Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Kennzeichnung Einzelgebinde für Transp. #35090 22.05.2023 06:17
Registriert: May 2023
Beiträge: 1
B
Bruno123 Offline OP
Neuling
OP Offline
Neuling
B
Registriert: May 2023
Beiträge: 1
Moin Zusammen,

ich habe eine frage und stehe gerade etwas auf dem Schlauch.

Folgender Sachverhalt:

Ein Reiniger 3 x 5l werden in einem Karton auf Palette versendet. Kanister ist Bau-Muster geprüft. Der Reiniger ist UN 1719 Verpackungsgruppe III, soweit alles klar.
Karton und jeder einzelne Kanister wird mit LQ gekennzeichnet, Ausrichtungspfeile auf dem Karton, Palette wird mit LQ und Umverpackung gekennzeichnet.
Transport Dokumente etc. Ware geht zum Kunden (Großhändler).

Dieser fängt jetzt an Einzelgebinde zu verkaufen, sprich 1x5l, Kanister ist ja mit LQ gekennzeichnet und der Endverbraucher sagen wir, Malermeister Schmidt holt sich die Ware bei ihm ab.
Packt die sich ins Auto, jetzt fehlt ja die Umverpackung, und es würde nicht funktionieren?

Packt er sich den Kanister in eine offene Kiste, wo das LQ-Zeichen auf dem Kanister sichtbar wäre, müsste es doch funktionieren?
Alternativ wird alles als Kasse 8 gekennzeichnet, sprich Kanister und Karton, packt sich Malermeister ein Kanister ins Auto, prinzipiell müsste dieser doch nun unter der 1000-Punkte Regelung fahren?

Jetzt der gleiche Fall mit 1l Flaschen 12 Stück im Karton, Gleiche UN-Nummer + Verpackungsgruppe. Jetzt werden die einzelnen Flaschen aber nicht als LQ gekennzeichnet, sondern nur der Karton.
Jetzt kauft sich Malermeister Schmidt 3x 1l und packt sich die ins Auto.

Wie muss ich die einzelnen Flaschen kennzeichnen, damit es von meiner Seite konform ist.
Oder gibt es eine Sonderregelung oder Ausnahme auf dich ich gerade nicht komme?
Wie machen das den die gewerblichen Supermärkte wie Metro etc?

Ich danke euch für euren weisen Rat...^^

Re: Kennzeichnung Einzelgebinde für Transp. [Re: Bruno123] #35092 22.05.2023 07:03
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,604
Claudi Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,604
Hallo!

Ursprünglich geschrieben von: Bruno123


ich habe eine frage und stehe gerade etwas auf dem Schlauch.

Folgender Sachverhalt:

Ein Reiniger 3 x 5l werden in einem Karton auf Palette versendet. Kanister ist Bau-Muster geprüft. Der Reiniger ist UN 1719 Verpackungsgruppe III, soweit alles klar.
Karton und jeder einzelne Kanister wird mit LQ gekennzeichnet, Ausrichtungspfeile auf dem Karton, Palette wird mit LQ und Umverpackung gekennzeichnet.
Transport Dokumente etc. Ware geht zum Kunden (Großhändler).


LQ auf dem Kanister kann man sich sparen, da Einzelgebinde alleine niemals als LQ befördert werden können. LQ erfordert eine zusammengesetzte Verpackung.
Karton ist ok.
Wenn Palette als Umverpackung gekennzeichnet/ markiert wird, müssen auch die Richtungspfeile wiederholt werden. Wenn man bedenkt, dass eine Umverpackung auch eine große Kiste sein kann, ergibt das Sinn - eine Palette wird niemand aus Versehen auf den Kopf stellen, aber formell sind die Pfeile zu wiederholen.
Wenn man durch die Bänderung/ Folie alles auf der Palette, d.h. die Kartons mit ihren Zeichen, erkennen kann, muss die Palette gar nicht nochmals beklebt werden.

