eisenbahn sollten an der Seite Nummern nach der Dewey-Dezimalklassifikation angebracht werden, um den Stoff weithin sichtbar zu identifizieren. Der Vorschlag stammt aus den frühen 50ern, von Werner Finck! Da nach meinen Informationen die erste Ausgabe der UN-Empfehlungen in den späten 50ern rauskam ist unklar, wer hier die Idee zuerst hatte.
Vielleicht kennt jemand hier eine verläßliche zeitgenössische Quelle?
In der Eisenbahn-Verkehrsordnung von 1967, Anlage C (damals die GG-Vorschriften) habe ich keine UN-Nummern gefunden; die Klasse 3 hat dort max. dreistellige Stoffnummern (= Zeilennummer) bis 104.
Die älteste mir zugängliche Quelle, die EVO im Reichsgesetzblatt von 1938, enthält zwar sehr zeitgemäße Gefahrzettel (die Seite hänge ich mal an), aber keine UN-Nummern.
Ein kleines Detail: neben Bestimmungen für Raucherabteile werden auch solche für Frauenabteile aufgeführt. Fand ich überraschend.
Gruß
M.A.T.

Anhänge Deutsches_Reichsgesetzblatt_38T2_038_0781.jpg
Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 01.09.2023 11:33.
Re: Informationen zu Gefahrgut [Re: Andreas_K] #35770 10.09.2023 15:53
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Hallo Andreas,
Antwort auf
Da beim Verlag nicht mehr lieferbar: wenn weg, dann weg.


Das ist mir schon klar, aber auf anderen Portalen ist die Broschüre schon noch zu erhalten, und darum ging mir es. Ich bin der Meinung Gefahrgut-Historisch von Klaus Ridder ist eine einmalige Übersicht zur Geschichte des Gefahrgutrecht aller Verkehrsträger und dem Sprengstoffrecht der letzten 30 Jahre, welche man als Referent schon besitzen sollte. Vor allen die jüngere Generation wird es in der Zukunft schwer haben, an Informationen zu diesem Thema zu kommen.

Aber, wie gesagt, dass muss jeder für sich entscheiden.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Wer erfand die UN-Nummern? [Re: M.A.T.] #35771 10.09.2023 16:04
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Hallo M.A.T.,
Antwort auf
Der Vorschlag stammt aus den frühen 50ern, von Werner Finck! Da nach meinen Informationen die erste Ausgabe der UN-Empfehlungen in den späten 50ern rauskam ist unklar, wer hier die Idee zuerst hatte.


Ja, diese Frage im Bezug, wer die Idee bzw. in welchen Dokument wurde die UN-Nummer zu erst verwendet, ist nicht einfach zu beantworten.

Ich habe mich mal an Personen gewandt, welche das vielleicht wissen könnten. Musste dabei aber auch feststellen, das so manche Quelle versiegt ist bzw. in den nächsten Jahren versiegen wird. Ist zwar Schade, aber so ist der Lauf des Lebens.

Von Herrn Ridder habe ich folgende Antwort erhalten: "Die Idee, Gefahrgüter mit Nummern zu bezeichnen, kam in den 50iger Jahren vom Expertenkomitee der UN. In den ersten UN-Empfehlungen (die ich noch habe – aber ich weiß nicht wo?) ist bereits eine Liste enthalten. UN-Nummern werden fortlaufend vergeben –nur die Explosivstoffe haben die UN-Nummern bis 0999 (theoretisch). Nummern sind weltweit gleich – im Gegensatz zu Buchstaben und so kann man die Gefahrgüter einheitlich benennen." Er hatte ja seine gesamten Unterlagen, welche er über die vielen Jahre gesammelt hat, weiter gegeben.

Ich habe zwar noch eine Anfrage laufen, aber das kann noch eine Weile dauern, bis ich eine Antwort bekomme. Wenn ich sie habe, melde ich mich wieder.

Nebenbei habe ich Herrn Ridder noch gefragt. Wie ist der Begriff Punkte im Bezug Unterabschnitt 1.1.3.6 entstanden? Dazu hat er mir geschrieben. "Woher der Begriff ‚Punkte‘ kommt, dass kann ich auch nicht sagen. Im ADR ist von ‚Summe‘ die Rede. Wahrscheinlich haben die Ausbilder den Begriff ‚Punkte‘ erfunden – das prägt sich besser ein als ‚Summe‘."


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Chronik Tankbeförderung [Re: Gerald] #35772 10.09.2023 16:13
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Hallo,
hier ein kleiner Auszug zur Geschichte im Bezug Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten.

In der Verordnung über das gewerbsmäßige Verkaufen und Feilhalten von Petroleum vom 1. Januar 1883 stand schon (Auszug):

§1
Das gewerbsmäßige Verkaufen und Feilhalten von Petroleum, …, schon bei einer Erwärmung auf weniger als 21 Grade (heute 23 Grad) des hunderttheiligen Thermometers entflammbare Dämpfe entweichen läßt, ist nur in solchen Gefäßen gestattet, welche an in die Augen fallender Stelle auf rothem Grunde in deutlichen Buchstaben die nicht verwischbare Inschrift „Feuergefährlich“ tragen.
Wird derartiges Petroleum gewerbsmäßig zur Abgabe in Mengen von weniger als 50 Kilogramm feilgehalten oder in solchen geringeren Mengen verkauft, so muß die Inschrift in gleicher Weise noch die Worte: „Nur mit besonderen Vorsichtsmaßregeln zu Brennzwecken verwendbar“ enthalten.

