CBTA Assessment externes Audit
#35036
12.05.2023 13:05
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paul
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Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage hinsichtlich des neuen CBTA.
Ich zitiere das LBA/NfL: ....Im Rahmen des CBTA ist der Arbeitgeber auch verpflichtet regelmäßige Beurteilungen (Assessments) durchzuführen. Dies dient dazu, die absolvierte Schulung im Hinblick auf die auszuübende Tätigkeit zu beurteilen. Die Beurteilung kann in verschiedener Form stattfinden, z.B. in Form von Arbeitsproben.....
Bei uns kam nun die Diskussion auf, ob sich der Arbeitgeber in Form eines Gefahrgut Audits/Begehung eines externen Dienstleisters bedienen kann, der dann in Form eines Berichts/Audits entsprechend an die Geschäftsleitung berichtet. Die Frage wäre nun, ob dies dann auch als Grundlage für eine entsprechende Beurteilung/assessment gelten könnte.
Danke für eure Meinung.
Grüße
Paul
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Re: CBTA Assessment externes Audit
[Re: paul]
#35037
12.05.2023 15:27
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Floridacargocat
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Gute Frage. Wo und wie ist es geregelt, wie das sog. Assessment durchgefuehrt werden soll und von wem. Wer immer dieses Assessment durchfuehrt, muss diese Person / Institution vom LBA dann auch wieder separat zugelassen werden? Welche rechtlich haltbaren Kriterien werden angelegt, um diese vom LBA geforderte Ueberpruefung durchzufuehren. In welchem Zeitraum muss dies geschehen nach dem bestandenen Gefahrguttraining ( 1 Monat, 3, 6, 9, 12, 15, 18 Monate)? Hier in den USA sieht die FAA das wie folgt: Jedes Luftverkehrsunternehmen, welches fuer Gefahrgut zugelassen ist, ist verantwortlich, dass saemtliche direkte als auch indirekten Arbeitnehmer ein Training ablegen muessen. Die FAA steht auf dem Standpunkt, dass das CBTA NUR eine Empfehlung ist, und demzufolge auch keinen Anlass zu einer Veraenderungen ihrer Prozedere sieht. Klartext: Bei einem etwaigen Audit prueft die FAA nicht nur dass die Trainingsvorschriften eingehalten werden (Papiernachweis), sondern kann auch in Einzelfaellen einen praktischen Nachweis der Kompetenz verlangen. Zur Zeit hat dis FAA aber andere Sorgen, u.a. dass vorrangig fuer alle Piloten eine Dokumentation fuer bestandene bzw. nicht-bestandene Pruefungen beim Arbeitgeber hinterlegen muessen. Hintergrund ist der Absturz der Amazon / PrimeAir in Texas, wo der Copilot mehrere Pruefungen bei vorherigen Arbeitgebern nicht bestanden hat (bzw. mehrere Anlaeufe gebraucht hat um zu bestehen) und auch nicht in Bewerbungen fuer einen neuen Arbeitsplatz angegeben hat. Interessant ist auch, dass es weniger und weniger publizierte Berichte im Zusammenhang mit Gefahrgut gibt, und leider ist es auch so, dass sowohl FAA als auch PHMSA nicht alles und auf einem vergleichbaren Niveau veroeffentlichen (Beispiel Lithiumbatterien). Gruss aus Florida
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Re: CBTA Assessment externes Audit
[Re: paul]
#35039
12.05.2023 15:32
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M.A.T.
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Hallo, Paul unabhängig davon, daß weiterhin keine Rechtsgrundlage für diese Vorgaben in D besteht, wäre hier vielleicht eine einfache schriftliche Anfrage an das LBA sinnvoll. Ob eine umsetzbare Antwort kommt kann man natürlich nur hoffen. Alles andere, was wir hier überlegen können, ist ja für das LBA irrelevant. In der Sache würde ich eine externe Firma als sinnvoll ansehen, schon wegen der notwendigen Fachkompetenz, die bei der eigenen Firma eher unwahrscheinlich ist. Gruß und viel Erfolg M.A.T.