Ursprünglich geschrieben von: Bruno123

Dieser fängt jetzt an Einzelgebinde zu verkaufen, sprich 1x5l, Kanister ist ja mit LQ gekennzeichnet und der Endverbraucher sagen wir, Malermeister Schmidt holt sich die Ware bei ihm ab.
Packt die sich ins Auto, jetzt fehlt ja die Umverpackung, und es würde nicht funktionieren?


Kommt darauf an...
Ist MS privat unterwegs und kauft sich das Produkt für Daheim (und darf das an privat abgegeben werden und kauft er es auch privat), dann wäre er als 1.1.3.1 a) freigestellt
Ist MS auf dem Weg zum Einsatzort, wo er den Reiniger braucht, wäre er unter 1.1.3.1 c) "Handwerkerfreistellung" freigestellt.
Wenn sich MS aber für seinen Vorrat in der Firma was einkauft, dann greift keine Freistellung.

Ursprünglich geschrieben von: Bruno123

Packt er sich den Kanister in eine offene Kiste, wo das LQ-Zeichen auf dem Kanister sichtbar wäre, müsste es doch funktionieren?
Alternativ wird alles als Kasse 8 gekennzeichnet, sprich Kanister und Karton, packt sich Malermeister ein Kanister ins Auto, prinzipiell müsste dieser doch nun unter der 1000-Punkte Regelung fahren?


Kanister alleine ist niemals LQ!
Der Kanister müsste in eine geeignete Außenverpackung (Kiste mit Deckel, schöner stabiler Karton) und diese Außenverpackung muss mit LQ und 2x Pfeilen gekennzeichnet werden.
Die könnte schon der Großhandel vorhalten.

Kanister als Klasse 8 geht auch, Gefahrzettel 8, UN-Nummer drauf und dann braucht MS 1x2 kg Feuerlöscher.
Wenn MS der Unternehmer ist, reicht es. Wenn MS Angestellter ist, muss er nach Kapitel 1.3 ADR von seinem Unternehmer unterwiesen werden.
Beförderungspapier ist nicht nötig, Ausnahme 18 GGAV, Beförderung ohne Übergabe an Dritte, wenn eben ab Großhandel verkauft wird, d.h. der Großhandel gibt nur raus, die Beförderung erfolgt komplett unter Regie des Kunden.
Alternativ kann man auch ein Bef.papier erstellen (braucht der Großhandel ggf. sowieso für andere Beförderungen?) mit UN1719 ÄTZENDER ALKALISCHER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. (hier was eintragen), 8, III, ( E )
1 Kanister x 5 L
Bef.kat 3 = 5 Punkte

Ursprünglich geschrieben von: Bruno123

Jetzt der gleiche Fall mit 1l Flaschen 12 Stück im Karton, Gleiche UN-Nummer + Verpackungsgruppe. Jetzt werden die einzelnen Flaschen aber nicht als LQ gekennzeichnet, sondern nur der Karton.
Jetzt kauft sich Malermeister Schmidt 3x 1l und packt sich die ins Auto.

Wie muss ich die einzelnen Flaschen kennzeichnen, damit es von meiner Seite konform ist.
Oder gibt es eine Sonderregelung oder Ausnahme auf dich ich gerade nicht komme?
Wie machen das den die gewerblichen Supermärkte wie Metro etc?


Siehe oben, bei Flaschen das gleiche wie bei Kanistern - Einzelverpackungen niemals als LQ, immer nur in zusammengesetzter Verpackung.
3 Flaschen in karton, Karton als LQ - super. Damit kann MS losfahren.

Die einzige Ausnahme, die hier quasi komplett befreit, ist 1.1.3.1 c), aber die hat Bedingungen (Fahrten von/ zur Einsatzstelle, Menge).

Wie machen das Supermärkte (da ist es übrigens egal ob Metro, Handelshof die an Gewerbekunden abgegeben oder "normale" Discounter wie Aldi, Lidl, Edeka... - auch bei denen könnten gewerbl. Kunden einkaufen und sich bevorraten)?
Gar nicht - zumindest für den Fall: Kunde kauft was an der Kasse und trägt es raus.
Für den Fall, dass die Läden ausliefern, gehe ich davon aus, dass sie sich an die GG-Vorschriften halten, sofern diese gelten (in D z. B. nicht bei Auslieferung mit Fahrrad, in Köln habe ich schon Rewe-Lastenräder gesehen).