In der Mineralöl-Verkehrs-Verordnung vom 17.Dezember 1929 bekanntgegeben als Polizeiverordnung, welche zwanzig Paragraphen hatte, stand schon (Auszug):

§2 Gefahrklassen
Gefahrenklasse 1, wenn sie bei einem Barometerstand von 760 mm und einer Erwärmung auf weniger als 21° C entflammbare Dämpfe entwickeln;
Gefahrenklasse 2, wenn Sie solche Dämpfe erst bei einer Erwärmung aus 21 ° bis 55 ° entwickeln;
Gefahrenklasse 3, wenn Sie entflammbare Dämpfe erst bei einer Erwärmung aus mehr als 55 ° und unterhalb 100 ° entwickeln.

§3 Grundsätze für die technische Durchführung der Polizeiverordnung

§4 (Gefahrenklasse 1) Aufbewahrung in Wohnräumen, Gaststuben …
(1) In Treppenhäusern und in den damit in offener Verbindung stehenden Zugängen und Räumen sowie in unbewohnten Bodenräumen ist die Aufbewahrung unzulässig.
In Wohn- und Schlafräumen und in Räumen, die mit den Wohn- und Schlafräumen in unmittelbarer, nicht feuersicher abschließbarer Verbindung stehen, sowie in Gast- und Schankstuben dürfen nicht mehr als § Liter aufbewahrt werden.

§9 Beförderung
(1) Glas- und Tongefäße sind für die Beförderung einzelner oder mehreren unter Verwendung geeigneter Verpackungsstoffe in starke Übergefäße (Körbe, Kübel oder Kisten) fest einzusetzen. Die Übergefäße, ausgenommen Kisten, müssen mit guten Handhaben versehen sein.
(2) Bei der Befördeung von mehre als 50 Liter in Glas- oder Tongefäßen sind folgende Vorsichtsmaßregeln zu beachten:

a) die Gefäße sind im Fuhrwerk mit der verschlossenen Öffnung nach oben sicher zu lagern. Glas- oder Tongefäße in oben offenen Körben oder Kübeln
dürfen nicht aufeinander gestellt werden;
b) die Laternen sind so anzubringen, daß die Ladung dadurch nicht entzündet werden kann;
c) den beim Fuhrwerk beschäftigten oder mitfahrenden Personen ist das Rauchen verboten.

(3) Tankwagen sind vor der Inbetriebnahme bei der Ortspolizeibehörde, die für den Standort des Wagens zuständig ist, auf Vordruck Muster 1 anzumelden (vergl. Anlagen). Sie dürfen erst in Betrieb genommen werden, nachdem die Ortspolizeibehörde eine Anmeldebescheinigung nach Vordruck Muster 2 ausgestellt hat und durch ein Abnahmebescheinigung eines anerkannten Sachverständigen bestätigt worden ist, daß die Einrichtung der Tankwagen den technischen Grundsätzen (Abschnitt IV) genügt. Diese Bescheinigungen sind vom Wagenführer in Urschrift oder beglaubigter Abschrift stets mitzuführen. Den bei den Fuhrwerken beschäftigten oder mitfahrenden Personen ist das Rauchen verboten.

In der Petroleumverordnung bzw. Mineralöl-Verkehrs-Verordnung gab es also schon Festlegungen, welche wir in den derzeitigen gesetzlichen Reglungen teilweise wiederfinden, manchmal zwar etwas veränder.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Informationen zu Gefahrgut [Re: Gerald] #35840 26.09.2023 08:12
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drstraleman Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Gerald
Hallo,
ich habe mich mit dem Thema "Historie Gefahrgut" noch mal beschäftigt, und kann nur denen Tipps geben, welche als Referent oder auch Gefahrgutbeauftragter neu anfangen, sich z.b. das Heft Gefahrgut-Historisch von Klaus Ridder anzuschaffen. In dem Heft sind sehr viele Hintergrundinformationen über die Geschichte des Gefahrgutrechts für alle Verkehrsträger enthalten. Ich hatte heute mal bei den Verlagen geschaut, aber da habe ich das Heft nicht mehr gefunden.

Auch mit der Chronik des Gefahrgutrechts in der BRD und der ehemaligen DDR, hier habe ich mir auch die entsprechenden Gesetze/Verordnung besorgt, was nicht immer einfach war und viel Zeit in Anspruch genommen hat. In der ehemaligen DDR gab es z.b. ein "Programm für die Weiterbildung leitender Mitarbeiter zum Erwerb des Befähigungsnachweises -Transport gefährlicher Güter- (von 1989) in der Anlage war sogar eine Prüfungsrichtlinie enthalten.

Natürlich habe ich mich auch mit der Chronik des Sprengstoffrechts beschäftigt, da ich ja Lehrgangsträger bin.

Ich kann das nur jeden empfählen, denn für die Erstellung der Ausbildungsunterlagen bzw. als Referent kann man solche Hintergrundinformationen schon mal brauchen. Denn leider wird es wohl immer schwerer werden, an solche Informationen bzw. Zeitzeugen zu kommen.



Ich wollte mir das besagte Buch kaufen, aber enttäuschenderweise gibt es das bei diesem Shop nicht mehr. Eine andere Quelle finde ich auch nicht, schon schade das so etwas eines Tages einfach verschwindet.

Zuletzt bearbeitet von drstraleman; 26.09.2023 08:12.
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