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Re: CBTA Assessment externes Audit
[Re: M.A.T.]
#35055
17.05.2023 10:57
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brauni1964
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Hallo MAT, mit der fehlenden Rechtgrundlage wäre ich vorsichtig! In einem anderen Zusammenhang gab es ein Gerichtsurteil, dass eine NFL als verbindliche Verwaltungsvorschrift zur Abdeckung von Gesetzeslücken gewertet hat.
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Re: CBTA Assessment externes Audit
[Re: brauni1964]
#35056
17.05.2023 11:02
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Hallo, brauni1964 das wäre interessant im Detail zu sehen - vielleicht haben Sie eine konkrete Fundstelle? Für Gefahrgut fehlt ja weiterhin eine Verordnung als Rechtsgrundlage und darum müßte man schauen, ob die Paragraphenkette in diesem Urteil unser Gebiet abdeckt. Daß eine Abklärung mit dem LBA als zuständiger Behörde sinnvoll ist bleibt davon m.E. unberührt. Gruß M.A.T.
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Re: CBTA Assessment externes Audit
[Re: M.A.T.]
#35057
17.05.2023 11:47
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brauni1964
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Es liegt schon einige Zeit zurück. 2014 hat jemand gegen die vom LBA per NFL angehobenen Anforderungen für Trainerzulassung geklagt. Er hat sich auf die fehlende rechtliche Grundlage GGVLuft berufen. Das Gericht gab dem Kläger zwar Recht dass diese fehlt, erklärte aber die NFL zur verbindlichen Verwaltungsvorschrift um die Gesetztes Lücke zu schließen (Vermeidung von rechtsfreiem Raum). Das LBA bekam die gerichtliche Auflage, die GGVLuft zu schaffen. Die liegt meines Wissens seit Jahren in der Schublade - es fehlt die entscheidende Unterschrift.
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Re: CBTA Assessment externes Audit
[Re: brauni1964]
#35058
17.05.2023 11:53
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M.A.T.
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Hallo, und danke. Das Urteil kenne ich. Es gab aber auch eine Frist für den Erlaß einer Rechtsgrundlage vor, die m.W. seit mehreren Jahren (2019?) abgelaufen ist. Das ist, so vermute ich, der Grund warum seit längerer Zeit nichts mehr von Bußgelderhebungen durch das LBA für GG-Verstöße zu hören ist. Persönlich halte ich es nicht für verfassungskonform, daß Regeln ohne gerichtsfeste Rechtsgrundlage und ohne eine deutschsprachige Vorschrift (ICAO-TI) durchgesetzt werden können. Frohes Schaffen noch und Gruß M.A.T.
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Re: CBTA Assessment externes Audit
[Re: paul]
#35099
30.05.2023 10:29
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BGG_17
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Hi Zusammen, Wir haben das so interpretiert, dass einmal nach einer neuen Schulung (nach CBTA) und vor dem Refresher eine Arbeitsbegleitung von dem Vorgesetzten (oder einem Kollegen) mit mindestens einen ebenbürtigen IATA Schulung durchgeführt werden kann. Das LBA hat sich zu dieser Vorgehensweise bei uns noch nicht beschwert und solange keine genaueren Regelungen diesbezüglich kommen ist es meiner Meinung nach Schwachsinn hier teure externe Dienstleister zu beauftragen etwas zu machen, wovon sie bisher genauso wenig Ahnung haben wie wir. Ich habe schon von Anbietern gehört, die als Assessment eine "Onlineschulung" entwickeln. Wenn es strengere Vorgaben geben wird, wird es vermutlich auf solch eine Form hinauslaufen. LG 
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Re: CBTA Assessment externes Audit
[Re: BGG_17]
#35102
30.05.2023 11:32
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M.A.T.
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Hallo, BGG_17 interessante Erfahrung, die Sie da berichten. Wenn es damit klappt, auch gut. Frohes Schaffen. M.A.T.
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Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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