Aber wenn der Kunde kauft und rausträgt, hat der Supermarkt nichts mit der Beförderung zu tun. Er ist nicht Absender, Auftraggeber, Verpacker, Verlader etc. - was nach Verlassen des Marktes passiert, damit hat der Supermarkt nix zu tun. Der weiß auch nicht, ob MS sich Reiniger privat kauft für Daheim oder für den Einsatz gleich sofort oder für Bevorratung. Ist MS mit dem Auto da, mit Fahrrad, zu Fuß?
Die Diskussion mit Supermärkten gab es hier schon mal in einem anderen Kontext:
https://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads.php/topics/33207/1

Eine Grauzone ist es, wenn der Supermarkt verlädt, wie es bei Baumärkten ggf. der Fall ist.

Beim Großhandel muss man sich die Abläufe in der konkreten Firma anschauen - da kann es oft sein, dass der Großhandel ggf. Verlader wird und daher würde ich sehr dazu raten, schon im Diskussionen vorzubeugen, gefahrgutrechtl. korrekt zu verpacken.
Ich habe einen Großhandels-Kunden und war mal bei einer Verladung zufällig vor Ort: Reinigungsunternehmen holt 2 Kanister (Einzelverpackungen, GG-mäßig korrekt) ab, Fahrer hat keinen Feuerlöscher. Die Ware wurde dann nicht mitgegeben - natürlich mit Erklärung wieso.

Re: Kennzeichnung Einzelgebinde für Transp. [Re: Bruno123] #35093 22.05.2023 16:07
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,568
DJSMP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,568
Wie Claudi schon ausgeführt hat:

LQ muss immer eine zusammengesetzte Verpackung, in deinem Fall bestehend aus den Kanistern als Innenverpackungen und der Pappkiste als Außenverpackung, bestehen. Bei gewerblicher Beförderung ohne Nutzung einer Erleichterung besteht keine Möglichkeit, die Kanistern als LQ einzeln zu befördern.

Genauso verhält es sich mit deinen 12 Flaschen in der Pappkiste. Auch hier besteht als LQ keine Möglichkeit, die Flaschen einzeln zu befördern.

Die "1000-Punkte-Regel" (1.1.3.6 ADR) hat mit LQ nichts zu tun. Da verwechselst du was!

Wenn nun der Endverbraucher ein Handwerker ist, der direkt vom Einkauf zum Einsatzort fährt und dort den Reiniger einsetzt, dann wäre die Freistellung nach 1.1.3.1 c) zulässig. Wenn der Handwerker aber einkauft und sich die Kanister bzw. Flaschen irgendwo bei sich ins Lager stellt und erst viel später mit zur Auftragsstelle nimmt, ist die Erleichterung nicht anwendbar.

Ist der Endverbraucher eine Privatperson, dann greift 1.1.3.1 a) ADR.

Bei beiden Erleichterungen ist durch geeignete Verpackung und Ladungssicherung ein Freiwerden des Inhalts zu verhindern.

Zur Praxis hat Claudi ebenfalls schon alles geschrieben. Damit ich nicht laut los lache, schreib ich da nichts weiter dazu. Nur mal so: Wenn du den Malermeister Schmidt dazu bringst, sich eine Kiste (geschlossen nicht offen!) mit LQ Kennzeichnung anzuschaffen und dort die Kanister oder Flaschen für die Beförderung rein zu packen, dann geb ich n Eis aus! wink


Moderator  urainer 

Wöchentlicher Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Verpackung UN3091
von Floridacargocat - 29.03.2024 15:50
Defintion Verantwortlichkeiten
von Wolfgang - 28.03.2024 14:54
Benzin verschicken / Diesel Verschicken Wie
von Wolfgang - 27.03.2024 11:15
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Newsletter | Impressum | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3