bei uns kann es vorkommen, dass wir einzelne Packstücke mit UN 1845 angeliefert bekommen und diese dann per Paketdienstleister zum Kunden weiterleiten.
ADR 5.5.3.2.4 sagt "Personen, die mit der Handhabung oder Beförderung von Fahrzeugen und Containern, mit denen Trockeneis (UN 1845) befördert wird oder die zu Kühl- oder Konditionierungszwecken verwendete Stoffe enthalten, betraut sind, müssen entsprechend ihren Pflichten unterwiesen sein."
Mal abgesehen davon, dass ich ein Freund von Schulungen/Unterweisungen bin - bin ich bei unserem Prozess (also nix Handhabung von Fahrzeugen/Containern) auch zur Unterweisung verpflichtet? Falls ja, wo ist die Fundstelle?
Beste Grüße
Andreas
Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
Mal abgesehen davon, dass ich ein Freund von Schulungen/Unterweisungen bin - bin ich bei unserem Prozess (also nix Handhabung von Fahrzeugen/Containern) auch zur Unterweisung verpflichtet?
Ja, Du hast auch die richtige Quelle genannt. Leider sind beim Umgang mit Trockeneis schon sehr viele Unfälle passiert, einige sogar mit tötlichen Ausgang.
Und dann kommt es darauf an, was Dein Mitarbeiter bei der Handhabung von Trockeneis zu tun haben.
Es geht ja nur darum, dass die Mitarbeiter wissen, welche Gefahren gehen von Trockeneis und was muss ich beachten. Hier findest Du weiter Informationen bzw. DGUV zu Trockeneis zum Download.
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 16.05.202317:29. Bearbeitungsgrund: Link eingefügt
Hallo, nur ergänzend zu Geralds Antwort ein Hinweis auf 1.3.2.2. Falls einer zweifelt. Begehen von Laderäumen und Handkontakt sind aus meiner Sicht die Hauptpunkte. Arbeitsschutzaspekte kommen hinzu. Viel Erfolg M.A.T.
1.3.2.2 war die Stelle, auf die ich nicht gekommen bin.
Da muss ich leider Euch korrigieren, der Unterabschnitt 1.3.2.2 greift in diesem Fall nicht. Der Abschnitt 5.5.3 ist einer der Abschnitte, wo im Allgemeinen nur der Abschnitt greift aber nicht die übrigen Vorschriften im ADR! Speziell für UN 1845 steht das in Absatz 5.5.3.1.1, zwar mit dem Hinweis mit Ausnahme von Absatz 5.5.3.3.1 und am Ende steht aber dann: "Für die Beförderung von UN 1845 finden die übrigen Vorschriften des ADR/RID keine Anwendung."
Die Unterweisung steht in Absatz 5.5.3.2.4 "Personen, die mit der Handhabung ......müssen entsprechend ihren Pflichten unterwiesen sein."
@Andreas, das mit der Unterweisung dürfte also kein Problem sein, in meinen obigen Beitrag hatte ich Dir ja schon ein paar Quellen angegeben.
Hallo, Gerald, formal stimme ich Ihnen natürlich zu, aber m.E. ist der Wortlaut so mehrdeutig, wie es aus der Eingangsfrage hervorgeht. Darum mein Hinweis auf die mögliche argumentative Unterstützung für eine interne Schulung. Die "Handhabung" eines Fahrzeugs ist für mich keine Handhabung eines Versandstückes, darum sehe ich unverändert die 5.5.3.2.2 als zumindest unglücklich formuliert an. Gruß M.A.T.
PS: anderes Thema: Airtags sind jetzt wohl erlaubt, nach dieser Meldung.
Re: UN 1845 Unterweisung / Airtags
[Re: M.A.T.]
#3507017.05.202317:08
Die "Handhabung" eines Fahrzeugs bzw. Die "Handhabung" eines Fahrzeugs ist für mich keine Handhabung eines Versandstückes
Im Absatz 5.5.3.2.4 steht: "Personen, die mit der Handhabung oder Beförderung von Fahrzeugen...." Zwischen der Handhabung und Fahrzeug steht aber -oder-, und damit heist es für mich. Das Eine ist die Handhabung und das Andere ist die Beförderung, und schon dürfte es stimmen!
Antwort auf
Airtags sind jetzt wohl erlaubt
Trackern wie den Airtags im Aufgabegepäck, ja das scheint wohl so zu sein, aber es sind Auflagen zu beachten. Aber nicht verwechseln mit Airbag, mich würde mal die UN-Nummer sollcher Tracker bzw. des Airtags interessieren!
Gruss aus Unterfranken
Gerald
Re: UN 1845 Unterweisung / Airtags
[Re: Gerald]
#3507117.05.202317:11
Hallo, Gerald, lese ich, auch im Vergleich mit der engl. Fassung, anders. Es steht nicht da "Handhabung von Versandstücken". Aber ist nicht wichtig; die Unterweisung ist wichtig, damit es keine Verletzungen gibt. Gruß M.A.T.
Re: UN 1845 Unterweisung / Airtags
[Re: M.A.T.]
#3508719.05.202310:09
Achtung, diese geänderten Regelungen betreffen Airtags (und ähnl. solche Geräte gibt es auch von anderen Herstellern als apple) im Flug - Passagiergepäck - NICHT in Frachtversandstücken.
Derartige Tracker (ob bei Passagier oder in Fracht) sind UN3091. Für aktive Tracker in Fracht enthält die IATA DGR PI 970 Teil II Anforderungen bzw. für die anderen Verkehrsträger die SV 188 f).
Re: UN 1845 Unterweisung / Airtags
[Re: Claudi]
#3508819.05.202315:03
Derartige Tracker (ob bei Passagier oder in Fracht) sind UN3091.
Besten Dank für die Information, aber auf die Idee hätte ich auch selbst kommen können. Da gibt es so ein Sprichwort: "Den Wald vor lauter Bäumen nicht sehen" Das hat in diesem Fall voll zugetroffen. Danke nochmals.